der Freiwilligen Feuerwehr
Hohenhäusling
in der Dienstversammlung
am Dienstag, den 15.04.2025 um 19:00 Uhr im Feuerwehrhaus in Hohenhäusling
Einladung
An alle Feuerwehrdienstleistende (aktiven) Mitglieder, hauptberuflichen Kräfte und Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Nach Art. 8 Abs. 2 des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG) ist der Kommandant und Kommandanten-Stellvertreter aus der Mitte der Wahlberechtigten zu wählen. Die Amtszeit
beträgt 6 Jahre. Feuerwehrkommandant kann werden, wer nach Vollendung des 18. Lebens-
jahrs mindestens 4 Jahre Dienst in einer Feuerwehr geleistet und die vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat.
Wahlvorschläge sind in der Dienstversammlung zu machen. Gewählt wird mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erhält kein Bewerber eine Mehrheit, so findet Stichwahl statt. Der Gewählte bedarf der Bestätigung durch die Gemeinde.
Wahlberechtigte sind alle Feuerwehrdienstleistenden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.