Bauantrag Umbau eines Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus; Dachausbau der Garage mit Erweiterung des Wohnraums; Grundstück Fl. Nr. 250/20 der Gemarkung Königsfeld
Der Bauwerber beantragt den Umbau eines Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus und Dachausbau der Garage mit Erweiterung des Wohnraums auf dem Grundstück Fl. Nr. 250/20 der Gemarkung Königsfeld.
Gleichzeitig beantragt der Bauherr Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
| - | Umbau eines Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus |
| - | Dachausbau der Garage mit Erweiterung des Wohnraums |
Die Garage, deren Dachgeschoss ausgebaut werden soll, befindet sich auf der Grenze. Inwieweit zum Carport auf dem Nachbargrundstück Abstandsflächen einzuhalten sind, fällt in den Prüfungsbereich des LRA.
Das Landratsamt bittet mit Schreiben vom 12.01.2026 um Mitteilung, ob auch für die Baugrenzenüberschreitung und das Flachdach statt Satteldach das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Beschluss:
Das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag Umbau eines Einfamilienwohnhauses in ein Zweifamilienhaus und Dachausbau der Garage mit Erweiterung des Wohnraums auf dem Grundstück Fl. Nr. 250/20, Gemarkung Königsfeld wird erteilt.
Den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
| - | Baugrenzenüberschreitung |
| - | Flachdach statt Satteldach |
wird zugestimmt.
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Am Sonnengarten 7, Fl.-Nr. 411/3, Gem. Königsfeld
Die Bauwerber legen für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FI.-Nr. 411/3 der Gemarkung Königsfeld Planunterlagen vor.
Das Bauvorhaben befindet sich im rechtsgültigen Bebauungsplan „Am Sonnengarten“ in Königsfeld.
Festsetzung von der befreit werden soll:
Die Bauwerber beantragen für das BV eine Befreiung nach §31 Abs.2 BauGB für:
II (I+D) - Die Verwirklichung des zweiten Vollgeschosses ist nur im Dachgeschoss zulässig.
Bezeichnung der Art der Befreiung:
II – Das zweite Vollgeschoss ist kein Dachgeschoss, sondern ein „normales“ Vollgeschoss.
Begründung für die beantragte Befreiung:
Im Baugebiet befinden sich bereits Wohnhäuser mit einem zweiten Vollgeschoss, dass kein Dachgeschoss ist, sondern ein „normales“ Vollgeschoss. Somit halten wir die Befreiung gestalterisch und städtebaulich für vertretbar.
Beschluss:
Das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses, mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 411/3 der Gemarkung Königsfeld wird erteilt.
Den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Am Sonnengarten wird zugestimmt.
Bauantrag Neubau einer Reithalle auf dem Grundstück Fl.-Nr. 270 der Gemarkung Poxdorf
Der Eigentümer des Grundstücks Fl. Nr. 270, Gemarkung Poxdorf (OT Poxdorf), hat einen Bauantrag abgegeben. Beabsichtigtes Bauvorhaben, Neubau einer Reithalle bei Poxdorf. Das Grundstück befindet sich im Außenbereich und im Landschaftsschutzgebiet Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst.
Die Zulässigkeit des Vorhabens im Landschaftsschutzgebiet ist vom Landratsamt Bamberg zu prüfen.
Beschluss:
Das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag Neubau einer Reithalle auf dem Grundstück Fl.-Nr. 270 der Gemarkung Poxdorf wird erteilt.
Die Zulässigkeit des Bauvorhabens im Landschaftsschutzgebiet muss durch das LRA geprüft werden.
Übernahme der Kosten für Führerscheine für die Feuerwehren der Gemeinde Königsfeld
Ein Feuerwehrdienstleistender der FF Königsfeld hat einen Antrag auf Übernahme der Kosten für die Weiterverlängerung seines LKW Führerscheins, welchen er für die FF Königsfeld benötigt, gebeten.
Da es in naher Zukunft wahrscheinlich weitere Anträge von FF Kameraden geben wird, sollte ein Grundsatzbeschluss gefasst werden.
Die Kosten für die Weiterverlängerung der LKW Führerscheine welchen die Feuerwehrkameraden/-Kameradinnen für die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren der Gemeinde Königsfeld benötigen, sollen von der Gemeinde übernommen werden.
