der Freiwilligen Feuerwehr Gräfenhäusling in der Dienstversammlung
am Samstag, den 29.03.2025 um 19:00 Uhr in der Gastwirtschaft Krappmann in Gräfenhäusling
Einladung
An alle Feuerwehrdienstleistende (aktiven) Mitglieder, hauptberuflichen Kräfte und Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Nach Art. 8 Abs. 2 des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG) ist der Kommandant und Kommandanten-Stellvertreter aus der Mitte der Wahlberechtigten zu wählen. Die Amtszeit beträgt 6 Jahre. Feuerwehrkommandant kann werden, wer nach Vollendung des 18. Lebensjahrs mindestens 4 Jahre Dienst in einer Feuerwehr geleistet und die vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat.
Wahlvorschläge sind in der Dienstversammlung zu machen. Gewählt wird mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erhält kein Bewerber eine Mehrheit, so findet Stichwahl statt. Der Gewählte bedarf der Bestätigung durch die Gemeinde.
Wahlberechtigte sind alle Feuerwehrdienstleistenden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.