Bericht des 1. Bürgermeisters
Der 1. Bürgermeister berichtet:
1. KITA-Neubau
Der Elektriker hat seine Kabelverlegearbeiten abgeschlossen und somit konnte der Trockenbauer die restlichen Arbeiten fortführen. Im Moment wird der Sicherungskasten verkabelt und angeschlossen.
Nachdem die Spachtel -und Schleifarbeiten abgeschlossen werden konnten, ist der Maler derzeit dabei die einzelnen Räume und Flure zu streichen. Die Fensterbretter im Außenbereich wurden angebracht.
Die Unterkonstruktionen der Decken wurden montiert und teilweise auch schon eingehängt, einzelne Verkleidungen fehlen allerdings noch.
Der Fliesenleger hat die Nassräume, den Technikraum und die Toiletten fertig gefliest, im Anschluss folgen nun die Fliesenarbeiten im Flur. Nachdem der Estrich durchgetrocknet ist, kann der Bodenleger die Gruppenräume belegen.
Die Innentüren wurden ausgemessen und bestellt und werden laut Auskunft auch termingerecht kommen.
2. WV Steinfeld Ortsnetzsanierung BA 2024-2026
Am Übergabeschacht in Steinfeld am Wasserberg wurde beim Wasserzähler festgestellt, dass der Wasserverbrauch auffällig hoch war. Daraufhin wurde seitens der Gemeinde eine Firma beauftragt die Leckage ausfindig zu machen, um dann den Schaden beheben zu können. Es stellte sich heraus, dass an der alten Gußleitung Richtung Hs. Nr. 44 ein Rohrbruch die Ursache war. Der Wasserrohrbruch konnte behoben werden.
Der weitere Austausch der Wasserleitung in Steinfeld beginnt aller vorraussicht nach Anfang März 2025 in Untersteinfeld.
Die weiteren Jour-Fix Termine in 2025 werden allen Beteiligten noch bekannt gegeben.
3. Massive Einsparungen im Naturschutzhaushalt 2025
der Landschaftspflegeverband Lkr. Bamberg e. V. ist ein etablierter und wichtiger regionaler Akteur für die Umsetzung praxisbezogener Maßnahmen für den Natur- und Klimaschutz.
In Anbetracht des Entwurfs des Naturschutzhaushaltes 2025 wird seine jahrzehntelange Arbeit für eine attraktive, ökologisch hochwertige Kulturlandschaft und das über Jahrzehnte gewonnene Vertrauen zu seinen Partnern jedoch massiv in Frage gestellt. Die Kürzung um 15% durch die Haushaltssperre betrifft überproportional die freien Mittel der Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinie und damit die finanzielle Grundlage der Landschaftspflegeverbände und ihrer Partner aus Landwirtschaft und Kommunen.
Von der Bereitstellung dieser Mittel hängt nicht nur das Weiterbestehen der Landschaftspflegeverbände ab, sondern auch die Existenz von Landwirten mit ihren Familien, die sich auf Empfehlung des StMUV auf die Landschaftspflege spezialisiert haben und eigens Investitionen getätigt haben, um effizient arbeiten zu können. Dadurch wird die über viele Jahre aufgebaute vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Landschaftspflegeverband und Landwirten nachhaltig geschädigt.
Die bayerischen Landschaftspflegeverbände erfüllen seit Jahrzehnten auch behördliche Pflichtaufgaben wie die pflege von Naturschutzgebieten und Natura-2000- Gebieten.
Ohne die Landschaftspflege wird die vielfältige Landschaft des Landkreises Bamberg als ein attraktiver Naherholungsraum, der durch die artenreichen offenen Halbtrockenrasen und Talräume charakterisiert ist, keinen Bestand haben.
Durch die Reduzierung der Landesmittel für Landschaftspflege ist die Pflege von naturschutzfachlich hochwertigsten Biotopen, wie z.B. die Halbtrockenrasen im Bereich des Jura und an den Hängen der Haßberge oder auch die Sandmagerrasen im Regnitzbecken, nicht mehr möglich. Davon betroffen sind auch viele Naturschutzgebiete des Landkreises. Die
bisher geflossenen Geldmittel wären somit umsonst ausgegeben worden — ebenso wie die Mittel der Kommunen, die den Erhalt der Biotope in einem erheblichen Maße finanziell mitgetragen haben. Damit einher gingen der Verlust dieser überregional bedeutenden Lebensräume und das Verschwinden hochgradig gefährdeter Pflanzen- und Tierarten.