Hierzu zählen z. B. Gebühren des Landratsamtes, evtl. Passbild, evtl. ärztliche Untersuchung.
In der Diskussion wurde deutlich, dass vor dem 50 Lebensjahr nur der Eintrag 95 (für Berufskraftfahrer) verlängert werden muss, der allerdings für den Feuerwehrdienst nicht benötigt wird. Eine Modulschulung ist für die Feuerwehr somit nicht erforderlich.
Der „Feuerwehr-Führerschein“ muss erst ab 50 Lebensjahr und dann alle fünf Jahre verlängert werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Übernahme der Kosten bei Verlängerungen des „Feuerwehr-Führerscheins“ in der Gemeinde Königsfeld (aktuell: Verlängerung ab 50 J, alle fünf Jahre).
Die Verlängerung für die Moduleintragung 95 fällt in den privaten Bereich, weil diese nur Berufskraftfahrer für den gewerblichen Einsatz benötigen. Diese Kosten werden NICHT übernommen.
Prüfberichte und Kostenschätzung über die Sanierung/Erneuerung der Brücken im Gemeindegebiet
Anhand der Prüfberichte, Brückenprüfungen 2025, Gemeinde Königsfeld, wurde eine Dringlichkeitsliste (Anlage) erstellt in der die zu behebende Mängel nach Dringlichkeitsstufe erörtert wurden.
Demzufolge sind vier Brücken der Dringlichkeitsstufe „Nicht ausreichender baulicher Zustand“ zuzuordnen und nach Berichtsbeschreibung dringender Handlungsbedarf notwendig.
Die Arbeiten müssen von einem qualifizierten Ing.-Büro in Zusammenarbeit mit dem Ing.-Büro MA-Ingenieure aus Hof ausgeschrieben und bauüberwacht werden.
Vorläufige geschätzte Gesamtkosten der vier vordringlichen Brücken ohne begleitendes
Ing.-Büro: € 498.900,00.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Königsfeld entscheidet die Ertüchtigung / Erneuerung der drei dringend zu sanierenden Brücken BW-Kow 01 (Schulbrücke bei Fl.Nr. 215, Königsfeld), BW-Treu 02 (Untere Treunitzer Brücke bei Fl.Nr. 64, Treunitz – Ersatzneubau) und BW-Voit 01 (Voitmannsdorfer Brücke bei Fl.Nr. 28) und beauftragt die Verwaltung, Mittel im Haushalt 2026 und Finanzplan mit aufzunehmen.
Die Sanierung der Theinbrücke BW-Koe 03 wird noch zurückgestellt, weil das Ergebnis der Machbarkeitsstudie für das Feuerwehrhaus abgewartet werden soll.
Ein qualifiziertes Ing.-Büro ist für die Planung beizuziehen.
Die „einfachen“ Sanierungsaufgaben an den restlichen fünf Brücken sollen durch den Bauhof erledigt werden.
Für die Betonsanierungen soll eine Fachfirma angefragt werden.
Beteiligungsverfahren nach § 15 BBergG zum Erlaubnisantrag "Bamberg-Lichtenfels" zur Aufsuchung von Erdwärme, Wasserstoff und Helium zu wisschenschaftlichen Zwecken
Das Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat mit Schreiben vom 27.01.2026 folgendes mitgeteilt:
„Mit o.g. Schreiben stellt Tellus Energy Solution GmbH einen Antrag auf Neuerteilung der bergrechtlichen Erlaubnis „Bamberg-Lichtenfels“ zur Aufsuchung von Erdwärme, natürlichen Wasserstoff und Helium zu wissenschaftlichen Zwecken für einen Zeitraum von drei Jahren ab Erteilung. Ziel ist die Erkundung der geothermischen Niedrig-Temperatur-Potenziale im beantragten Aufsuchungsgebiet insbesondere in den als wasserführend anzunehmenden Buntsandsteinschichten. Im Rahmen der Arbeiten werden zudem das Auftreten natürliche Begleitgase wie Wasserstoff und Helium untersucht.
