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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld
Ausgabe 4/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Reinigung von Straßeneinlaufen an Straßen

Die Eigentümer von Grundstücken wurden in der Vergangenheit immer wieder auf ihre Pflicht zur Reinigung der Straßeneinläufe entlang der Straßen hingewiesen. Die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft haben dies in § 5 ihren Verordnungen über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter auf die Eigentümer der anliegenden (oder auch hinterliegenden) Grundstücke übertragen. So heißt es: „Sie (die Eigentümer) haben bei Bedarf, insbesondere bei Tauwetter, die Abflussrinnen und Kanaleinlaufschächte freizumachen.“

Die starken Regenereignisse in den letzten Wochen veranlassen uns, nochmals alle Grundstückseigentümer auf diese Verpflichtung hinzuweisen. Durch nicht gereinigte Straßeneinläufe können Schäden an ihren eigenen, aber auch an fremden Grundstücken entstehen, die es im Interesse aller zu vermeiden gibt. Wir appellieren an Ihr Verantwortungsbewusstsein und Ihren Gemeinsinn!