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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld
Ausgabe 6/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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VG Steinfeld

Was kann in die Toilette?

In den Kläranlagen im VG-Bereich kommt es immer wieder zu Betriebsstörungen, weil Benutzer der Entwässerungseinrichtung Müll und Abfall über die WC-Spülung entsorgen. Die Behebung der Störungen kostet Zeit, in der Regel auch Geld und die Kläranlagen können in der Zeit bis zur Reparatur nicht ordnungsgemäß arbeiten. Die Ursachen sind oft klein, z.B. Feuchttücher, die leichtfertig ins Klo geschmissen wurden, die Reparatur groß und Fehlerbehebung teuer. Und die Kosten gehen immer zu Lasten aller Gebührenpflichtigen, weil es sich um eine sog. kostenrechnende Einrichtung handelt. Sie können also die Kläranlagen und auch Ihren Geldbeutel schonen, wenn Sie die nachfolgenden Regeln beachten.

Wir möchten Sie deshalb nochmals informieren, was zu beachten ist.

Diese Dinge gehören in die Toilette:

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Menschliche Ausscheidungen

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Toilettenpapier

Diese Dinge gehören in die Mülltonnen:

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Speisereste, Speisefette und –Öle

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Hygieneartikel, wie Babywindeln, Slipeinlagen, Damenbinden, Tampons, Kondome, Haare, Wattestäbchen, Papierhandtücher, Feuchttücher

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Zigarettenkippen, Feuerzeuge, Rasierklingen, Flaschenverschlüsse, Papier, Plastik und andere feste Abfälle

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Medikamente (fest und flüssig)

Diese Dinge müssen gesonderte entsorgt werden:

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Batterien, chlorhaltige und ätzende Putz- und Reinigungsmittel, Altöl, Chemikalien, Farben und Lacke, u.v.m.