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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld
Ausgabe 4/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Wattendorf

Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung und Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024

Die örtliche Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2024 wurde von den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses durchgeführt. Die Punkte, die zu Feststellungen geführt haben, werden dem Gemeinderat erläutert.

Beschluss:

Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024 wurde in der heutigen Sitzung bekannt gegeben. Die vom Vorsitzenden veranlasste Behebung der festgestellten Mängel sowie die von ihm gegebene weitere Aufklärung werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden nicht erhoben.

Die im Haushaltsjahr 2024 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Einnahmen werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Beschlüssen erfolgt ist, hiermit nachträglich genehmigt.

Die Jahresrechnung 2024 wird gemäß Art. 102 Abs. 2 und 3 GO festgestellt.

Entlastung der Jahresrechnung 2024

Nach Art. 102 Abs. 3 GO ist nach Durchführung der örtlichen Prüfung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung festzustellen und gleichzeitig über die Entlastung zu beschließen. Die Jahresrechnung 2024 wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss am 10.12.2025 örtlich geprüft.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Entlastung der Jahresrechnung 2024 gem. Art. 102 Abs. 3 GO.

Teilabbruch, Umbau und Teilneubau der best. landwirtschaftlichen Scheune in gewerbliche Räume (Wurstküche, Hofladen) und landwirtschaftliche Räume, Gemarkung Bojendorf,

Fl.-Nr. 16

Der Bauwerber beabsichtigt den Teilabbruch, Umbau und Teilneubau der best. landwirtschaftlichen Scheune in gewerbliche Räume (Wurstküche, Hofladen) und landwirtschaftliche Räume auf dem Grundstück Fl.-Nr. 16, Gem. Bojendorf umzubauen und zu errichten.

Das Bauvorhaben befindet sich in einem Dorfgebiet (§ 5 BauNVO) im Innenbereich nach § 34 BauGB und ist als ortsüblich erschlossen anzusehen.

Das Vorhaben entspricht den Anforderungen an die Zulässigkeit im Innenbereich (§ 34 BauGB), da es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt zum Bauantrag Teilabbruch, Umbau und Teilneubau der best. landwirtschaftlichen Scheune in gewerbliche Räume (Wurstküche, Hofladen) und landwirtschaftliche Räume das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB.

1. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Wattendorf

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 21.11.2024 wurde eine neue Friedhofsgebührensatzung für die Friedhöfe in Wattendorf und Gräfenhäusling erlassen, weil ein Wechsel beim Bestattungsdienstleister nötig war.

In diesem Zusammenhang hat sich bei der Grabbenutzungsgebühr für Kindergräber ein Schreibfehler eingeschlichen. Die Gebühr für ein Kindergrab lag ursprünglich bei 80,00 €. In der neuen Satzung wurden unbemerkt 280,00 € festgelegt.

Um die „fehlerhafte“ Gebühr zu bereinigen, ist eine Satzungsänderung erforderlich.

Beschluss:

Die Gemeinde Wattendorf beschließt den vorliegenden Entwurf der 1. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Wattendorf als Satzung. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses und wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Beteiligungsverfahren nach § 15 BBergG zum Erlaubnisantrag "Bamberg-Lichtenfels" zur Aufsuchung von Erdwärme, Wasserstoff und Helium zu wissenschaftlichen Zwecken

Das Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat mit Schreiben vom 27.01.2026 folgendes mitgeteilt:

„Mit o.g. Schreiben stellt Tellus Energy Solution GmbH einen Antrag auf Neuerteilung der bergrechtlichen Erlaubnis „Bamberg-Lichtenfels“ zur Aufsuchung von Erdwärme, natürlichen Wasserstoff und Helium zu wissenschaftlichen Zwecken für einen Zeitraum von drei Jahren ab Erteilung. Ziel ist die Erkundung der geothermischen Niedrig-Temperatur-Potenziale im beantragten Aufsuchungsgebiet insbesondere in den als wasserführend anzunehmenden Buntsandsteinschichten. Im Rahmen der Arbeiten werden zudem das Auftreten natürliche Begleitgase wie Wasserstoff und Helium untersucht.

Dazu sind im Erlaubniszeitraum u.a. eine geologische Modellierung auf Basis vorhandener Daten, die Anwendung minimal-invasiver Messmethoden, die wissenschaftliche Auswertung sowie die Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit vorgesehen (siehe Arbeitsprogramm des Erlaubnisantrags).