Für eine Weiterführung der bewährten LPV-Strukturen fehlen in der Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinie im Haushalt 2025 18 Mio.E. Es ging deshalb ein Schreiben an die Bamberger Landtagsabgeordneten, sich doch bitte für die Aufstockung der Mittelausstattung des Landschaftspflegeprogrammes 2025 und seinen Ausbau im Doppelhaushalt 2026/2027 stark zu machen.
Dies ist für den Fortbestand der Landschaftspflegeverbände und für eine intakte, für die Bürgerinnen und Bürger attraktive Kulturlandschaft unerlässlich.
4. Forstrevier Steinfeld
Dem Revier Steinfeld setzt der Fichtenborkenkäfer nun schon seit einigen Jahren schwer zu. Dies wird sich vermutlich auch im Jahr 2025 fortsetzen.
Die dabei entstehenden Freiflächen gilt es wieder in Bestockung zu bringen (ob durch Naturverjüngung oder Pflanzung hängt vom Einzelfall ab).
In diesem Zuge sollen auch im Gemeindewald neue Pflanzkulturen entstehen.
Personell erfährt das Revier in Kürze wieder eine große Veränderung:
Die Revierleiterin, Joy Meyerhofer, wird das Revier Mitte Februar, aufgrund einer Versetzung an ein anderes Amt, verlassen und wir hoffen auf eine nahtlose Neubesetzung der Stelle.
Bei Fragen melden sie sich unter der 0951/86873004.
Neubau des Feuerwehrhauses Schederndorf; Vorstellung der Vorentwurfsplanung mit Kostenschätzung
Der 1. Bürgermeister begrüßt den Planer, Herrn Just, zur Sitzung. Herr Just stellt den Vorentwurf Lösung 4 planerisch vor.
| - | Beim Gebäude soll es sich – auf Wunsch der Schederndorfer – um eine Stahlbaukonstruktion mit Sandwichfassade handeln. |
| - | Im Gespräch mit dem Schederndorfer Gemeinderat Christian Eberlein wurde der umbaute Raum nochmals verkleinert. |
Der Umkleidebereich wurde als Unisex-Bereich angelegt.
Eines der beiden Damen-WCs soll gleichzeitig Behinderten-WC, Duschbereich und Außentoilette sein.
| - | Der Schulungsraum wurde für 47 Personen geplant zzgl. Lager und Küche. |
| - | Die Fahrzeughalle verfügt über eine Treppe ins 1. OG, wo sich das Kommandantenzimmer befindet. |
| - | Auf Wunsch der Schederndorfer erhält die Fahrzeughalle ein Lichtband. |
| - | Der Sozialtrakt ist um eine Geschosshöhe niedriger als die Fahrzeughalle. |
Ebenso wurde die Kostenschätzung auf Wunsch/Vorschlag von Herrn Eberlein überarbeitet:
| - | Trockenbauarbeiten sind für die Fahrzeughalle, die Werkstatt und Technikräume nicht vorgesehen. |
| - | Die Haustechnikkosten wurden von Herrn Just grob geschätzt. Für konkrete Berechnungen ist die Hinzuziehung von Fachprojektanten für Heizung/Sanitär/Elektro erforderlich. |
| - | Eine Abgasanlage ist dem Grunde nach nötig. Falls darauf verzichtet werden soll, muss die Gemeinde für die Feuerwehrdienstleistenden eine Dienstanweisung erlassen, dass die Feuerwehrler in der Fahrzeughalle nicht ein-/aussteigen dürfen, sondern dies vor dem Feuerwehrhaus geschehen muss. |
| - | Die Kosten für die Außenanlagen wurden grob geschätzt. Für eine konkrete Kostenermittlung ist noch ein Bodengutachten nötig und hinsichtlich der Ausführung noch Festlegungen zu treffen. |
| - | Die Eigenleistungen können nur zur Minderung der Lohnkosten dienen. Materialkosten fallen dennoch an. Sie müssen noch mit der Feuerwehr mit einer realistischen Betrachtungsweise konkret festgelegt werden. Sie sollten in der Höhe eher vorsichtig beurteilt und angerechnet werden, weil die Gemeinde, falls etwas dazwischenkommt, auf den Kosten sitzen bleibt. |
