Der Vorsitzende informiert über die aktuelle Finanzsituation:
Der Sollbetrag liegt bei 272.707,76 € (Stand 27.01.2024).
Der Vorsitzende informiert über die Ausstände.
Die Verwaltung würde die säumigen Zahler nun anmahnen. Säumniszuschläge fallen für jeden angefangenen Monat der Säumnis an.
Auch Widerspruch entbindet nicht von der Zahlung.
Der Klärungstermin findet nun am 20.02.2024 statt. Der Vorsitzende und der stellv. Vorsitzende sind anwesend.
(Hinweis: Es wurde mit der Fa. Feickert ein Kompromiss gefunden. Der Zweckverband muss noch 124.950,00 € brutto an die Fa. Feickert zahlen. Damit ist alles abgegolten.)
Evtl. im Zusammenhang mit Projekt Naturpark in Hollfeld. Bgm Stern versucht eine Terminvereinbarung.
Bürger sollten Banner schreiben, BürgerInnen sollten persönliche Betroffenheit im persönlichen Gespräch darstellen.
Beschluss:
Die säumigen Beitragspflichtigen sollen kurzfristig angemahnt werden.
Aufnahme (eines inneren Darlehens) bei der Stadt Hollfeld
Die Gemeinde Königsfeld hat in der Sitzung am 07.12.2023 entschieden, dem Zweckverband Treunitz-Wiesentfels weiterhin ein Darlehen in Höhe von 1.191.860,00 € zu gewähren. Das Darlehen ist wie bisher mit dem jeweils aktuellen Zinssatz des Aktiv-Sparkontos zzgl. eines Zinsaufschlages von 0,2 % zu verzinsen. Die Laufzeit erfolgt bis 31.12.2024 und verlängert sich automatisch jeweils um einen Monat, sofern das Darlehen nicht von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird.
Außerdem stellt die Gemeinde Königsfeld dem Zweckverband ein weiteres Darlehen in Aussicht, sobald aufgrund der Haushaltsplanung der Gemeinde Königsfeld ersichtlich ist, ob noch Rücklagen verfügbar sind.
Die Stadt Hollfeld hat mittlerweile entschieden, dem Zweckverband ein Darlehen bis zu 800.000,00 € zu gewähren. Der Zinssatz beträgt aktuell 2 %.
Am 27.01.2024 lag der Kontostand des Zweckverbandes bei – 272.707,76 €. Zudem steht die Zahlung der Rechnung der Fa. Feickert in Kürze an.
Bis zu einer möglichen weiteren Darlehensaufnahme bei der Gemeinde Königsfeld sollte vorübergehend ein Darlehen bei der Stadt Hollfeld aufgenommen werden, da dies günstiger ist als die Kassenkreditzinsen und einer Kreditaufnahme bei einer Bank (jeweils aktuell über 4 %).
Außerdem wird der Waldweg, der für die Umfahrung benötigt wird, durch Hollfeld ertüchtigt.
Beschluss:
Der Zweckverband Treunitz-Wiesentfels stellt einen Antrag an die Stadt Hollfeld auf Darlehensgewährung bis zu 800.000,00 €. Der Vorsitzende wird beauftragt und bevollmächtigt, die Mittel nach Bedarf abzurufen. Das Darlehen muss flexibel rückzahlbar sein für den Fall, dass die Gemeinde Königsfeld ein weiteres Darlehen gewähren kann.
