Abwasserentsorgung in den Gemeindeteilen Wattendorf, Schneeberg, Gräfenhäusling und Bojendorf/Mährenhüll; Sachstandsbericht
Die Stadt Weismain hat ihre ablehnende Haltung gegenüber dem Anschluss Bojendorf/Mährenhüll im Zusammenhang mit der Anfrage der Gemeinde Stadelhofen für den Anschluss des Gemeindeteils Stadelhofen bekräftigt.
Mit der Stadt Scheßlitz fand am 23.02.2023 ein Gespräch statt, in dem die Stadt Scheßlitz nun die Konditionen für die Einleitung erläutert hat. Als einmaliger Investitionskostenbeitrag für die neue Kläranlage und einen Teil der Leitungen fallen 700.000 € an zzgl. 1,64 €/m³ Abwasser (inkl. des eingeleiteten Regenwassers). Damit wird die Verbundleitung vermutlich zu teuer, weil auch noch die Verbundleitung gebaut und das eigene Kanalnetz unterhalten werden muss.
Am Dienstag, 28.02.2023 fand mit der Wasserrechtsabteilung des LRA Bamberg und dem WWA Kronach ein Gespräch statt, um das Thema Wasserrechtsverfahren, Auflagen zur regelmäßigen Berichterstattung zu besprechen und die weiteren Schritte und realistischen Fristen festzulegen.
Als problematisch zeigt sich in erster Linie die Kläranlage Schneeberg, die für den Mischwasserbetrieb kein Wasserrecht mehr bekommen wird. Im Zuge des Wasserrechtsverfahrens müssen nun weitere Möglichkeiten betrachtet werden.
Es soll auch geprüft werden, ob es sinnvoll ist, ob Bojendorf/Mährenhüll an Wattendorf anzuschließen.
Bericht zur Arbeit der ILE Jura-Scheßlitz
Der Bericht der ILE Jura-Scheßlitz liegt der Beschlussvorlage zur Kenntnis bei.
Priorisierung von Kernwegen als Grundlage für die Einleitung eines vereinfachten Verfahrens nach Paragraf 1,4 und 86 FlurbG
Nachdem das Kernwegenetzkonzept der ILE Jura-Scheßlitz am 28.10.2022 vom Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken genehmigt wurde, geht das Gesamtprojekt jetzt in die Umsetzungsphase. Dazu ist es als erster Schritt erforderlich, dass die vier Kommunen jeweils drei bis fünf Kernwege priorisieren, die dann an das ALE zusammen mit einem Antrag auf Einleitung eines vereinfachten Verfahrens nach Paragraf 1,4 und 86 FlurbG geschickt werden.
Bei der Priorisierung soll darauf geachtet werden, dass sich die benötigten Grundstücke bereits in Eigentum der jeweiligen Kommune befinden oder bei einem benötigten Grunderwerb bereits eine Abtretungserklärung der jeweiligen Eigentümer vorliegt. Bei kommunenübergreifenden Wegen ist eine entsprechende Abstimmung zu beachten.
Folgender Ablauf ist angedacht:
| - | Die Verfahrensanordnung ist im Sommer 2023 geplant. |
| - | Planungsphase voraussichtlich 2023 / 2024 |
| - | Ausführung frühestens ab 2025 |
| - | Jetzt nicht beantragte Kernwege können zu einem späteren Zeitpunkt ins Verfahren aufgenommen werden. |
Der Sitzungsleiter begrüßt den Umsetzungsbegleiter des Vereins Region Jura-Scheßlitz, Herrn Hüppe, zur Sitzung, der das Verfahren erläutert und Ergänzungen zu den Ausführungen des 1. Bürgermeisters macht.
Beschluss:
Der Gemeinderat Wattendorf beschließt, die Kernwege Nr. WA02.06. - WA02.07. und WA05.01. priorisiert über die ILE Jura-Scheßlitz an das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken zu melden.
Genehmigung der Annahme von Spendengeldern
Für die Spenden, die im Zeitraum 01.01.2022 - 31.12.2022 eingegangen sind, wird die Annahme durch den Gemeinderat beschlossen.
Verschiedenes; Sanierung der OD Mährenhüll
Die Gemeinde wird nochmals beim Staatlichen Bauamt vorsprechen, um die Sanierung der OD Bojendorf/Mährenhüll voranzutreiben. Die Zählstelle nimmt nicht den gesamten Verkehr auf. Bereits beim Bau der OD Wattendorf haben die Verantwortlichen des Staatlichen Bauamtes gemerkt, dass die Verkehrsbelastung höher ist, als die amtlichen Zählstellen erfassen.