Sanierung des Wasserleitungsnetzes in Steinfeld
Der 1. Bürgermeister begrüßt Herrn Brust und Herrn Pohl, IB Weyrauther zur Sitzung. Sie stellen das Projekt „Austausch Wasserleitungen“ vor.
| a) | Wasserleitungstausch Wasserberg, Steinfeld | |
| - | Hier erfolgt der Austausch der DN 100 Gussleitung und der DN 80 PVC-Leitung mit einer DN 150 PE-Leitung, um die Engstelle im Leitungsnetz zu beseitigen und die Hydraulik zu verbessern. | |
| - | Die neue Leitung soll parallel zur vorhandenen Leitung verlegt werden, um die Trinkwasserversorgung während der Baumaßnahme aufrecht zu erhalten. Dabei handelt es sich um ein übliches Vorgehen. Unter Umständen bietet die Baufirma eine andere Vorgehensweise an, über die dann zu gegebener Zeit entschieden werden muss. | |
| - | Es ist eine Vollsperrung mit Umleitung nötig. Die Leitstelle muss informiert werden. | |
| - | Die Beweissicherung soll kurzfristig erfolgen. | |
| - | Der Zeitplan ab Juni 2022 (Vermessung, Beginn der Planung, Baugrunduntersuchung) bis zum geplanten Ende der Baumaßnahme vor den Sommerferien wird vorgestellt. | |
| - | Für die Anwesen HsNr. 33 und 33a werden 2 Hausanschlüsse verlegt, weil der Austausch der Hausanschlussleitungen förderfähig ist, der Neubau von Hauptleitungen nicht. | |
| b) | Leitungstausch gesamt in Steinfeld und Untersteinfeld | |
| - | IB Weyrauther schlägt neben dem BA „Wasserberg“ drei weitere Bauabschnitte (Wiesengrund, B22 mit Brauerei und Stichleitungen/Nebenstraßen) für die Zeit von 2024 - 2026 vor. | |
| - | Es werden rd. 2765 m Leitungen getauscht mit erwarteten Nettokosten von rd. 2,51 Mio €. | |
| - | Auch hier geht IB Weyrauther davon aus, dass die neue Wasserleitung parallel zur alten verlegt wird und die alte Leitung nach Inbetriebnahme der neuen verpresst wird. | |
| - | Die Rechnungen müssen aus zuschusstechnischen Gründen vor dem 06.11.2026 bezahlt sein, weil alle danach beglichenen Rechnungen nicht mehr förderfähig sind. | |
| - | Für die Vollsperrung der B22 ist eine überörtliche Umgehung nötig, die mit dem Staatlichen Bauamt, der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde abgestimmt werden muss. | |
| - | Das IngBüro schlägt vor, die drei weiteren Bauabschnitte in einer Ausschreibung mit einem Vergabeverfahren und demzufolge einer Baufirma auf den Weg zu bringen, weil eine leistungsstarke Baufirma i.d.R. schneller vorankommt, einige Strecken parallel bearbeiten könnten und auch für die Vergabeverfahren Zeit eingespart werden kann. | |
Herr Brust stellt fest, dass der vorgestellte Zeit- und Projektplan auf dieser Überlegung, d.h. eine Baufirma für die drei weiteren Bauabschnitte, gründet und davon auszugehen ist, dass die Maßnahme rechtzeitig zur Jahresmitte 2026 baulich abgeschlossen werden kann, um den Zuschuss in voller Höhe abzurufen.
Aus dem Gremium wird angeregt, dass der Leitungstauch an der Kreuzung B22/Königsfeld/Wölkendorf in einem Zug verlegt wird und auch an die Erreichbarkeit der Gewerbebetriebe an der B22 gedacht werden muss.
Die Frage, wie die Finanzierung erfolgen soll, muss im Gemeinderat noch entschieden werden. Die Verwaltung wird dazu, wenn die Planung weiter gediehen und Kostenberechnungen vorliegen, Prognosen für erneute Verbesserungsbeiträge oder Gebührenerhöhungen anstellen. Bei der Finanzierung über Gebühren müsste der Gemeinderat beachten, dass die Gebührenberechnung über die gesamte Abschreibungsdauer der (neuen) Leitungen mit den Kosten des Leitungsaustausches belastet wird.
Beschluss:
Der Gemeinderat ist mit der Projekt- und Zeitplanung einverstanden.
