Am 1. März 2023 ist die Hundesteuer zur Zahlung fällig.
Für alle Lastschriftteilnehmer: Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Bankkonto ausreichend gedeckt ist, um Gebühren zu vermeiden.
Alle Zahlungspflichtigen die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten die fällige Steuer rechtzeitig zu bezahlen, damit die Festsetzung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen vermieden werden kann.