Zweite Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Rothmannsthaler Gruppe
vom 06. Dezember 2023
Auf Grund von Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Zweckverband zur Wasserversorgung der Rothmannsthaler Gruppe folgende Satzung:
| 1. | § 10 Absatz 1 erhält folgende Fassung: | |
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| (1) | Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet. Die Gebühr beträgt 2,04 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers. |
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| (2) | Der Wasserverbrauch wird durch geeichte Wasserzähler ermittelt. Er ist durch den Zweckverband zu schätzen, wenn |
| 1. | ein Wasserzähler nicht vorhanden ist, oder | |
| 2. | der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht ermöglicht wird, oder | |
| 3. | sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Wasserzähler den wirklichen Wasserverbrauch nicht angibt. | |
| 2 | § 10 Absatz 3 erhält folgende Fassung: | |
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| (3) | Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 2,04 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers. |
Diese Satzung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft.