Neubau eines Einfamilienhauses, Huppendorfer Straße 4, Flur-Nr. 103, 96167 Königsfeld
Der Bauwerber legt für den Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FI.-Nr. 103 der Gemarkung Königsfeld Planunterlagen vor. Das Bauvorhaben befindet sich am Ortsende Richtung Huppendorf, an der Huppendorfer Straße, über die auch die Zufahrt erfolgen soll.
Geplant sind zwei Vollgeschosse (EG, 1.OG), Dachgeschoss ohne Kniestock, ohne Unterkellerung, sowie zwei Stellplätze auf dem Grundstück ohne Überdachung. Kanal und Trinkwasserleitung befinden sich in unmittelbarer Nähe an der Kreisstraße BA 11 und müssten neu in das Grundstück gelegt werden. Ein Anschluss an den Oberflächenkanal wäre über die Flur.-Nr. 103/1 denkbar oder eine Versickerung auf dem Grundstück. Das Bauvorhaben befindet sich im Mischgebiet von Königsfeld.
Beschluss:
Die Erschließung des Grundstückes Fl.-Nr. 103, Teilfläche, ist grundsätzlich als gesichert anzunehmen. Details und die Kostentragung müssen noch bei einem Vor-Ort-Termin, Gemeinde mit Wasserversorger Juragruppe und Bauherr verhandelt werden.
Das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses, auf dem Grundstück Fl. Nr. 103, der Gemarkung Königsfeld, wird erteilt.
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Bergstraße 10, Fl.Nr. 88/22, Gem. Königsfeld
Der Bauantrag ist bei der Gemeinde eingegangen, ebenso die Einwendungen des Nachbarn zur 1. Fassung des Antrags. Der Bauausschuss hat sich die Angelegenheit vor Ort angesehen und festgelegt, dass die Mauer an der Grundstücksgrenze zum Fußweg max. 70 cm hoch sein darf. Aus den Planunterlagen ist ersichtlich, dass die Mauer parallel zum Gebäude und im Grundstück läuft. An der Ecke Fußweg/Bergstraße hat die vorgenannte Mauer, die im Grundstück verläuft und einige Meter Abstand zum Fußweg hat, eine Höhe von 70 cm. Hier ist der geringste Abstand zum Fußweg.
Die grundstücksinterne Mauer steigt von 70 cm auf ca. 2 m an der höchsten Stelle.
| Antrag auf Befreiung nach Art. 63 Abs. 2 BayBO: | |
| - | Garagenstandort außerhalb der dafür vorgesehenen Fläche |
| - | Garagendach – Dachneigung anstelle Flachdach |
| - | Überschreitung der max. Auffüllung |
| - | Veränderung des Geländes durch die Auffüllung |
| - | Überschreitung OK FFB EG max. 50 cm über nat. Gel. |
| - | Dachneigung 22 ° anstelle 32/38 ° |
| - | Dachneigung Garage 25 ° anstatt 27 – 32 ° |
| - | Kniestock 25 cm anstatt kein Kniestock auf der Garage |
| - | Dacheindeckung anthrazit anstatt Naturrot-Dunkelrot |
| - | Hauptfirstrichtung 90 ° gedreht |
| - | Zahl der Vollgeschosse II anstatt I |
Die Nachbarunterschrift wurde, trotz Änderung der Planung, nicht erteilt.
Beschluss:
Das Einvernehmen zum Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Bergstr. 10. Fl.Nr. 88/22, Gem. Königsfeld gemäß § 36 BauGB wird erteilt.
Ebenso wird den beantragten Befreiungen und Abweichungen vollumfänglich zugestimmt.
| - | Garagenstandort außerhalb der dafür vorgesehenen Fläche |
| - | Garagendach – Dachneigung anstelle Flachdach |
| - | Überschreitung der max. Auffüllung |
| - | Veränderung des Geländes durch die Auffüllung |
| - | Überschreitung OK FFB EG max. 50 cm über nat. Gel. |
| - | Dachneigung 22 ° anstelle 32/38 ° |
| - | Dachneigung Garage 25 ° anstatt 27 – 32 ° |
| - | Kniestock 25 cm anstatt kein Kniestock auf der Garage |
| - | Dacheindeckung anthrazit anstatt Naturrot-Dunkelrot |
| - | Hauptfirstrichtung 90 ° gedreht |
| - | Zahl der Vollgeschosse II anstatt I |
Berichte über die örtlichen Rechnungsprüfungen und Feststellung der Jahresrechnungen für die Haushaltsjahre 2024 und 2025
Die örtlichen Rechnungsprüfungen für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wurden von den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses durchgeführt. Die Punkte, die zu Feststellungen geführt haben, werden dem Gemeinderat erläutert.
Beschluss:
Die Berichte über die örtlichen Prüfungen der Jahresrechnungen für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wurden in der heutigen Sitzung bekannt gegeben. Die vom Vorsitzenden veranlasste Behebung der festgestellten Mängel sowie die von ihm gegebene weitere Aufklärung werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden nicht erhoben.
Die im Haushaltsjahr 2024 und 2025 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Einnahmen werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Beschlüssen erfolgt ist, hiermit nachträglich genehmigt.
Die Jahresrechnungen 2024 und 2025 werden gemäß Art. 102 Abs. 2 und 3 GO festgestellt.
Entlastung der Jahresrechnungen 2024 und 2025
Nach Art. 102 Abs. 3 GO ist nach Durchführung der örtlichen Prüfung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung festzustellen und gleichzeitig über die Entlastung zu beschließen. Die Jahresrechnungen 2024 und 2025 wurden vom Rechnungsprüfungsausschuss am 23.02.2026, 02.03.2026 und 16.03.2026 örtlich geprüft.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Entlastung der Jahresrechnungen 2024 und 2025 gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Regionalwerk Bamberg GmbH; Auflösung der Gesellschaft
Die Regionalwerke Bamberg GmbH (RWB) wurde am 17.12.2012 gegründet. Gesellschafter waren der Landkreis Bamberg, die Stadt Bamberg, sowie die Stadtwerke Bamberg GmbH sowie 31 Kommunen des Landkreises Bamberg, auch die Gemeinde Königsfeld.
Gemäß § 2 der Satzung der RWB ist Gegenstand des Unternehmens die Erbringung von Dienstleistungen für die Gesellschafter im Bereich der erneuerbaren Energien. Insbesondere sind dies Beratung, Planung, Erstellung und Betrieben von Energie- und Wärmeversorgungsanlagen und Netzen.
Die Gesellschaft hat zum heutigen Zeitpunkt ihren Schwerpunkt im Bereich der Verwaltung des Parkplatzes am Schillerplatz, dem Betrieb eines E-Carsharings in verschiedenen Landkreisgemeinden und dem Angebot eines regionalen Ökostromtarifs.
Zum 31.12.2025 sind die Stadt Bamberg und die Stadtwerke Bamberg GmbH als Gesellschafter aus der Gesellschaft ausgeschieden. Die Gesellschafterversammlung der RWB hat beschlossen, dass die freiwerdenden Gesellschaftsanteile von der Gesellschaft selbst übernommen werden.
Die dargelegten Geschäftsfelder haben im Ergebnis dazu beigetragen, dass die Gesellschaft mittlerweile über eine Kapitalausstattung verfügt, die mit der zum Zeitpunkt der Gründung vergleichbar ist. Gleichwohl bestand bei den Gesellschaftern der RWB über die Jahre hinweg kein ausreichender Bedarf an den Dienstleistungen der Gesellschaft, um die Gesellschaft nachhaltig mit entsprechenden Aufträgen auszulasten.
Es wird daher von Seiten der Landkreis-Verwaltung vorgeschlagen, die Gesellschaft aufzulösen und das nach Abschluss der Liquidationsverfahren vorhandene Guthaben der Gesellschaft auf die einzelnen Gesellschafter zu verteilen sind.
Für die Entscheidung über die Auflösung der Gesellschaft ist die Gesellschafterversammlung der RWB zuständig. Der Landkreis Bamberg wird in der Gesellschafterversammlung durch den Landrat vertreten. Da es sich bei der Auflösung einer Gesellschaft um kein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, bedarf es im Vorfeld eines Beschlusses des Kreistags.
Der Kreisausschuss des Landkreises Bamberg hat in seiner Sitzung am 29.01.2026 die Angelegenheit (2026/1471) vorberaten und empfiehlt die Beschlussfassung.
Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 9. Februar 2026 die Liquidation der Regionalwerke Bamberg GmbH mehrheitlich beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung der Regionalwerke Bamberg GmbH zur Beschlussfassung der Liquidierung ist für den 16. April 2026, 14 Uhr, im Landratsamt Bamberg, großer Sitzungssaal terminiert. Die Beschlussfassung der Gemeinden, die auch Gesellschafter sind, muss bis zu diesem Zeitpunkt herbeigeführt werden.
Beschluss:
Die Gemeinde Königsfeld fasst folgenden Beschluss:
Der Landrat wird ermächtigt und beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Regionalwerke Bamberg GmbH folgenden Beschluss zu fassen:
Übernahme der Kosten für Führerscheine für die Feuerwehren der Gemeinde Königsfeld
In der letzten GR Sitzung vom 12.02.2026 wurde ein Beschluss über die Übernahme der Kosten für Führerscheine für die Feuerwehren der Gemeinde Königsfeld beschlossen. Es haben sich Änderungen ergeben, so dass dieser Beschluss berichtigt werden muss.
Ein Feuerwehrdienstleistender der FF Königsfeld hat einen Antrag auf Übernahme der Kosten für die Weiterverlängerung seines LKW Führerscheins, welchen er für die FF Königsfeld benötigt, gebeten.
Da es in naher Zukunft wahrscheinlich weitere Anträge von FF Kameraden/-kameradinnen geben wird, sollte ein Grundsatzbeschluss gefasst werden.
Die Kosten für die Weiterverlängerung des LKW Führerscheins, welchen die Feuerwehrkameraden/-kameradinnen für die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren der Gemeinde Königsfeld benötigen, sollen von der Gemeinde übernommen werden.
| Hierzu zählen z. B.: | |
| - | Gebühren des Landratsamtes |
| - | evtl. Passbild |
| - | evtl. ärztliche Untersuchungen |
Die Verlängerung für die Moduleintragung 95 fällt in den privaten Bereich, weil diese nur Berufskraftfahrer für den gewerblichen Einsatz benötigen. Diese Kosten werden nicht übernommen.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Grundsatzbeschluss zur Übernahme der Kosten bei Verlängerungen des „Feuerwehr-Führerscheins" in der Gemeinde Königsfeld zu.
Die Verlängerung für die Moduleintragung 95 fällt in den privaten Bereich, weil diese nur Berufskraftfahrer für den gewerblichen Einsatz benötigen. Diese Kosten werden nicht übernommen.
Antrag der Jagdgenossenschaft Poxdorf auf Kostenbeteiligung des Wegebaus
Der Jagdvorstand der Jagdgenossenschaft Poxdorf stellte am 14.11.2025 folgenden Antrag:
„Wir, die Jagdgenossenschaft Poxdorf werden im Herbst 2025 und Frühjahr 2026 verschiedene Maßnahmen zum Wegeunterhalt in der Gemarkung Poxdorf durchführen.
Geplant sind z.B. Lichtraumprofil freischneiden, Bankette abfräsen und Schotterwege ausbessern. Geschätzte Kosten bis zu 10.000 €.
