Der Klärwärter Wattendorf, Herr Martin Popp, wird in der Sitzung seine Überlegung zum Wechsel des Flockungsmittels vorstellen.
In der Kläranlage ist Schwimmschlamm anzutreffen, der wegen der fadenförmigen Bakterien entsteht. Um ihn zu festigen, muss er ein Flockungsmittel zusetzen, was er bisher manuell alle 2 – 3 Tage macht. Die Kläranlage muss stoßartig arbeiten, z.B. wenn die Brauereien brauen.
Auf der Kläranlagennachbarschaftstagung wurde ihm empfohlen, auf flüssiges Flockungsmittel umzustellen, was durch eine Pumpe dauerhaft und einstellbar zugefügt werden könnte. Herr Popp stellt die Kosten für das Flockungsmittel vor, einschließlich von Mietkosten für eine Leihpumpe. Wenn es klappt, wäre zu überlegen, ob eine eigene Pumpe angeschafft wird. Der Stromanschluss für die Pumpe ist problemlos herstellbar lt. Herrn Popp.
Das Pulver hat bisher jährlich rd. 825 € gekostet.
Beschluss:
Der Gemeinderat entscheidet, dass probeweise für ein Jahr das Flockungsmittel Biosolit 250 kg zu 312,50 € zzgl. Mietkosten für die Pumpe von 50 €/mtl. eingesetzt wird. Kosten entstehen in Höhe von rd. 912,50 € jährlich.
Wenn bzw. sobald es sich bewährt, soll eine eigene Pumpe angeschafft werden.
Die Kanalbaumaßnahme im Bereich der Einbeziehungssatzung Schneeberg verursacht Kosten von rd. 99.000 € brutto. Von den Bauherrn Fl.Nr. 1256/3 wird als Kostenbeteiligung ein Betrag von 20.500 € gezahlt.
Bei der Entwässerungsanlage handelt es sich um eine sog. kostenrechnende Einrichtung. Die Finanzierung erfolgt über Gebühren und Beiträge. Investitionen, für die keine Beitragszahlung dagegenstehen, gelangen über Abschreibungen auf die (Rest-)Investitionskosten in die Gebührenkalkulation.
Die letzte Kalkulation der Kanalherstellungsbeiträge erfolgte im Jahr 2002, und zwar im Zusammenhang mit der Errichtung der Kläranlage und des Stauraumkanals. In der damaligen Globalberechnung (= Beitragskalkulation) waren Kosten für die Kanalhauptleitungen und Hausanschlüsse nur in sehr geringem Umfang enthalten. Durch die jetzige Erschließungsmaßnahme mit der Erschließung von bis zu 4 Bauplätzen bei nur ca. 20 vorhandenen Baugrundstücken in Schneeberg sollte die Globalberechnung dringend überrechnet werden. Dies hat zur Folge, dass für neu erschlossene Bauplätze und neu geschaffene Geschossflächen (z.B. durch Anbau usw.) die neuen, höheren Beiträge festgesetzt werden. Die bereits erschlossenen Grundstücke (sog. Altanlieger) werden nicht nachveranlagt.
Die Beitragskalkulation wird in der Sitzung vorgestellt, ebenso die Auswirkungen auf die Gebührenkalkulation.
Zur Festsetzung der neuen Herstellungsbeiträge muss die BGS-EWS geändert werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat Wattendorf beschließt, die Globalberechnung für die Entwässerungsanlage Schneeberg zu überarbeiten. Die Beitragssätze für die Grund- und Geschossfläche werden wie folgt geändert:
| Beitragssatz | bisher | künftig |
| a) für die Grundstücksfläche | 0,65 €/m² | 1,93 € |
| b) für die Geschossfläche | 6,50 €/m² | 6,34 € |
Ebenso beschließt der Gemeinderat Wattendorf den Entwurf der Satzung zur 7. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Gemeinde Wattendorf als Satzung.
Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses und wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Im Zuge der Neubeantragung des Wasserrechts für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Wattendorf ist die Gemeinde bereits mehrmals darauf hingewiesen worden, dass ein Abwasserkataster erstellt werden muss.
Die gesetzliche Grundlage ist in Art. 54 Abwasserkataster geregelt:
Die Betreiber von öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen haben ein Abwasserkataster zu führen, in dem die Informationen über die Einleiter in die Abwasseranlagen in jeweils aktualisierter Form enthalten sind. Sind die Betreiber der Abwasserbehandlungsanlage nicht Träger der Kanalisation, kann die Kreisverwaltungsbehörde zulassen, dass das Abwasserkataster vom Träger der Kanalisation geführt wird. Das Abwasserkataster besteht mindestens aus dem
| 1. | Kanalkataster, in dem | |
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| a) | der Kanalbestand, |
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| b) | die Sonderbauwerke, |
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| c) | die maschinellen Einrichtungen, |
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| d) | die Messeinrichtungen, |
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| e) | die wesentlichen Einleitungen in die Kanalisation, das sind die nach § 58 WHG genehmigungspflichtigen Einleitungen und die nach den Einleitungsbedingungen vorbehandlungspflichtigen oder besonders überwachungspflichtigen Einleitungen, und |
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| f) | die Einleitungsstellen in die Gewässer sowie |
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| g) | der Zustand der Anlagen |
| zu beschreiben und in Übersichtsplänen darzustellen sind; | ||
| 2. | Einleiterkataster, in dem die wesentlichen Einleitungen namentlich und in einer den Kennzeichnungen im Kanalkataster zugeordneten Weise zu erfassen sind. | |
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| Eine Digitalisierung ist nicht vorgeschrieben, aber aus Sicht der Verwaltung sinnvoll: | |
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| - | Erstellen aktueller und korrekter Bestandspläne |
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| - | Vereinheitlichung von Schacht und Streckenbezeichnung mit den TV-Befahrungen |
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| - | Schneller Zugriff im GIS-System auf Kanaldaten (das Softwaremodul ist in der VG bereits seit langem angeschafft) |
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| - | Notwendige Investitionen (Reparaturen aufgrund der TV-Befahrungen usw.) können leichter geplant, evtl. auch zusammengefasst werden, weil die Bauverwaltung einen schnelleren Überblick bekommt. |
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| - | Starke Gebührenabweichungen sind evtl. besser zu umgehen. |
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| - | u.v.m. |
Der Gemeinderat Wattendorf hat bereits am 26.11.2019 im Zusammenhang mit der Kanalgebühr Schneeberg und für die TV-Befahrung im Zuge des Wasserrechts anfallenden Kosten den Beschluss gefasst, dass die erstmalige Erstellung des Kanalkatasters dem Investitionshaushalt zugeordnet wird und somit die Gebührenkalkulation entlastet, weil nur die Abschreibungen in die Kalkulation fließen.
