Der Gemeinderat von Stadelhofen hat in seiner Sitzung am 20. November 2023 die Aufstellung einer
Einbeziehungssatzung für den Bereich "Pfaffendorf - West", der Gemeinde Stadelhofen,
im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen.
Der vorgelegte Entwurf vom 14. Januar 2025, wurde vom Gemeinderat, in seiner Sitzung vom 27.01.2025,
gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB, sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB, beschlossen.
Der Geltungsbereich der Satzung richtet sich nach dem Planentwurf des Architekturbüros Georg Dietz,
Weismain, in der Fassung vom 14.01.2025.
Der Geltungsbereich ist aus dem beiliegenden Lageplan M. 1 : 5000 ersichtlich und rot gekennzeichnet.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegen der Entwurf der Planung, sowie die Begründung in der Zeit vom
20. März 2025 bis einschließlich 25. April 2025 (= Auslegungsfrist)
bei der Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld, Steinfeld 86, Bauverwaltung II. Stock,
96187 Stadelhofen, zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Hinweise:
| - | Die Einbeziehungssatzung wird im vereinfachten Verfahren aufgestellt, gemäß § 13 Abs 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. |
| - | Zu den Auslegungsunterlagen können innerhalb der vorgenannten Auslegungsfrist, währendden üblichen Dienststunden, Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte oder eingegangene Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen können nicht berücksichtigt werden. |
| - | Über die vorgebrachten Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen befindet der Gemeinderat. |