Dazu sind im Erlaubniszeitraum u.a. eine geologische Modellierung auf Basis vorhandener Daten, die Anwendung minimal-invasiver Messmethoden, die wissenschaftliche Auswertung sowie die Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit vorgesehen (siehe Arbeitsprogramm des Erlaubnisantrags).
Im Rahmen der Beteiligung nach § 15 BBergG wird den zu beteiligenden Behörden (Landesamt für Umwelt, Regierungen von Oberfranken und Unterfranken, Bergamt Nordbayern, die Landratsämter Lichtenfels, Coburg, Kronach, Bamberg, Bayreuth, Kulmbach, Hassberge, Rhön-Grabfeld, Schweinfurt und die kreisfreie Städte Bamberg, Bayreuth und Coburg) Gelegenheit zur Stellungnahme bis 06.03.2026 gegeben. Hierbei geht es um die Prüfung überwiegender entgegenstehender öffentlicher Interessen im gesamten Erlaubnisfeld gegen das Aufsuchungsvorhaben des Antragstellers.
Hinweis: Derzeit werden die Gase Wasserstoff und Helium nicht als berg-freie Bodenschätze im BBergG geführt. Voraussichtlich Mitte des Jahres soll das BBergG mit Erweiterung der bergfreien Bodenschätze auf natürlichen Wasserstoff und Helium geändert werden. Die wissenschaftliche Erlaubnis wird demnach auch die Aufsuchungsarbeiten hinsichtlich der Bodenschätze Wasserstoff und Helium abdecken können. Wir bitten Sie daher, alle beantragten Bodenschätze bei Ihrer Prüfung zu berücksichtigen.
Je nach Zuständigkeit wird um Stellungnahmen zu Belangen der Landesplanung, Raumordnung und Wirtschaftsförderung (Regierungen von Oberfranken und Unterfranken), der Bergaufsicht (Bergamt Nordbayern), des Gewässer- und Trinkwasserschutzes, der Hydrogeologie und Geologie des tieferen Untergrundes (Landesamt für Umwelt, Abt. 10 und 9), Belangen des Land-schafts- und Naturschutzes sowie des Gewässer- und Trinkwasserschutzes, des Baurechts und Denkmalschutzes (Landratsämter Lichtenfels, Coburg, Kronach, Bamberg, Bayreuth, Kulmbach, Hassberge, Rhön-Grabfeld, Schweinfurt und die kreisfreie Städte Bamberg, Bayreuth und Coburg) gebeten.
Den im Feld liegenden Städte und Gemeinden werden - unabhängig von der Beteiligung nach § 15 BBergG - der Antrag zur Kenntnis übermittelt. Stellungnahmen können bis 26.03.2026 ebenfalls abgegeben werden.
Den im Feld liegenden Inhabern von bergrechtlichen Bewilligungen („Staffelstein“ – Zweckverband Thermalsolbad Bad Staffelstein, „Obermain“ – Zweckverband Thermalsolbad Bad Staffelstein, „Rodersberg/Steinach“ – Stadtwerke Bayreuth Verkehr und Bäder GmbH, „Obernsees“ – Gemeinde Mistelgau) wird der Antrag auf Erteilung der wissenschaftlichen Erlaubnis zur Kenntnis übermittelt.“
Beschluss:
Der Gemeinderat Königsfeld nimmt die Angelegenheit zur Kenntnis und erhebt keine Einwendungen.
Geländerertüchtigung am Fußweg von der Kreisstraße zur Bergstraße in Königsfeld
Das Holzgelände am Fußweg von der Kreisstraße (Hauptstraße) zur Bergstraße ist marode und muss getauscht werden. Der Naturpark Fränkische Schweiz – Veldensteiner Forst kann solche Arbeiten verrichten und ausführen. Der 1. Bürgermeister hat den Auftrag zum Angebotspreis vergeben. Das Geländer wird in Eiche errichtet.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Königsfeld nimmt von der Maßnahme Kenntnis und stimmt nachträglich zu.
Bekanntgaben aus nichtöffentlichen Sitzungen
Kostenangebot für bauseitige Leistungen zur Sirenen-Digitalisierung
Der Gemeinderat der Gemeinde Königsfeld stimmt dem Kostenangebot der Fa. Hattel + Müller, Heiligenstadt zum Angebotspreis zu.