Haushaltsgenehmigung 2024
Die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle hat aufgrund ihrer Gesamtwürdigung der geplanten Darlehensaufnahme nach Maßgabe und unter Beachtung der Ziffer 2 des Ergänzungsblattes zugestimmt. Von den „Hinweisen der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle zum Haushalt 2024“ ist Kenntnis zu nehmen:
Die Prüfung der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2024 hat zu folgenden Hinweisen Anlass gegeben:
| 1. | Gegen den festgesetzten Höchstbetrag der Kassenkredite auf 3.000.000 € werden aus den folgenden Gründen keine Bedenken erhoben: | |
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| a) | Er dient zur Zwischenfinanzierung und Sicherstellung der jederzeitigen Liquidität (vgl. Vorbericht S. 5) für die Sanierungsmaßnahme „Ortsnetze Treunitz, Wiesentfels und Loch, einschl. der Zuleitungen" (insg. 2.244.020 € netto It. ursprünglicher Schätzkosten; Schätzkosten Stand 31.12.2022: 3.376.218,40 € netto. Neue Schätzkosten sind It. Aussage der Kämmerei noch nicht bekannt. Für 2024 sind weitere 280.000 € Nettobaukosten zu erwarten. (vgl. Vorbericht, S. 2). |
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| b) | er ist notwendig bis zum Erhalt der staatlichen Zuwendungen (Eingang 2021 bisher mit 94.220,80 € bei damals veranschlagten 1,664 Mio. €! Weitere 885.001,60 € im Jahr 2023 erst nach Unterstützung durch die Politik!). Weitere staatliche Zuwendungen sind erst 2026 und 2027 mit 940.000 € bzw. 690.000 € vorgesehen. Der Stand des Kassenkredits lag zum Jahresende It. Schuldenstatistik 2022 bei 2.088.138 €. Aktuell beträgt der Kassenkreditrahmen 3,0 Mio. € und wird mit 4,28 % verzinst. |
| 2. | Der für 2024 geplante Kreditaufnahme (Darlehen) i. H. v. 3.537.200 € wird aus den folgenden Gründen zugestimmt: | |
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| a) | Sie dient zur Zwischenfinanzierung der Investitionsmaßnahmen bis zum Ende der restlichen Baumaßnahmen 2024 und führt zu hohen Zinsausgaben. |
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| b) | Das 2023 von der Gemeinde Königsfeld kurzfristig aufgenommene Darlehen i. H. v. 1.191.860 € (aus den Kreditermächtigungen 2022 und 2023) wird voraussichtlich 2024 zurückgezahlt. Die Gemeinde Königsfeld verlangt einen kostengünstigeren Zinssatz als aktuell die Banken. |
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| c) | 2022 waren erstmals an Vorauszahlungen rd. 312.837,27 € an Verbesserungs- bzw. Erneuerungsbeiträgen eingegangen, die die damalige finanzielle Schieflage etwas abmilderten. Wegen der angespannten Finanzlage wurden im November 2023 noch geänderte Vorauszahlungsbescheide erlassen und an die Abgabepflichtigen zugestellt. Die Bescheide sind zu 100 % festgesetzt mit Zahlungsfrist zum 28. Dezember 2023. Die Erstellung der Endbescheide ist im Frühjahr 2024 geplant. Für Neubauten/neue Aufmaße können weitere Beitragseinnahmen eingehen. |
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| d) | Die Trinkwasserversorgung ist zudem eine kommunale Pflichtaufgabe (Art. 57 Abs. 2 Satz 1 GO). |
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| e) | Eine Neukalkulation der Wassergebühr ist vorgenommen worden. Die Wasserverbrauchsgebühr wird zum 1. Januar 2024 von 1,85 €/m³ (netto) auf 4,56 €/m³ (netto) angehoben. Es wird ab 2024 ff. mit rd. 80 T€ an Gebühreneinnahmen gerechnet. Beitragseinnahmen werden It. Finanzplan ab 2024 ff. mehr nicht angesetzt. |
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| f) | Die geplanten Kreditaufnahmen 2020 mit 141.300 € und 2021 mit 196.200 € wurden nicht in Anspruch genommen. |
