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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld
Ausgabe 5/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Stadelhofen

Vollzug der Baugesetze;

Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für den Bereich "Pfaffendorf - West",

der Gemeinde Stadelhofen,

gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nrn. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauBG)

Der Gemeinderat von Stadelhofen hat in seiner Sitzung am 20. November 2023 die Aufstellung einer

Einbeziehungssatzung für den Bereich "Pfaffendorf - West", der Gemeinde Stadelhofen,

im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen.

Der vorgelegte Entwurf vom 14. Januar 2025, wurde vom Gemeinderat, in seiner Sitzung vom 27.01.2025,

gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB, sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB, beschlossen.

Der Geltungsbereich der Satzung richtet sich nach dem Planentwurf des Architekturbüros Georg Dietz,

Weismain, in der Fassung vom 14.01.2025.

Der Geltungsbereich ist aus dem beiliegenden Lageplan M. 1 : 5000 ersichtlich und rot gekennzeichnet.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegen der Entwurf der Planung, sowie die Begründung in der Zeit vom

20. März 2025 bis einschließlich 25. April 2025 (= Auslegungsfrist)

bei der Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld, Steinfeld 86, Bauverwaltung II. Stock,

96187 Stadelhofen, zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Hinweise:

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Die Einbeziehungssatzung wird im vereinfachten Verfahren aufgestellt, gemäß § 13 Abs 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

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Zu den Auslegungsunterlagen können innerhalb der vorgenannten Auslegungsfrist, währendden üblichen Dienststunden, Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte oder eingegangene Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen können nicht berücksichtigt werden.

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Über die vorgebrachten Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen befindet der Gemeinderat.

Stadelhofen, den 07. März 2025
Volker Will
Erster Bürgermeister