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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld
Ausgabe 6/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Aus dem Gemeinderat am 09.03.2023

Entwicklung einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage in der Gemarkung Treunitz

Die IBC Solar AG, Bad Staffelstein teilt mit Mail vom 06.12.2022 mit, dass sie zusammen mit dem Kooperationspartner Robert Veth als Flächeneigentümer eine Freiflächen-PV-Anlage in der Gemarkung Treunitz errichten möchte. Im konkreten Fall erstreckt sich die PV-Anlage auf ca. 11 ha, was auf das gesamte Gemeindegebiet bezogen lediglich einen Umfang von 0,23 % einnimmt.

Beim Bayernwerk konnte auch schon ein Netzverknüpfungspunkt reserviert werden, der sich im Umspannwerk Würgau befindet. Die Reservierung ist am 23.12.2022 ausgelaufen. Ein Ernsthaftigkeitsnachweis wurde seitens der Verwaltung ausgehändigt und zwar dahingehend, dass das Projekt in der Sitzung am 09.02.2023 vorgestellt werden kann. Dem Antragsteller wurde mitgeteilt, dass verbindliche Beschlüsse zur Änderung des Flächennutzungsplanes bzw. zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der Gemeinderatssitzung sicher noch nicht getroffen werden. Es handelt sich lediglich um eine Projektvorstellung.

Für die Verwirklichung einer PV-Anlage im Außenbereich sind ein Flächennutzungsplan und auch ein vorhabenbezogener Bebauungsplan erforderlich. Die Planungshoheit hat die Gemeinde. Die Kosten für die vorgenannte Bauleitplanung können über eine Kostenvereinbarung auf den Antragsteller abgewälzt werden. Ein Planungsbüro müsste seitens der Gemeinde beauftragt werden. Vor Gegenzeichnung einer solchen Vereinbarung sollte der Gemeinderat keinen Aufstellungsbeschluss treffen.

Herr Dippold trägt das Projekt vor. Die Powerpoint-Präsentation liegt der Niederschrift bei.

Der Gemeinderat nimmt die Projektvorstellung zur Kenntnis.

Der 1. Bürgermeister verdeutlicht, dass auch in die Ortschaft Treunitz Gelder fließen müssen - vergleichbar mit den Windrädern in Poxdorf.

Beschluss:

Eine Beschlussfassung ist nicht erfolgt.

Wettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft" 2023 - 2026

Das Bayer. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat im Feb. 2023 mitgeteilt, dass die 28. Runde des bundesweiten Wettbewerbs „Unser Dorf hat Zukunft“ angelaufen ist. Mehr als 27.300 bayer. Dörfer haben an den sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen, ökologischen und baulichen Belangen ihres Dorfes gearbeitet und von der fundierten Beratung von Fachleuten verschiedenster Verwaltungsbereiche profitiert.

Die Kommunen sollen die Chancen nutzen, die sich mit einer Teilnahme am Dorfwettbewerb für Ihr Dorf bieten. Denn dieser Wettbewerb hilft, das Lebensumfeld und den Zusammenhalt im Dorf zu verbessern. Er gibt Anlass, zukunftsfähige Projekte zu entwickeln und umzusetzen. Die Eigenverantwortlichkeit ihrer Gemeindemitglieder ist dabei die zentrale Motivation für die Teilnahme am Dorfwettbewerb. Deshalb richtet sich die Aufruf an die Dorfgemeinschaften, die sich mit Engagement für ein attraktives Leben im Ort einsetzen.

Der erste Ansprechpartner ist der Kreisfachberater für Gartenkultur und Landespflege am LRA. Dort und auf der Homepage des Wettbewerbs (www.dorfwettbewerb.bayern.de) können weitere Informationen angefordert werden.

Mit dem Start des Wettbewerbs eröffnet sich der Gemeinde und deren Ortsteilen mit bis zu 3.000 Einwohnern die Chance, gemeinsam die eigene Zukunft in die Hand zu nehmen.