Hierzu beantrage ich die Kostenbeteiligung der Gemeinde in Höhen von 55%.
Bitte lassen Sie eine Bestätigung zur Kostenbeteiligung zukommen.
Mit freundlichen Grüßen
In der Sitzung vom 04.12.2025 wurde der Antrag der Jagdgenossenschaft Poxdorf behandelt. In dieser Sitzung wurde beschlossen, dass der Bauausschuss eine Besichtigung vor Ort durchführt.
Beschluss:
Der Bauausschuss hat die Maßnahme vor Ort besichtigt und befürwortet die Maßnahme.
Die Gemeinde beteiligt sich an den Kosten zu 55% nach Einreichung der Rechnungen und Kontoauszügen.
Auflösung der Aufseßtaler Blaskapelle Königsfeld e.V.; Verwendung des ehem. Vermögens
In der Sitzung am 04.09.2026 hat sich der Gemeinderat mit dem Vermögen der Blaskapelle in Höhe von rd. 18.000 €, das an die Gemeinde fällt, befasst. Folgender Beschluss wurde gefasst:
„Das Geld aus der Auflösung der Aufseßtaler Blaskapelle Königsfeld e.V. in Höhe von rd. 18.000 € (nach Abzug Notar- und Registerkosten) wird für die musikalische Ausbildung von Kindern und Jugendlichen oder einen weiteren gemeinnützigen Zweck verwendet.
Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, ein Konzept dafür zu erstellen und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen."
| Der 1. Bürgermeister schlägt folgende Verteilung vor: | |
| - | Aufteilung zu gleichen Teilen auf die sieben Spielplätze der Gemeinde Königsfeld (je 2.571,43 €) |
| - | Das Geld kann von den Spielplatzgemeinschaften/-Verantwortlichen mit Rechnungsvorlage für Unterhalts-/Reparatur- und Ersatzbeschaffungsmaßnahmen angefordert werden. |
| - | Für die vorgenannten Maßnahmen, die mehr als 500 € kosten, ist eine Beschlussfassung im Gemeinderat nötig. |
Gemeinderäte Hofmann und Hartwig schlagen vor, den Betrag durch 8 zu teilen und den Förderverein für die Kita Königsfeld mit zu berücksichtigen.
Beschluss:
| Auf Vorschlag des 1. Bürgermeisters wird folgender Beschluss gefasst: | |
| - | Aufteilung zu gleichen Teilen auf die sieben Spielplätze der Gemeinde Königsfeld (für den Anteil der 45 %, den die Spielplatzgemeinschaft zu zahlen hätte) und den Förderverein für die Kita Königsfeld (je 2.250 €) |
| - | Das Geld kann von den Spielplatzgemeinschaften/-Verantwortlichen mit Rechnungsvorlage für Unterhalts-/Reparatur- und Ersatzbeschaffungsmaßnahmen oder neue Spielgeräte angefordert werden. |
| - | Für die vorgenannten Maßnahmen, die mehr als 500 € kosten, ist eine Beschlussfassung im Gemeinderat nötig. |
Landkreisehrung 2026
Bereits seit 2003 ehrt der Landkreis Bamberg Ehrenamtliche in den Bereichen Kultur, Sport, Soziales und Gesellschaftspolitik für 20- bzw. 10-jähriges ehrenamtliches Engagement zum Wohle des Landkreises. Außerdem wurde die Vergabe eines Sonderpreises in Form eines Geldpreises für Vereine mit hervorragender Jugendarbeit ins Leben gerufen.
Die örtlichen Vereine und Organisationen im Bereich der Gemeinde können bei Ihren jeweiligen Gemeinden Vorschläge einreichen, über die dann der 1. Bürgermeister zusammen mit dem Gemeinderatsgremium beraten. Die Weiterleitung der Vorschläge erfolgt durch die Gemeinden. Die Vorschläge können bis 31.05.2026 in der VG Steinfeld bei Frau Engert eingereicht werden.