Bericht des 1. Bürgermeisters
Der 1. Bürgermeister berichtet:
| 1. | Neue Revierleitung in Steinfeld |
| Ab sofort ist Frau Joy Meyerhofer die neue Revierleiterin in Steinfeld. Sie ist Ansprechpartnerin für den Gemeindewald, Förderung und Beratung allgemein, für offene Fragen steht Sie jederzeit zur Verfügung. Unterstützt wird Frau Meyerhofer weiterhin von Herrn Jakob Graffe. Er ist für die Beratung und Förderabwicklung in Sachen Wiederaufforstung und Naturverjüngung verantwortlich und hilft gerne weiter. Herr Tobias Geitner, der für Beratung und Förderabwicklung in Sachen Borkenkäfermanagement unterstützt, ist allerdings nur noch bis zum 31.03.2023 im Revier Steinfeld tätig. | |
| 2. | Lidar-Messgerät Schederndorf |
| Aufgrund einer fehlenden Datenübermittlung des Lidar-Messgerätes, wurde der Pachtvertrag für den Stellplatz in Schederndorf verlängert, voraussichtlich bis zum 19.03.2023. Dies teilte Herr Barlag von der NATEN Betriebsführung GmbH mit. | |
| 3. | Straßenbeleuchtung Schederndorf |
| In Schederndorf wurde die Straßenbeleuchtung umgefahren und der Schaden konnte bis heute noch nicht behoben werden. Herrn Boiger von der Bayernwerk AG teilte mit, dass ein neuer Leuchtenkopf bestellt werden musste, dieser leider Lieferschwierigkeiten hat.Einen genauen Termin für das Errichten der Straßenbeleuchtung, kann Herr Boiger deshalb noch nicht benennen. | |
| 4. | UW Würgau-Anschluss Trinkwasserleitung- |
| Frau Michaela Berner von der Fa. CDM Smith teilte uns mit, dass sich der in KW 7 geplante Baubeginn, UW Würgau-Anschluss Trinkwasserleitung-, aufgrund der aktuellen Wetterlage und Witterung verschiebt.Die bauausführende Firma ist derzeit dabei einen Ersatztermin zu finden. Die Gemeinde Stadelhofen wird umgehend informiert, wenn ein Ersatztermin vorliegt. |
Bauantrag zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 1818, Gem. Steinfeld
In der Diskussion wird auf einen ausreichenden Abstand zur Straße und zum Feldweg hingewiesen, ebenso wie auf ein erforderliches Sichtdreieck.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Bauvorhaben zu.
Straßenbeleuchtung Stadelhofen weitere Einsparmöglichkeiten
Bei der Umstellung auf LED-Technik wurde die Komplettabschaltung in der Gemeinde Stadelhofen aufgehoben. Das hatte zur Folge, dass alle Leuchten in den Gemeindeteilen wieder die gesamte Nacht durchleuchten.
Bei den LED-Leuchtenköpfen ist ein automatisches Dimmprofil hinterlegt, welches die Leistung der Leuchtenköpfe zwischen 22 Uhr und 5 Uhr um 50% reduziert.
Bei den Bestandsleuchten ist eine Umrüstung mittels Retrofit-Leuchteneinsätzen, sowie LED-Tubes für die Langfeldleuchten umgesetzt worden. Die Retrofit und LED-Tubes sind grundsätzlich nicht dimmbar.
Da in den Langfeldleuchten jedoch immer zwei LED-Tubes pro Brennstelle eingebaut sind, haben wir hier die Möglichkeit, durch eine zentrale Ansteuerung mittels vorhandener Funkrundsteuerempfänger (FRE), von 22 Uhr bis 5 Uhr eines der beiden Leuchtmittel auszuschalten.
Dazu müssen wir in den einzelnen Zentralschaltungen Umklemmarbeiten durchführen. Die Kosten für diese betragen pro Schalteinheit 82,21 € netto.