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| g) | Lt. Vorbericht, Nr. 5 können gem. RZWas die Zuwendungen nur 1x/Jahr abgerufen werden (Baustandsbericht wird jährlich zum 15.11. beim WWA Kronach eingereicht). Für 2021 betrug der Fördersatz 80 % der Nettoausgaben (längere Leitungen als die bestehenden werden nicht gefördert), ab 2022 nur noch 70 % der Nettoausgaben. Im Jahr 2023 sind Zuwendungen i. H. v. 885.001,60 € erst nach Unterstützung durch die Politik eingegangen (885 TE waren im Haushalt 2023 erst für 2024 veranschlagt worden, waren aber ursprünglich schon für 2022 vorgesehen gewesen, aber 2022 nicht ausgezahlt worden). Für 2024 und 2025 sind keine Zuwendungen veranschlagt. 2026 und 2027 sind weitere staatliche Zuwendungen i. H. v. 940 T€ bzw. 690 T€ veranschlagt. Für den Zeitraum 2021 bis 2027 belaufen sich die Zuwendung It. Vorbericht Nr. 5 somit auf insgesamt 2.609,2 T€. (2021: 94.220,80 €; 2022: 0 €; 2023: 885.001,60 €; 2024 und 2025: 0 €; 2026: 940 TE; 2027: 690 T€. Die jährliche Auszahlung ist auf 1 Mio. € gedeckelt. |
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| h) | Die Kreditaufnahme dient u. a. der Deckung des Sollfehlbetrags aus 2022 i. H. v. 2.048.067,46 €. Normalerweise ist der Fehlbetrag aus eigenen Mitteln zu decken (§ 23 KommHV-Kameralistik). Da die staatlichen Zuwendungen verspätet eingehen, ist dies dem Zweckverband nicht anzulasten. |
Prüfung der Weiterverrechnung der Kosten der Hydranten
Die Geschäftsführung geht davon aus, dass insgesamt rd. 100.000 – 120.000 € Kosten für Hydranten im Zuge der Sanierung anfallen. Löschwasserversorgung ist Pflichtaufgabe der Gemeinde. In der Verbandssatzung des Zweckverbandes ist eine ausdrückliche Übertragung nicht formuliert. Es ist lediglich geregelt, dass die Gemeinden die für den Feuerschutz eingebauten Anlagenteile auf ihre Kosten gebrauchsfähig halten.
Die herrschende Rechtsmeinung der Gerichte geht in Bayern davon aus, dass die Löschwasserversorgung untrennbar mit der Wasserversorgung verbunden ist. Die Hydranten dienen auch dem Spülen des Leitungsnetzes und werden für die Reinigung von Straßen usw. benötigt. Nur Anlagenteile, die ausschließlich für die Löschwasserversorgung benötigt werden (Löschteich), können auf die Gemeinden umgelegt werden.
Auch die RZWas fördert den Bau/Erneuerung der Hydranten, um die Bürger bei diesen Kosten zu entlasten.
Nach den vorliegenden Ausführungen müsste für den Betrag rd. 30.000 – 36.000 € eine Lösung gefunden werden, die an die Kommunen weiterverrechnet werden könnten.
Mit der Rechtsaufsicht, LRA Bamberg, wurde Kontakt aufgenommen.
| - | Die (Rest-)Kosten könnten nur über eine Änderung der Verbandssatzung an die Gemeinde Königsfeld und die Stadt Hollfeld weiterverrechnet werden. In der Änderungssatzung muss bestimmt sein, dass „die Kosten für die Herstellung, Erneuerung und Verbesserung der Hydranten, die nicht auch für das Spülen der Leitungen eingesetzt werden (= Endhydranten) auf die Mitgliedsgemeinden umgelegt werden“. |
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| Es könnten auch mit einer Satzungsänderung nur die „normalen“ Hydranten umgelegt. Eine exakte Ermittlung liegt aktuell dafür nicht vor. Die Geschäftsführung geht aber davon aus, dass es sich bei rd. 30 % der Hydranten um sog. Endhydranten handelt, so dass nur noch 10.000 – 12.000 € auf die beiden Gemeinden umgelegt werden könnten. |
| - | Die Bürger der beiden Kommunen würden dann ungleich behandelt werden, weil z.B. ein Bürger aus dem Gemeindeteil Königsfeld die Kosten für die Hydranten über Beiträge und Gebühren tragen muss, der Bürger im Verbandsgebiet des Zweckverbandes aber nicht. |
| - | Auch andere Zweckverbände könnten die Änderung der Verbandssatzung begehren, was zu einer Kostenbelastung der beiden Kommunen führen würde, die bei Übertragung der Aufgabe Wasserversorgung an den Zweckverband nicht gewollt war. |
Das LRA rät von einer Satzungsänderung ab.