Der Gemeinderat hätte in Absprache mit einer Dorfgemeinschaft zu entscheiden, ob eine Teilnahme am Wettbewerb erfolgt.

Beschluss:

Eine Beschlussfassung ist nicht erfolgt. Der Gemeindeteil Laibarös überlegt noch, ob eine Teilnahme erfolgen soll.

Antrag auf Erschließung des Grundstücks Fl. Nr. 73 der Gemarkung Voitmannsdorf

Der Eigentümer des Grundstücks Fl. Nr. 73 der Gemarkung Voitmannsdorf hat mit Schreiben vom 16.02.2023 in der Gemeinde einen Antrag auf Erschließung des Grundstücks mit Kanal und Wasser eingereicht. Für das Grundstück gibt es seit diesem Jahr eine Einbeziehungssatzung. Das Grundstück ist somit grundsätzlich mit einem Wohnhaus bebaubar, wenn die Erschließung hierfür gesichert ist. Die Erschließung ist bisher nicht gesichert, da die Versorgungsleitungen nicht unmittelbar an dem Grundstück vorbeiführen. Die Abwasserleitungen enden zu Beginn der Fl. Nr. 72 der Gemarkung Voitmannsdorf. Vom Ende der Abwasserleitungen bis zur Fl. Nr. 73, Gem. Voitmannsdorf (Beginn) sind es ca. 28 m. Es handelt sich hierbei um einen überlangen Grundstücksanschluss. In vergleichbaren Fällen wurden mit dem Bauinteressenten eine Sondervereinbarung über die Übernahme der Erschließungskosten und ein Straßenbenutzungsvertrag abgeschlossen.

Für die Verlängerung der Wasserleitung bis zur Fl. Nr. 73, Gemarkung Voitmannsdorf ist der Wasserzweckverband Jura-Gruppe zuständig.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Erschließung des Grundstücks Fl. Nr. 73, Gemarkung Voitmannsdorf, unter dem Vorbehalt zu, dass vorher mit der Gemeinde und dem Wasserzweckverband Jura-Gruppe eine Sondervereinbarung über die Erschließung (Kostentragung durch den Bauinteressen) und ein Straßenbenutzungsvertrag abgeschlossen wird.

Antrag der Jagdgenossenschaft Königsfeld auf Bezuschussung des Wegebaus

Die Jagdgenossenschaft hat in 2022 zahlreiche Wegebaumaßnahmen durchgeführt. Dafür sind Kosten folgende Kosten angefallen:

Beschluss:

Die Gemeinde Königsfeld beteiligt sich an den Kosten des Wegebaus der Jagdgenossenschaft Königsfeld mit 55 %, d.h. 8.087,66 € Zuschuss.

Rückblick auf die Bürgerversammlungen 2022

Der 1. Bürgermeister gibt einen Überblick über die zurückliegenden Bürgerversammlungen 2022.

Für die Bürgerversammlung 2023 (eine für alle Gemeindeteile) sollte auf Wunsch des Gemeinderates die Terminfestlegung frühzeitig vorgenommen werden, z.B. Freitag, 17. Nov. 2023, alternativ 10. Nov. 2023. Der 1. Bürgermeister wird den Termin mit der Gaststätte abstimmen.

Bericht zur Arbeit der ILE Jura-Scheßlitz

Der Bericht der ILE Jura-Scheßlitz liegt der Beschlussvorlage zur Kenntnis bei.

Bekanntgaben aus nichtöffentlichen Sitzungen

Feuerwehren der Gemeinde Königsfeld, Ersatzbeschaffungen 2023

Die Ersatzbeschaffungen von Ausrüstungsgegenständen für die Freiwilligen Feuerwehren Königsfeld lt. Aufstellung der Verwaltung werden genehmigt und bei den Firmen Ludwig/Handelsforum etc. in Auftrag gegeben.