| - | Der Zuschuss für einen Stellplatz beträgt aktuell 168.000 €. |
Dem Vortrag schließt sich eine Diskussion an:
| - | Der Gesamtpreis von 1,6 Mio € Kosten ist noch immer sehr hoch. |
| - | Es wird die Frage gestellt, ob alle Räume erforderlich sind. Der Vertreter der Regierung hatte beim Gespräch zur Kostensenkung mitgeteilt, dass der Zuschuss nur für ein funktionierendes Feuerwehrhaus gewährt wird, d.h. Schulungsraum, Kommandantenzimmer, Umkleiden usw. sind nötig. |
| - | Vom Schederndorfer Gemeinderat wird erwidert, dass bereits vor 11 Jahren der Beschluss zum Neubau gefasst wurde und es sich bei der Feuerwehr um eine Pflichtaufgabe der Gemeinde handelt. Die Kostenmehrung ist den Schederndorf nicht anzulasten. |
| - | Es wurde erwidert, dass die Gemeinde in den vergangenen 11 Jahren andere, auch sehr wichtige Maßnahmen umgesetzt hat, z.B. Kita-Erweiterungen, Schulsanierung, Rathaussanierung. |
| - | Alle Gemeindeteile müssen gleich behandelt werden mit der Folge, dass, wenn in einem anderen Gemeindeteil ein neues Feuerwehrhaus benötigt wird, vergleichbare Größen und Kosten angesetzt werden müssen und der Gemeinderat mit der jetzigen Entscheidung in Anbetracht der hohen Kosten eine Präzedenzentscheidung trifft. |
| - | Der Bau des neuen Feuerwehrhauses wird durchgängig als nötig angesehen. Weitere Einsparmöglichkeiten sollten eruiert werden. |
| - | Es wurde der Die Gemeinde sollte den Rohbau erstellen. Für den Innenausbau sollte, ähnlich wie bei anderen Feuerwehrhäusern, die Feuerwehr verantwortlich sein. |
Beschluss:
Mit dem Vorentwurf Lösung 4 besteht seitens des Gemeinderates Einverständnis. Die Kostenschätzung wird ebenfalls akzeptiert.
Mit der Feuerwehr/den Schederndorfern sind die möglichen Eigenleistungen noch zu ermitteln.
Der Planer wird beauftragt, die Entwurfsplanung für den Bauantrag zu erstellen.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis davon, dass das Honorar nach der Kostenberechnung ermittelt wird und somit höher ausfällt.
Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz Nrn. 1 u. 3 BauGB für den Bereich "Pfaffendorf - West" Gemeinde Stadelhofen; Billigungs- Auslegungsbeschluss
Aus Anlass der Bauabsichten von Herrn Kai Schobert und Frau Ann-Kathrin Schoberth, ein Wohngebäude mit Garage etc. auf dem Grundstück Fl. Nr. 1318/1 der Gemarkung Wölkendorf zu errichten,
hat der Gemeinderat von Stadelhofen in seiner Sitzung vom 20. Oktober 2023 die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung im Sinne des § 34 Abs. 4 Nrn. 1 und 3 BauGB (Baugesetzbuch), im vereinfachtem Verfahren nach § 13 BauGB für den Bereich "Pfaffendorf - West" der Gemeinde Stadelhofen beschlossen.
Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.
In der Zwischenzeit wurden nun, vom beauftragtem Architekturbüro Georg Dietz aus Weismain, die erforderlichen Planungsunterlagen erstellt.
Sollte der Gemeinderat dem vorgelegten Entwurf (incl. der evtl. gewünschten Änderungen und Anregungen) zustimmen und billigen, kann die Billigung, sowie die öffentliche Auslegung der Satzung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, beschlossen werden.
Die Erschließung mit Wasser und Schmutzwasser sind lt. Auskunft des technischen Angestellten der VG unproblematisch möglich, nachdem er die Örtlichkeiten aufgrund nicht vorhandener Pläne mit Ortskundigen geklärt hat.
Für die Niederschlagswasserentwässerung ist ein offener Graben vorhanden. Lt. Entwässerungssatzung muss auf dem Privatgrundstück eine Versickerung hergestellt werden, wenn dies möglich ist.
Herr Dietz stellt den Entwurf dem Gemeinderat in der Sitzung zur Begutachtung und Beratung vor.
Die Grundstücksgröße liegt bei 1400 m², davon sind aktuell 400 m² ökologischer Ausgleich angesetzt.
Bei der Einbeziehungssatzung ist nur eine Auslegung Träger öffentlicher Belange und Öffentlichkeit nötig, außer es würden gewichtige Argumente von Behörden/Bürgern geltend gemacht werden.
Nach der heutigen Beschlussfassung erfolgt die Bekanntmachung der Auslegung. Zwischen Bekanntgabe und Auslegung muss mindestens eine Woche liegen. Es muss ein Monat ausgelegt werden. Fristverlängerung für Behörden ist möglich.
Beschluss:
Die Einbeziehungssatzung wird im vereinfachten Verfahren aufgestellt, gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Der Gemeinderat billigt den vom Architekturbüro Georg Dietz vorlegten Entwurf vom 14.01.2025, bestehend aus Planzeichnung und Begründung, für die Aufstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz Nrn. 1 und 3 des Baugesetzbuches (BauGB) für den Bereich "Pfaffendorf - West " und beschließt die Satzung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen, sowie gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Anbau von landwirtschaftlichen Maschinen-/Lagerhallen und einem Pausenraum an bestehende landw. Maschinenhalle
Der Antragsteller plant den Anbau einer landw. Maschinen-/Lagerhalle sowie eines Pausenraums an die bestehende landwirtschaftliche Maschinenhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 2001, der Gmkg. Steinfeld.
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und ist gemäß § 2 Abs. 1 BayBO als landwirtschaftlicher Betrieb einzustufen.
An das bereits bestehende Gebäude, soll im südlichen Gebäudeabschnitt der Pausenraum (6,30m x 7,50m) und im nördlichen Gebäudeabschnitt eine neue Maschinen-/ Lagerhalle (15,3m x 12,50m) angebaut werden.
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag für den Anbau von landwirtschaftlichen Maschinen-/Lagerhallen und einem Pausenraum an die bestehende Maschinenhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 2001, Gmkg. Steinfeld wird erteilt.
Die Ableitung des Niederschlagswassers muss so angeordnet werden, dass sich keine Verschlechterungen am gemeindlichen Weg Richtung Anwesen Hs.Nr. 43 ergeben.
Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage Fl.Nr. 1789, 1790, Gem. Wölkendorf
Die PV Wölkendorf GmbH & Co.KG hat am 13.01.2025 einen Bauantrag zur Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht.
Nach Rücksprache mit dem Landratsamt handelt es sich bei der PV-Anlage im 200 m – Korridor zum Fahrbahnrand der Autobahn nach den geltenden Regelungen des Art. 57 Abs. 1 Ziff. 3 Buchst. a) bb) i.V.m. § 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB um ein verfahrensfreies Bauvorhaben mit der Folge, dass weder eine Baugenehmigung noch ein Genehmigungsfreistellungsverfahren erforderlich ist.
Bei der Durchführung des Bauvorhabens sind jedoch seitens des Bauherrn alle privaten und öffentlichen Regelungen zu beachten, auf die sich das Bauvorhaben auswirken könnte. Der Bauherr wurde darüber informiert, dass auf jeden Fall eine Klärung mit der Unteren Naturschutzbehörde und des Bundesstraßenamtes/der Autobahndirektion erforderlich ist. Weitere Überlegungen muss der Bauherr und sein Planer treffen.