Die Kotzendorfer Feuerwehr führte die vorbereitenden Arbeiten in Eigenregie durch und erhält einen Zuschuss in Höhe 830 € abzüglich der bereits erstatteten Materialkosten.
Auftragsvergabe für eine Machbarkeitsstudie als Entscheidungsgrundlage für den Neubau eines Feuerwehrhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 138, Königsfeld
Das Planungsbüro kplan, Abensberg erhält aufgrund des Angebotes vom 06.10.2025 den Auftrag zur Erstellung der Machbarkeitsstudie als Entscheidungsgrundlage für den Neubau eines Feuerwehrhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 138, Gem. Königsfeld zum Angebotspreis.
Die Feuerwehr und der Bauausschuss sollen zum Auftaktgespräch mit dem Planer eingeladen werden.
Der Termin soll den Gemeinderäten mitgeteilt werden.
Anschaffung einer neuen Tragkraftspritze für die FF Laibarös
Der Neubeschaffung einer Tragkraftspritze für die FF Laibarös bei der Fa. Ziegler wird zugestimmt.
Dämmung der Zwischendecke in der Fahrzeughalle FFW-Haus Kotzendorf
Der Gemeinderat der Gemeinde Königsfeld stimmt der Kostenübernahme zur Dämmung der Zwischendecke zu.
Regenwasserzulaufrinne zum Speicherbecken in Poxdorf
Die Oberflächenwasser-Regenrinne auf der Fl.-Nr. 518 u. 411, Gem. Poxdorf, zum Regenrückhaltebecken ist fertiggestellt und über das Jahres-LV abgerechnet.
Alternativ wurde ein Kostenangebot über eine Verrohrung mit Betonrohren DN 700 eingeholt. Diese Maßnahme hätte durch ein Ing.-Büro geplant werden müssen, da hier die Schächte (Höhe und Winkel), sowie evtl. Krümmer planerisch dargestellt werden müssten. Ebenfalls zu beachten ist, dass eine Rohrstatik gerechnet werden muss, da hier keine DIN-gerechte Verlegung möglich gewesen wäre (Rohrüberdeckung, nicht in einem Rohrgraben, an Straßenböschung frei). Die Kostenschätzung hierfür liegt bei ca. 78.000 – 80.000,00 € netto zzgl. Auffüllmaterial als Liefermaterial mit ca. € 12.000 – 15.000,00.- netto.
Der Gemeinderat der Gemeinde Königsfeld nimmt Kenntnis von den Kosten der Rinne und dem Kostenangebot einer Verrohrung.
Verkauf des Bauplatzes Am Sonnengarten 7 (Fl. Nr. 411/3, Gemarkung Königsfeld)
Die Gemeinde Königsfeld verkauft das Grundstück Am Sonnengarten 7 mit 530 qm zum Preis von 20,00 €/qm zuzüglich Erschließungskosten.
Die Kosten des Grunderwerbs (Notarkosten, Grundbucheintrag, Grunderwerbssteuer, Lastenfreistellung usw.) trägt der Erwerber. Der Erwerber verpflichtet sich, das Grundstück innerhalb von 4 Jahren ab Beurkundung mit einem bezugsfertigen Wohnhaus zu bebauen. Für den Fall, dass der Erwerber seiner Verpflichtung nicht nachkommt, wird der Gemeinde ein Rückkaufsrecht eingeräumt.
Information Abrechnung Bauvorhaben Birkenweg Einmündung Johann-Taschner-Straße
Der Gemeinderat stimmt der Vorgehensweise nachträglich zu, weil der Ausgang eines Rechtsstreits nicht absehbar ist.
Die Ausbesserungsarbeiten müssen umgehend erfolgen, sobald es die Witterung zulässt.
Verschiedenes; Machbarkeitsstudie Thein-Gelände
Die Fa. Kplan AG hat mittlerweile einen Vorschlag für das Raumprogramm der Feuerwehr in Königsfeld erstellt. Der Gemeinderat hält Streichungen und eine kostenmäßige Obergrenze für nötig.
Kenntnis genommen
Die nächste Sitzung findet voraussichtlich am 26.03.2026 um 19 Uhr statt.