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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Änderung der Wasserabgabesatzung der Gemeinde Wattendorf

1. Satzung

zur der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Wattendorf

(Wasserabgabesatzung – WAS – )

Vom 12.03.2024

Auf Grund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 und Abs. 2 bis 4 der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Stadelhofen folgende

Änderungssatzung:

§ 1

Die Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung (Wasserabgabesatzung – WAS der Gemeinde Wattendorf vom 03.12.2019 wird wie folgt geändert:

1.

§ 4 Abs. 4 WAS - Anschluss- und Benutzungsrecht erhält folgende Fassung:

(4)

Die Gemeinde kann ferner das Benutzungsrecht Einzelfällen ausschließen oder einschränken, soweit nicht die Bereitstellung von Wasser in Trinkwasserqualität erforderlich ist. Das gilt auch für die Vorhaltung von Löschwasser.

2.

§ 13 Abs 1 WAS - Abnehmerpflichten, Haftung erhält folgende Fassung:

(1)

Der Grundstückseigentümer und die Benutzer haben den Beauftragten der Gemeinde, die sich auf Verlangen auszuweisen haben, den Zutritt zu allen der Wasserversorgung dienenden Einrichtungen zu gestatten, soweit dies zur Nachschau der Wasserleitungen, zum Ablesen und Wechseln der Wasserzähler, zum Erstellen von Grundstücks- und Geschossflächenaufmaßen und zur Prüfung, ob die Vorschriften dieser Satzung und die von der Gemeinde auferlegten Bedingungen und Auflagen erfüllt werden, erforderlich ist. Der Grundstückseigentümer, ggf. auch die Benutzer des Grundstücks, werden davon nach Möglichkeit vorher verständigt.

3.

§ 15 Abs. 3 Satz 2 WAS - Art und Umfang der Versorgung erhält folgende Fassung:

Dies gilt nicht, soweit und solange die Gemeinde durch höhere Gewalt, durch Betriebsstörungen, bestehenden oder drohenden Wassermangel oder sonstige technische oder wirtschaftliche Umstände, deren Beseitigung ihr nicht zumutbar ist, an der Wasserversorgung gehindert ist.

4.

§ 19a WAS - Besondere Regelungen bezüglich des Einsatzes und Betriebs elektronischer Wasserzähler wird ersatzlos gestrichen.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Wattendorf, 12.03.2024
Gemeinde Wattendorf
Betz
1. Bürgermeister