Der Anschlusspunkt Strom befindet sich lt. Bayernwerk auf Höhe der PWC-Anlage. Damit ist nur eine kurze Querung des angrenzenden gemeindlichen Feldweges erforderlich.
Zur Errichtung der PV-Anlage müssen Feldwege mit Baufahrzeugen usw. befahren werden. Hierzu ist eine Sondernutzungserlaubnis in Form eines Vertrages für die Wegenutzung mit der Gemeinde abzuschließen.
Beschluss:
Die Gemeinde nimmt das Bauvorhaben „PV-Freiflächenanlage auf den Grundstücken Fl.Nr. 1789, 1790, Gem. Wölkendorf“ zur Kenntnis.
Der Bauherr und sein Planer sind dafür verantwortlich, dass alle gesetzlichen Regelungen eingehalten werden und entsprechende Absprachen mit den hinzuziehenden Fachbehörden getroffen werden müssen bzw. erforderliche Genehmigungen einzuholen sind.
Vor Baubeginn muss mit der Gemeinde ein Vertrag zur Wegenutzung und zur Verlegung des Kabels im Feldweg abgeschlossen werden.
Ebenso ist mit der Gemeinde vor Baubeginn ein Vertrag über die Vergütung nach § 6 EEG abzuschließen.
Kapelle Eichenhüll; Antrag auf Bezuschussung hinsichtlich einer Behandlung des Holzwurmbefalls an der Emporentreppe, der Podest-Sockelleiste und einer Kirchenbank
Im Namen der Einwohner von Eichenhüll wurde mit Schreiben vom 13.01.2025 folgender Antrag gestellt:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Gemeinderat,
hiermit beantragen wir im Namen der Einwohner von Eichenhüll eine Bezuschussung für die Behandlung eines Holzwurmbefalls und speziell unserer Holztreppe in unserer Kapelle. Der Wurmbefall wurde im Frühjahr 2024 entdeckt und stellt langfristig eine ernsthafte Bedrohung und ein weiteres unfallfreies Begehen der Kirchenbesucher dar.
Nach einer gründlichen Untersuchung der Fa. Hofmann – Erhalten & Gestalten GmbH, Bergstr. 4, 96167 Königsfeld wurde festgestellt, dass eine sofortige Behandlung notwendig ist, um weitere Schäden zu verhindern.
Unsere Kapelle wurde 1960 mit viel Herzblut und viel Eigeninitiative vergrößert und renoviert und liegt uns daher sehr am Herzen.
Unsere Kapelle ist einer unserer wichtigsten Mittelpunkte und trägt viel zum kulturellen und religiösen Dorfleben bei.
Die Kosten der Behandlung belaufen sich auf 706,35 €, wie in beigefügter Rechnung detailliert aufgeführt wird.
Daher bitten wir die Gemeinde um die Unterstützung bei der Finanzierung dieser dringenden Maßnahme.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Sigrid Popp (Messnerin von Eichenhüll)
Georg Schrenker (Kirchenpfleger der Pfarrei Stadelhofen)
Beschluss:
Die Gemeinde Stadelhofen gewährt einen Zuschuss in Höhe von 10 % der tatsächlichen Kosten (≙ 71,00 €).
Verschiedenes; Landkreis musiziert in Bewegung am 11.05.2025
Herr Adelhardt würde mit dem SC Jura ein Programm für die Gemeinde Stadelhofen erarbeiten – ähnlich wie in 2023. Genaueres muss erst mit der Vorstandschaft geklärt werden.
Die Gemeinde hat damals für die Teilnehmer und Betreuer die Kosten für Essen und Trinken übernommen.
Der Veranstaltungstag ist der Muttertag.
Mit der Vorgehensweise besteht Einverständnis.
Verschiedenes; Duschmöglichkeiten nach Einsätzen der FF Steinfeld
In der Feuerwehrversammlung Steinfeld wurde die fehlende Duschmöglichkeit angesprochen. Der SC Jura würde seine Duschen zur Verfügung stellen gegen Kostenübernahme von 5 – 7 m³ im Jahr, wenn Interesse besteht.
Die nächste Sitzung findet voraussichtlich am Montag, 10.03.2025 um 19 Uhr statt.