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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld
Ausgabe 3/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Satzung zur Änderung der Beitrags und Gebührensatzung 06.12.2023

Zweite Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Rothmannsthaler Gruppe

vom 06. Dezember 2023

Auf Grund von Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Zweckverband zur Wasserversorgung der Rothmannsthaler Gruppe folgende Satzung:

§ 1

1.

§ 10 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

(1)

Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet. Die Gebühr beträgt 2,04 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

(2)

Der Wasserverbrauch wird durch geeichte Wasserzähler ermittelt. Er ist durch den Zweckverband zu schätzen, wenn

1.

ein Wasserzähler nicht vorhanden ist, oder

2.

der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht ermöglicht wird, oder

3.

sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Wasserzähler den wirklichen Wasserverbrauch nicht angibt.

2

§ 10 Absatz 3 erhält folgende Fassung:

(3)

Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 2,04 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

§ 2

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft.

Wattendorf, den 06. Dezember 2023
Zweckverband zur Wasserversorgung der Rothmannsthaler Gruppe
Rudolf Krapp, Verbandsvorsitzender