§ 47 Versammlungsstättenverordnung verpflichtet Festbetreiber Veranstaltungen ab 200 Besuchern in Räumen mindestens vier Wochen vor dem Termin dem Landratsamt Bamberg anzuzeigen. Der Betreiber hat dem Landratsamt (als Bauaufsichtsbehörde) unter Angabe von Art, Ort, Zeitpunkt und Dauer der Veranstaltung sowie die voraussichtliche Teilnehmerzahl anzuzeigen.
Dazu gibt es ein Formular mit Hinweisblatt, das auf der Webseite des Landkreises Bamberg verfügbar ist. Sie finden es unter „Bürgerservice – Formulare und Broschüren – Bauen“.
Diese Anzeige beim Landratsamt ist nötig, dass das Landratsamt prüfen kann, ob alle öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften eingehalten werden (v.a. auch die Regelungen zu Flucht- und Rettungswege).
Die Veranstalter erhalten vom Landratsamt eine Bestätigung über den Eingang der Anzeige. Das Landratsamt teilt auch mit, ob Maßnahmen nach Art. 54 Abs. 2 Satz 2 BayBO zu treffen sind.
Die VG-Gemeinden bitten – im Interesse der Sicherheit bei den Veranstaltungen –um Beachtung. Für weitere Rückfragen zur Versammlungsstättenverordnung steht Ihnen das Landratsamt Bamberg zur Verfügung.
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auch darauf hinweisen, dass für Ihre Veranstaltungen auch bei der Gemeinde einige Anträge zu stellen sind (je nach Veranstaltungsgröße, -Ort und Ablauf). Bitte stellen Sie diese Anträge rechtzeitig!
Falls Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich an unser Bürgerbüro, Tel. 09207 981-113 oder ewo@steinfeld-oberfranken.de