Am Samstag den 06.04.2024 um 19.30 Uhr findet in der Gastwirtschaft Krappmann die nichtöffentliche Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Gräfenhäusling statt.
Hierzu ergeht an alle Jagdgenossen herzliche Einladung.
Tagesordnung
Gemeinsames Essen
| 1.) | Begrüßung und Bericht des Jagdvorstehers |
| 2.) | Protokoll der letzten Jahreshauptversammlung |
| 3.) | Bericht des Kassiers |
| 4.) | Bericht der Kassenprüfer und Entlastung der Vorstandschaft |
| 5.) | Verwendung des Reinertrags des Jagdpachtschillings |
| 6.) | Wünsche und Anträge |
Anträge bitte 2 Tage vor Versammlung einreichen.
Jagdgenossen, deren jagdbare Grundfläche sich gegenüber den Angaben im Jagdkataster durch Zuerwerb, Hofübergabe oder Veräußerung geändert haben, sind verpflichtet, diese Änderungen noch vor der Versammlung unter Vorlage entsprechender Nachweise nach § 3 Abs. 2 der Satzung gegenüber dem Jagdvorsteher bekannt zugeben, und die entsprechende Änderung des Jagdkatasters zu beantragen.