Daraus ergeben sich folgende Berechnungen:
| - | In den Gemeindeteilen Stadelhofen, Schederndorf, Steinfeld und Wölkendorf ist eine Einsparung von 1 kW pro Stunde möglich. In diesen Ortsteilen ist der Großteil der Langfeldleuchten verbaut.Das hat zur Folge, das jährlich bis zu 2.550 kWh (Reduzierung von 22 Uhr - 5 Uhr) eingespart werden können. Bei einem Strompreis von 40ct kommen wir hier auf eine Reduzierung der Stromkosten von knapp 1.020 €. Dem gegenüber steht die Umverdrahtung von 4 Schaltstellen. Daraus ergeben sich einmalige Kosten von 328,84 € netto. |
| - | Sollte der Wunsch bestehen, die Reduzierung in allen Gemeindeteilen durchzuführen, ändert sich die Berechnung folgendermaßen: |
| Die potenzielle Einsparung steigt hier auf 1,2 kW pro Stunde. Die Anzahl der Schaltstellen erhöht sich jedoch auf insgesamt 8. | |
| Somit kann die Gemeinde Stadelhofen jährlich ungefähr 3.060 kWh Strom einsparen. Nimmt man wieder einen Strompreis von 40 ct an, steigt die mögliche Einsparung auf 1.224 €. | |
| Bei 8 Schaltstellen steigen die Kosten für eine Umsetzung auf 657,68 € netto. |
Anmerkung:
Der Strompreis beträgt in den nächsten 3 Jahren rd. 60 ct/kWh.
Beschluss:
Bei den Langfeldleuchten soll in allen Gemeindeteilen in der Zeit von 22:00 - 5:00 Uhr ein Leuchtmittel ausgeschalten werden.
Die potenzielle Einsparung steigt nach Auskunft von Bayernwerk auf 1,2 kW pro Stunde. Die Anzahl der Schaltstellen erhöht sich jedoch auf insgesamt 8.
Somit kann die Gemeinde Stadelhofen jährlich ungefähr 3.060 kWh Strom einsparen. Nimmt man wieder einen Strompreis von 40 ct an, steigt die mögliche Einsparung auf 1.224 €.
Bei 8 Schaltstellen steigen die Kosten für eine Umsetzung auf 657,68 € netto.
Die Investition hätte sich in weniger als einem Jahr amortisiert.
ADAC-Youngtimer-Tour am 24.06.2023
Beim Landratsamt wurde ein Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung der Veranstaltung „ADAC Youngtimer Tour“ am 24.06.2023 gestellt.
Folgender Fahrtweg ist vorgesehen:
…Drügendorf - St 2260 - Gunzendorf, Jurastraße - Kr BA 12 - Stackendorf - Frankendorf - Tiefenhöchstadt - Kr BA 13 - Oberngrub - Kalteneggolsfeld - Heiligenstadt, Marktplatz - Hauptstraße (St 2187) - St 2188 - Kr BA 11 - Reckendorf - Hohenpölz - Huppendorf - Königsfeld - Kr BA 31 - Hohenhäusling - GVS nach Steinfeld - B 22 - Kr BA 28 - Roßdorf a. B. - Kr BA 28 - Gräfenhäusling - GVS nach Schederndorf - GVS zur St 2190 - St 2190 - GVS nach Wölkendorf - GVS nach Steinfeld - B 22 - Treunitz - B 22 - in Rtg. Hollfeld bis zur Landkreisgrenze BA/BT.
Es wird gebeten, zum Streckenverlauf bis 10.03.2023 Stellung zu nehmen.
Beschluss:
Der Gemeinderat ist mit der Streckenführung für die ADAC Youngtimer Tour am 24.06.2023 einverstanden.