Der Kultur- und Sportausschuss des Landkreises Bamberg hat Richtlinien festgelegt. Sie können, ebenso wie Vordrucke, im Internet unter www.landkreis-bamberg.de/Leben/Ehrenamt/Ehrungen abgerufen werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Aufruf zur Kenntnis. Falls aus dem Gremium Vorschläge kommen, sollen diese bei Frau Engert eingereicht werden.
Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung
Machbarkeitsstudie Feuerwehrhaus
| 1. | Mit der Regierung von Oberfranken soll geklärt werden, ob das von k-plan erstellte Raumprogramm für die FW Königsfeld passt oder noch „abgespeckt" werden kann. |
| 2. | Trotz der Höhe der Kostenschätzung soll k-plan (nach der Klärung zu Ziff 1 des Beschlusses) die Machbarkeitsstudie weiterführen, weil die Gemeinde eine Entscheidungshilfe dafür benötigt, ob das Feuerwehrhaus in der erforderlichen Größe auf dem Grundstück Thein, Fl.Nr. 138 entweder auf der Fläche hinter der ehem. Gaststätte anstelle der Nebengebäude oder auf der Fläche zur Johann-Taschner-Straße hin - verwirklicht werden kann. |
| 3. | Der Antrag der Feuerwehr vom 10.02.2026 auf Erwerb des Grundstücks Fl.Nr. 707, Gem. Königsfeld wird abgelehnt. |
Neubau des Dorfgemeinschafts- und Feuerwehrhauses Laibarös; Beauftragung eines Energieberaters
Der Auftrag für die Energieberatung für den Neubau des Dorfgemeinschafts- und Feuerwehrhauses Laibarös wird an das IB Elsinger, Neunkirchen am Brand auf Grundlage des Angebots vom 04.02.2026 vergeben.
Neubau des Dorfgemeinschafts- und Feuerwehrhauses Laibarös; Beauftragung eines
Die Gemeinde beauftragt das Planungsbüro Hölzlein Ingenieure GmbH, Bamberg mit der Fachplanung für Heizung/Sanitär und Elektro aufgrund des Angebots vom 03.02.2026.
Die genaue Angebotshöhe ermittelt sich nach der Kostenberechnung (d.h. nach Abschluss der LPh 3).
Genehmigung der Annahme von Spendengeldern
Für die Spenden, die im Zeitraum 01.01.2025 – 31.12.2025 eingegangen sind, wird die Annahme durch den Gemeinderat beschlossen.
Verschiedenes; Abschluss des Kooperationsvertrages
Der 1. Bürgermeister berichtet, dass der Kooperationsvertrag mit Naturstrom für den Windpark Kotzendorf-Süd, VRG 4221 unterzeichnet wurde.
Verschiedenes; Wahlplakate der SPD zur Kommunalwahl
Von der SPD hängen im gesamten Gemeindebereich noch Wahlplakate. Die SPD u.a. sollen aufgefordert werden, diese zeitnah abzunehmen.
Verschiedenes; Kanaldeckel Kreuzung HsNr. 23 /24 Richtung Brücke Treunitz
In Treunitz muss der Kanaldeckel an der Kreuzung Hs.Nrn. 23/24 erneuert/repariert werden.
Verschiedenes; unzulässige Veröffentlichung von Entscheidungen in der nichtöffentliclhen Sitzungen
Gemeinderat Klaus Bezold kritisiert, dass aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung Informationen bereits am Tag nach der Sitzung an die Öffentlichkeit gedrungen sind. Das ist nicht in Ordnung! Gemeinderätin Hartwig pflichtet ihm bei.
Die nächste Sitzung findet voraussichtlich am Donnerstag, 23.04.2026 um 19:00 Uhr statt.
Zusätzlich findet am Mittwoch, 29.04.2026 eine kurze Sitzung mit Abschlussessen bei der Gaststätte Schleuppner statt.