Einnahmen von 10.000 € führen zu einer Zinsersparnis (bei 4 %) von 400 € jährlich, was zu einer rechnerischen Gebührensenkung von 0,02 € führen würde.
Beschluss:
Die Verbandsräte nehmen die Sachdarstellung zur Kenntnis. Eine Änderung der Verbandssatzung wird wegen der geringen finanziellen Auswirkungen für die Verbandsbürger nicht veranlasst. Eine Weiterverrechnung der Hydranten-Kosten an Königsfeld und Hollfeld ist somit nicht zulässig.
Umfahrungsstrecke während der Bauzeit im Frühjahr 2024
Als Umfahrungsstrecke wurde zwischenzeitlich durch den Vorsitzenden, Bürgermeister Stern und Herrn Vierhuff festgelegt, dass ein Wald- und Feldweg von Wiesentfels Richtung Treunitz verwendet wird. Dabei handelt es sich auch um die kürzere Strecke.
Die Bauhofarbeiter der Stadt Hollfeld richten den Weg zwischenzeitlich her.
Es ist beabsichtigt, dass die Kosten durch die Stadt Hollfeld übernommen werden.
Beschluss:
Die Verbandsversammlung ist mit der Vorgehensweise einverstanden.
Verschiedenes; Veröffentlichungen der Gebührenkalkulation
Die Wiesentfelser Bürger beklagen sich darüber, dass sie die Gebührenerhöhung auf 4,56 € netto erst aus dem Gebührenbescheid, der im Jan. 2024 ausgetragen wurde, erfahren haben und wünschen sich deshalb eine Aufhebung der Bescheide bzw. der Satzung (wegen fehlender Veröffentlichung).
Die Geschäftsführerin führt aus, dass es dafür erstens keinen Grund gibt, zweitens die Gebühr dadurch nur noch höher wird, weil sowohl der neue Satzungserlass, als auch die Wasserzählerablesung und damit verbunden die Abrechnung und Neuberechnung der Gebühren Geld kostet, was zu Lasten des Gebührenhaushalts geht.
Ebenso wurde die Gebührenkalkulation von Nov. 2023 erläutert, weil viele Bürger aus Wiesentfels anwesend waren. Die Zuschusszahlungen, deren Zahlungseingang im Kalkulationszeitraum von 4 Jahren aktuell nicht absehbar ist, wurde verwiesen. Es wurde auch ausgeführt, dass nach den 4 Jahren eine „Nachkalkulation“ durchgeführt wird. Falls die Zuschusszahlungen nicht eingehen würden, müsste das entstandene Defizit zu Lasten der künftigen Gebührenkalkulation „verteuernd“ eingerechnet werden. Falls die Zuschüsse früher als erwartet ausgezahlt werden, wird die Verwaltung prüfen, ob eine Neukalkulation der Gebühren erfolgen kann bzw. sinnvoll ist.
Verschiedenes; Schilder für Hydranten
Die Schilder für Hydranten in Treunitz und Loch fehlen noch.
Mit der Juragruppe ist zu klären, ob die Schilder im Rahmen der Baumaßnahme durch die Firmen Feickert und Kehn gesetzt werden müssen.
Die nächste Sitzung findet voraussichtlich am 13. Mai 2024 um 19 Uhr in Steinfeld statt.