Folgende Änderungen/Streichungen sind zu berücksichtigen:

a)

FF Kotzendorf:

-

27 Namensstreifen 172,80 € muss die Feuerwehr selbst zahlen.

-

Bei den Stiefeln werden nur Standardstiefeln bezahlt. Die FF-Dienstleistenden, die Haix-Stiefeln möchten, müssen den Differenzbetrag (rd. 120 €) selbst bezahlen.

b)

FF Laibarös

2 Bierzeltgarnituren werden von der Feuerwehr bezahlt.

c)

FF Königsfeld

-

4 Namenstreifen 25,60 € zahlt die Feuerwehr selbst.

-

Die FF soll erklären, warum die Penkert Feuerwehrhandschuhe zu einem sehr hohen Einzelpreis angeschafft werden sollen.

Antrag auf Nutzung der Grundschulturnhalle Königsfeld durch eine private Sportgruppe

1.

Die Nutzung der Turnhalle für private Gruppen/Personen wird nicht zugelassen, weil die Gemeinde vorhandene Vereine und Institutionen nicht schwächen möchte.

Die Nutzung erfolgt für die derzeitigen Benutzer bis auf weiteres unentgeltlich.

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Benutzungsordnung und Gebührensatzung zu erarbeiten, in der künftig Nutzungsgebühren festgelegt sind.

2.

Der Nutzung der Turnhalle Königsfeld durch eine private Sportgruppe wird deshalb nicht zugestimmt.

Genehmigung der Annahme von Spendengeldern

Für die Spenden, die im Zeitraum 01.01.2022 - 31.12.2022 eingegangen sind, wird die Annahme durch den Gemeinderat beschlossen.

Verschiedenes; Beschaffung eines weiteren Spielgerätes durch den Ortskulturverein Poxdorf

Die Gemeinde ist damit einverstanden, dass das neue Spielgerät auf dem gemeindlichen Spielplatz aufgestellt werden darf.

Verschiedenes; Flüchtlingsproblematik im Landkreis Bamberg

Auf Anfrage des Gemeinderates, inwieweit die Gemeinde Königsfeld von der Flüchtlingsproblematik tangiert wird, hat der 1. Bürgermeister erklärt, dass er bereits 2022 das Theinanwesen als mögliche Flüchtlingsunterkunft gemeldet hat. Mitarbeiter des LRA wollten sich das Gebäude/die Räumlichkeiten ansehen, was allerdings bis heute nicht passiert ist.

Falls weiterer Bedarf ist, wird sich das LRA an die Gemeinden wenden. Der Gemeinderat wird über die Entwicklung unterrichtet. Vermutlich werden aber erst stadtnahe Kommunen mit Busanbindung an Bamberg bevorzugt ausgewählt.

Anpassung der Aufwandsentschädigung für die aktiven Teilnehmer am Faschingsumzug

Am Faschingsumzug 2023 haben insgesamt 16 Vereine/Organisationen teilgenommen. Bisher erhielten die aktiven Teilnehmer eine pauschale Aufwandsentschädigung von je 40 € für ihre Unkosten.

Aufgrund der stark gestiegenen Preise soll der Gemeinderat über eine Anpassung der Entschädigung entscheiden.

Der 1. Bürgermeister bittet alle Gemeindeteile sich künftig am Faschingsumzug zu beteiligen.

Beschluss:

Ab dem Jahr 2023 wird für die aktiven Teilnehmergruppen am Faschingsumzug zur Deckung der Kosten eine pauschale Entschädigung

-

von 100,00 € für einen Faschingswagen (motorisiert) und

-

von 50,00 € pro Fußgruppe

gewährt.

Verschiedenes; Kita-Erweiterung Intensivraum - Auftragsvergaben

Für den Intensivraum sind Auftragsvergaben an die Fa. Rottmann-Bau, die Fa. Heizung Grasser und an die Fa. Böhlein vergeben worden.

Die nächste Sitzung findet voraussichtlich am Donnerstag, 13.04.2023, 19:00 Uhr statt.