Verkehrsüberwachung
Die Leiterin der Verkehrsüberwachung des Marktes Zapfendorf hat folgendes mitgeteilt:
| 1. | Grundsätzlich stünde noch ein freier Platz zur Verfügung. | |
| Der Markt Zapfendorf befindet sich aber noch mit zwei Gemeinden in Verhandlungen. Das muss abgewartet werden, weil sie nach neuer Rechtslage in der Anzahl der „Teilnehmer“ an der Verkehrsüberwachung begrenzt werden (vom LRA). Die Verkehrsüberwachung darf nicht unbegrenzt den Umfang der eigenen Aufgabe Verkehrsüberwachung des Marktes Zapfendorf überschreiten. | ||
| 2. | Es handelt sich nicht um die Mitgliedschaft in einem Zweckverband, sondern der Markt Zapfendorf schließt mit der Gde Stadelhofen eine sog. Zweckvereinbarung ab. | |
| Mindestlaufzeit: zwei volle Kalenderjahre | ||
| 3. | Die Gemeinde sollte auf jeden Fall nochmals den Bedarf und die Wirtschaftlichkeit einer Verkehrsüberwachung prüfen lassen, weil es immer wieder vorkommt, dass Gemeinden - gerade kleinere Gemeinden - finanziell drauflegen. | |
| Die Fa. gGKVS wird die VG kontaktieren wegen der weiteren Absprachen. Die Firma wird an den künftigen Blitz-Standorten (die nicht den Standorten für die Geschwindigkeitsmessgeräte entsprechen), Messungen durchführen, mit denen die vorgenannten Fragen beantwortet werden können und der Bedarf an Stunden ermittelt werden kann. | ||
| Die Firma würde das Ergebnis auch in der GR-Sitzung vorstellen. | ||
| 4. | Kleinere Gemeinden haben in der Regel ca. 6 Std, Zapfendorf hat 10 Stunden im Monat! | |
| Bei 6 Std. könnten zwei Messblöcke à 3 Std. durchgeführt werden. Mehrere Wechsel sind nicht sinnvoll, weil zu viel Zeit für das Umparken usw. verloren ginge. | ||
| Eine Gemeinde muss mind. 6 Std. im Monat Messzeit buchen. | ||
| 5. | Die Kosten betragen: | |
| a) | Einmalig für die Einrichtung 1.300 € | |
| b) | Eine Std. Messfahrzeug 136,55 €, d.h. rd. 10.000 € im Jahr. | |
| c) | Zzgl. Verwaltungsaufwand, der sich zu 50 % im Verhältnis der Einnahmen durch Verwarngelder und zu 50 % aus dem Verwaltungsaufwand errechnet und somit jährlich unterschiedlich ausfallen kann. | |
Je weniger Verstöße innerhalb der 6 Std. Messzeit festgestellt werden, je teurer fällt der Verwaltungsaufwand an.
Kläranlage Stadelhofen - Anschluss an die Abwasseranlage der Stadt Weismain
Mit Mail vom 26.01.2023 wurde seitens der Stadt Weismain mitgeteilt, dass der Stadtrat in seiner Sitzung am 24.01.2023 den Anschluss der Gemeinde Stadelhofen an die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Weismain ablehnt.
Bericht zur Arbeit der ILE Jura-Scheßlitz
Der Bericht der ILE Jura-Scheßlitz liegt der Beschlussvorlage zur Kenntnis bei.
Bekanntgaben aus nichtöffentlichen Sitzungen wegen Wegfall der Geheimhaltung
| - | Priorisierung von Kernwegen als Grundlage für die Einleitung eines vereinfachten Verfahrens nach Paragraf 1,4 und 86 FlurbG | |
| Nachdem das Kernwegenetzkonzept der ILE Jura-Scheßlitz am 28.10.2022 vom Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken genehmigt wurde, geht das Gesamtprojekt jetzt in die Umsetzungsphase. Dazu ist es als erster Schritt erforderlich, dass die vier Kommunen jeweils drei bis fünf Kernwege priorisieren, die dann an das ALE zusammen mit einem Antrag auf Einleitung eines vereinfachten Verfahrens nach Paragraf 1,4 und 86 FlurbG geschickt werden. | ||
| Bei der Priorisierung soll darauf geachtet werden, dass sich die benötigten Grundstücke bereits in Eigentum der jeweiligen Kommune befinden oder bei einem benötigten Grunderwerb bereits eine Abtretungserklärung der jeweiligen Eigentümer vorliegt. Bei kommunenübergreifenden Wegen ist eine entsprechende Abstimmung zu beachten. | ||
| - | Folgender Ablauf ist angedacht: | |
| - | Die Verfahrensanordnung ist im Sommer 2023 geplant. | |
| - | Planungsphase voraussichtlich 2023 / 2024 | |
| - | Ausführung frühestens ab 2025 | |
| - | Jetzt nicht beantragte Kernwege können zu einem späteren Zeitpunkt ins Verfahren aufgenommen werden. | |