Im Rahmen der Beteiligung nach § 15 BBergG wird den zu beteiligenden Behörden (Landesamt für Umwelt, Regierungen von Oberfranken und Unterfranken, Bergamt Nordbayern, die Landratsämter Lichtenfels, Coburg, Kronach, Bamberg, Bayreuth, Kulmbach, Hassberge, Rhön-Grabfeld, Schweinfurt und die kreisfreie Städte Bamberg, Bayreuth und Coburg) Gelegenheit zur Stellungnahme bis 06.03.2026 gegeben. Hierbei geht es um die Prüfung überwiegender entgegenstehender öffentlicher Interessen im gesamten Erlaubnisfeld gegen das Aufsuchungsvorhaben des Antragstellers.

Hinweis: Derzeit werden die Gase Wasserstoff und Helium nicht als berg-freie Bodenschätze im BBergG geführt. Voraussichtlich Mitte des Jahres soll das BBergG mit Erweiterung der bergfreien Bodenschätze auf natürlichen Wasserstoff und Helium geändert werden. Die wissenschaftliche Erlaubnis wird demnach auch die Aufsuchungsarbeiten hinsichtlich der Bodenschätze Wasserstoff und Helium abdecken können. Wir bitten Sie daher, alle beantragten Bodenschätze bei Ihrer Prüfung zu berücksichtigen.

Je nach Zuständigkeit wird um Stellungnahmen zu Belangen der Landesplanung, Raumordnung und Wirtschaftsförderung (Regierungen von Oberfranken und Unterfranken), der Bergaufsicht (Bergamt Nordbayern), des Gewässer- und Trinkwasserschutzes, der Hydrogeologie und Geologie des tieferen Untergrundes (Landesamt für Umwelt, Abt. 10 und 9), Belangen des Land-schafts- und Naturschutzes sowie des Gewässer- und Trinkwasserschutzes, des Baurechts und Denkmalschutzes (Landratsämter Lichtenfels, Coburg, Kronach, Bamberg, Bayreuth, Kulmbach, Hassberge, Rhön-Grabfeld, Schweinfurt und die kreisfreie Städte Bamberg, Bayreuth und Coburg) gebeten.

Den im Feld liegenden Städte und Gemeinden werden - unabhängig von der Beteiligung nach § 15 BBergG - der Antrag zur Kenntnis übermittelt. Stellungnahmen können bis 26.03.2026 ebenfalls abgegeben werden.

Den im Feld liegenden Inhabern von bergrechtlichen Bewilligungen („Staffelstein“ – Zweckverband Thermalsolbad Bad Staffelstein, „Obermain“ – Zweckverband Thermalsolbad Bad Staffelstein, „Rodersberg/Steinach“ – Stadtwerke Bayreuth Verkehr und Bäder GmbH, „Obernsees“ – Gemeinde Mistelgau) wird der Antrag auf Erteilung der wissenschaftlichen Erlaubnis zur Kenntnis übermittelt.“

Beschluss:

Der Gemeinderat Wattendorf nimmt die Angelegenheit zur Kenntnis.

Wasserrechtsverfahren; Sachstandsbericht

Der 1. Bürgermeister berichtet über die Kontaktaufnahme mit dem Vorgesetzten des zuständigen Mitarbeiters, weil der zugesagte Termin Dez. 2025 zur Vorlage der Antragsunterlagen für das Wasserrecht erneut verstrichen ist. Der Bürgermeister forderte einem Besprechungstermin in der VG zur Festlegung eines Projektzeitenplanes mit Meilensteinen und einem festen Datum zur Vorlage der Wasserrechtsunterlagen an das Landratsamt.

Die Verantwortlichen der Fa. Südwasser erklärten, dass der bisher Zuständige ausgeschieden ist sie den Bearbeitungsstand des Verfahrens z. Zt. intern klären. Das geforderte Gespräch soll im Feb. 2026 stattfinden.

Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung

Neubeschaffung von Feuerwehrhelmen für die FF Wattendorf

Der Gemeinderat beschließt die Anschaffung der Feuerwehrhelme Rosenbauer Heros- bei der Fa. Ludwig Feuerschutz GmbH, Bindlach.

Neubeschaffung von S-GARD Schutzanzügen für die FF Wattendorf

Der Gemeinderat beschließt die Anschaffung der S-GARD Schutzanzüge bei der Fa. S-GARD Hubert Schmitz, Heinsberg.

Die nächste Sitzung findet voraussichtlich am 19.03.2026 um 19 Uhr statt.