Die Gemeinde Wattendorf sollte im Zusammenhang mit dem Wasserrechtsverfahren auch die Erstellung eines digitalen Kanalkatasters auf den Weg bringen. Die TV-Befahrungen für Wattendorf, Gräfenhäusling, Bojendorf, Mährenhüll müssen sowieso für das Wasserrecht und aufgrund der Eigenüberwachungsverordnung erfolgen. Aufgrund der Erfahrung kann insgesamt mit Kosten für die TV-Befahrung mit rd. 80.000 € (Schmutz-/Regen-/Mischkanal) und mit rd. 50.000 – 60.000 € für die Digitalisierung des Leitungsnetzes gerechnet werden.
Der Gemeindeteil Schneeberg wurde bereits 2018 kamerabefahren.
Für die beiden Positionen müssen Angebote bei Planungsbüros und Kamerabefahrungen eingeholt werden.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Angebotseinholung für die Erstellung eines digitalen Kanalkatasters (Digitalisierung Leitungsnetz und TV-Befahrung) im Gemeindebereich Wattendorf vorzunehmen.
Der Bezirkskaminkehrer teilt mit Mängelbericht vom 04.03.2024 mit, dass die ungedämmten Wärmeverteilungseinrichtungen, Warmwasserleitungen und Armaturen (Pumpen, Absperrhähne) der Heizungsanlage nach dem Gebäudeenergiegesetz GEG, § 69 und 71, Anlage 8 fachgerecht zu dämmen sind.
Die Behebung muss bis 27.05.2024 erfolgen.
Der 1. Bürgermeister wird mit der Feuerwehr verhandeln, ob die Leitungen in Eigenleistung isoliert werden.
Beschluss:
Der 1. Bürgermeister wird beauftragt und bevollmächtigt, Angebote von Fachfirmen einzuholen und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.
Der Gemeinderat nimmt den zusätzlichen Tagesordnungspunkt auf.
Der Feldgeschworenen-Obmann bittet neue Feldgeschworene zu bestellen.
Beschluss:
Der Gemeinderat bestellt die nachfolgenden Personen zum/zur Feldgeschworenen.
| Spörlein Maria | Bojendorf |
| Lorber Johann | Wattendorf |
| Krapp Reinhold | Wattendorf |
| Tremel Alexander | Mährenhüll |
Glasfaserausbau Wattendorf; Auftragsvergabe Markterkundungsverfahren im Bayer. Förderverfahren (Bay GibitR)
Der Antrag auf Förderung nach der Gigabitrichtlinie Bund 2.0 wurde abgelehnt, weil die Gemeinde Wattendorf die Fördervoraussetzungen/die Punktezahl nicht erfüllte.
Die Beratungsfirma Reuther NetConsulting hat im Dezember 2023 bereits mitgeteilt, dass die Gemeinde nun doch eine Förderung nach der Bayer. Gigabitrichtlinie beantragen könnte, weil in Wattendorf kein Supervectoring vorhanden ist und die Telekom die Bereitstellung auch nicht plant. Die Förderung im Bayer. Verfahren hat nun aber zur Folge, dass die Markterkundung nochmals gestartet werden müsste. Diese Beratungskosten sind allerdings nicht förderfähig. Die Beratungsfirma geht davon aus, dass die Gemeinde Wattendorf gute Chancen hat, im Bayer. Programm aufgenommen zu werden.
Für die notwendige Markterkundung fallen Kosten in Höhe von 4.165 € brutto (pauschal) an.
Beschluss:
Die Fa. Reuther NetConsulting erhält den Auftrag zur Vorbereitung, Durchführung und Auswertung einer Markterkundung im Bayer. Förderverfahren über das komplette Gemeindegebiet zum Angebotspreis (Pauschale).
Mit dem zuständigen Mitarbeiter von Südwasser, Herrn Kampshoff, hat am 08.02.2024 eine Besprechung zum Sachstand Wasserrechtsverfahren stattgefunden. Der Vorsitzende erläutert den Sachstand. In der Sitzung am 23.05.2024 wird Herr Kampshoff das Ergebnis vorstellen und eine Kostenschätzung liefern.
Der Gemeinderat stimmt der Beschaffung bei der Fa. S-GARD, Heinsberg von insgesamt 10 Schutzanzügen SGARD (Überjacke und Überhose) im Laufe der kommenden fünf Jahre zu.
Die Mittel sollen für die Beschaffung der weiteren Schutzanzüge für die nächsten Jahre in den Haushalten bereitgestellt werden.
Der Feldweg soll im April 2024 wiederhergestellt werden.
Die nächste Sitzung findet voraussichtlich am Donnerstag, 23.05.2024, 19:00 Uhr statt.