| Der 1. Bürgermeister begrüßt Herrn Schmelzer, AlE und Herrn Hüppe, Umsetzungsbegleiter des Vereins Region Jura-Scheßlitz zur Sitzung. Herr Schmelzer betont, dass die Schaffung von Kernwegen dazu dient, die landwirtschaftliche Nutzung zu verbessern. Stadelhofen hat 40 Wegabschnitte im Kernwegekonzept. Die Wegbreite beträgt 3,5 m zzgl. beiderseits ein Bankett von 0,75 m, d.h. insgesamt 5m. Die Förderhöhe beträgt bis zu 90 % bei 3,5 m Wegbreite zzgl. Bankett. Soll der Weg breiter werden, geht die Herstellung der „Überbreite“ komplett zu Lasten der Gemeinde. Bei Gemeindeverbindungsstraßen wird die Förderhöhe um 10 % gekürzt. | ||
| Bei Gemeindeverbindungsstraßen, die breiter als 3,5 m sind (z.B. die GVS Steinfeld-Königsfeld St11.01), sollte die Gemeinde prüfen, ob die Förderung nach FAG evtl. günstiger ausfällt, weil der Fördersatz zwar niedriger ist, aber die volle Breite gefördert werden könnte. Die Planung könnte dennoch über das Kernwegekonzept erstellt werden mit der Förderung von bis zu 90 % abzügl. 10 %. Aktuell sind Fördermittel beim AlE vorhanden, allerdings fehlt Personal. Das AlE erwartet einen Abschluss, d.h. die Umsetzung des Kernwegekonzepts in ca. 15 Jahren. | ||
| Der Abschnitt 05.03. könnte evtl. auch auf den Abschnitt 07.02. geführt werden (im Zuge der konkreten Planung). In der Diskussion wird darauf hingewiesen, dass sich dadurch ein hohes Gefahrenpotential ergeben wird, was abgelehnt werden sollte. | ||
| - | In der Diskussion wurde deutlich, dass die Gemeinde im Zuge der Flurbereinigung Schederndorf und der Umfahrungsstrecke den Wirtschaftsweg auf 3,5 m Breite zzgl. eines reduzierten Banketts von je 0.35 m in die Planung aufnehmen und befestigt auszubauen. Der 1. Bürgermeister soll dahingehend mit der Teilnehmergemeinschaft bald Kontakt aufnehmen. | |
Beschluss:
Der Gemeinderat Stadelhofen beschließt, die Kernwege
ST 03 Abschnitt 03-05
ST 05 Abschnitt 02-03
ST 07 Abschnitt 01-02
ST 12 Abschnitt 01
ST 11 Abschnitt 01
priorisiert über die ILE Jura-Scheßlitz an das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken zu melden.
BayGibitR - Glasfaserausbau Stadelhofen; Honorar für die weiteren Beraterleistungen Modul 4 - 8
Die Fa. Reuther NetConsulting, Bad Staffelstein erhält für den weiteren Glasfaserausbau nach der BayGibitR für die Module 4 - 8 den Auftrag für die erforderlichen Beratungsleistungen zum Angebotspreis lt. Angebot vom 13.12.2022.
Neubau Mobilfunkstandort Stadelhofen-Hohenhäusling - Mietvertrag für das gemeindliche Grundstück Fl. Nr. 1451/1 der Gemarkung Steinfeld
Mit dem Standort für den Mobilfunkmasten auf dem Gemeindegrundstück Fl. Nr. 1451/1, Gem. Steinfeld besteht Einverständnis. Von Seiten der Gemeinde erfolgt für die Zufahrt zum Mobilfunkmast kein Winterdienst.
| - | Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, den notwendigen Mietvertrag mit der Fa. DMFG abzuschließen. |
Verschiedenes, Grunderwerb FF-Haus Schederndorf
Herr Brehm hat dem Verkauf an die Gemeinde zugestimmt. Die Verwaltung kümmert sich um die zügige Beurkundung.
Verschiedenes; Reparatur aufgrund der Spielplatzprüfung
Der 1. Bürgermeister bittet die Ortsbeauftragten, die benötigten Ersatzteile an den Bürgermeister zu melden. Einige Gemeinderäte sehen die Aufgabe der Spielplatzreparatur bei der Gemeinde.
Der Bürgermeister erläutert, dass sich in der Vergangenheit die Ortschaften um die Spielplätze gekümmert haben und bittet darum, dass sich die Gemeinderäte anhand der Berichte Gedanken machen, was sie selbst machen können, was der Bauhof machen soll und ob neue Geräte angeschafft werden müssen.
Verschiedenes; Feuerwehrehrung
Die zu Ehrenden der Feuerwehren haben keine persönliche Einladung erhalten. Es wird angeregt, dies künftig zu machen.
Außerdem wird darum gebeten, dass eine Blaskapelle von der Kirche zur Gaststätte spielt und evtl. auch in der Gaststätte. Gemeinderat Grasser klärt, ob die Musikkapelle Steinfeld spielen kann.
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Die nächste Sitzung findet voraussichtlich am Montag, 20.03.2023 um 19:00 Uhr statt.