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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld
Ausgabe 8/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Stadelhofen

Bericht des 1. Bürgermeisters

1. Mobilfunkmast Steinfeld-Hohenhäusling

Die Stromerschließungsmaßnahme des Mobilfunkmastes zwischen Steinfeld und Hohenhäusling durch die Bayernwerk AG ist fast abgeschlossen. Die finale Abnahme vor Ort muss noch erfolgen und wird mit den örtlichen Vertretern, der Verwaltung und der Firma Bayernwerk erfolgen. Der Termin ist jedoch noch nicht festgelegt.

2. WV-Steinfeld BA 2024-2026

Die Hauptleitung wurde vom KNO012 (B22) bis zum bestehenden OFH am Fußballplatz hergestellt. Derzeit erfolgt die Verlegung der Leitung in Richtung Feuerwehr. In diesen Bereichen stehen anschließend die Druckprüfungen sowie die mikrobiologischen Untersuchungen an. Die Ausführung der Hausanschlüsse für die Feuerwehr und das Sportlerheim sind noch nicht abschließend geklärt.

Als nächster Bauabschnitt ist die Herstellung der Hauptleitung im Bereich der Brauerei vorgesehen. Die Umbindung aller Hausanschlüsse erfolgt im Anschluss.

Die Förderfähigkeit der Neuplanung der Wasserleitung im Bereich der Hausnummern 16 bis 94 östlich des Friedhofs wurde vom WWA bestätigt. Allerdings bezieht sich die Förderung lediglich auf die Länge von ca. 90 m der Bestandsleitung. Wie die Wasserleitung im Bereich des OFH an der Aussegnungshalle geplant werden soll, ist noch nicht entschieden.

Weiterhin wurde die Unterschreitung der 10 %-Mehrlängenregelung für die Gesamtmaßnahme vom WWA bestätigt.

3. Weitere Glasfaserausbau

Nachdem in Schederndorf einige Schürfungen und die Bestandsaufnahme von möglichen Leerrohren stattgefunden haben, sind die Tiefbauarbeiten angelaufen und dauern ca. noch 3-4 Wochen.

Die Verlegung des Hauptkabels von der Glasfaserleitung nach Roßdorf am Berg wird im Moment umgesetzt, hierfür ist noch eine ca. 200 m Bohrung bei einem Waldstück nötig. Der eigentliche Tiefbau in Roßdorf soll nach Ostern anlaufen.

Der Ausbau für die Hopfenmühle ist abgeschlossen, in Steinfeld müssen noch einige Adressen umgesetzt und ausgebaut werden, ähnlich weit ist auch der Ausbau in Hohenhäusling.

Da noch einige Nachzügler für Glasfaseranschlüsse in Pfaffendorf dazu gekommen sind, muss hier die Firma Preißinger Bau noch Arbeiten erledigen im Zuge vom Glasfaserausbau.

Die Restarbeiten sind in Wotzendorf erledigt und hier ist der Glasfaserausbau bereits abgeschlossen.

In Stadelhofen selbst müssen noch Tiefbau -und Montagearbeiten erledigt werden, bevor hier eine Abnahme erfolgen kann. Allgemein ist geplant, in allen Ortsteilen nach Erledigung der Ausbauarbeiten für Glasfaser, eine Abnahme mit dem jeweiligen örtlichen Vertreter durchzuführen, um mögliche Restarbeiten und Mängel festzulegen und diese beseitigen zu lassen.

Einbeziehungssatzung Eichenhüll-Kalk; Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Stadelhofen hat in der Gemeinderatsitzung vom 15.09.2025 die Aufstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz Nrn. 1 und 3 des BauGB für den Bereich „Eichenhüll-Kalk" im Ortsteil Eichenhüll beschlossen.

Die von den Bauherren beauftragte Architektin, Frau Kremer-Ott, wird die Einbeziehungssatzung in der Sitzung vorstellen.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Stadelhofen billigt in der Gemeinderatssitzung vom 30.03.2026 den Entwurf zur Einbeziehungssatzung „Eichenhüll-Kalk" mit Planungsstand vom 26.02.2026.

Weiterhin beschließt der Gemeinderat, dass die Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch Auslegung der Planunterlagen für die Dauer von mindestens einem Monat durchzuführen ist.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind entsprechend § 4 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung im Beteiligungszeitraum aufzufordern.

Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, erfolgt auf Grundlage des § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a BauGB. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur Einbeziehungssatzung in der vorliegenden Fassung vom 26.02.2026 zu unterrichten. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung werden ortsüblich durch Mitteilung im Amtsblatt bekannt gemacht.

Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz Nrn. 1 u. 3 für den Bereich "Krenbühl II", Gemeinde Stadelhofen; Satzungsbeschluss

Architekt Dietz stellt die vorgebrachten Einwendungen der Träger öffentlicher Belange und der Bürger anhand einer Übersicht, die der Beschlussvorlage beiliegt, vor. Der Gemeinderat nimmt die Abwägung vor.

Beschluss:

1.

Die zu dem Entwurf der Einbeziehungssatzung "Krenbühl II" vorgebrachten Bedenken und Anregungen, sowie die hierzu abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat von Stadelhofen in seiner Sitzung am 30.03.2026 behandelt.

 

Auf die gefassten Beschlüsse wird verwiesen.

2.

Der Gemeinderat von Stadelhofen beschließt aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) die Einbeziehungssatzung "Krenbühl II", in der Fassung vom 30.03.2026 als Satzung. Der Einbeziehungssatzung besteht aus Planzeichnung mit Text und Begründung.

3.

Die Verwaltung (bzw. der Planer) wird beauftragt die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben haben, von den gefassten Beschlüssen in Kenntnis zu setzen.

Antrag der Willi Löhrlein GbR, Wotzendorf 1, 96187 Stadelhofen auf Erteilung einer Genehmigung für wesentliche Änderung der Anlage zur Erzeugung von Strom und Wärme durch den Einsatz von Biogas (Biogasanlage) auf der Fl.-Nr. 3035 der Gem. Stadelhofen

Am 28. Januar 2026 beantragte die Willi Löhrlein GbR durch Vorlage von Antragsunterlagen beim Landratsamt Bamberg die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die wesentliche Änderung der Anlage zur Erzeugung von Strom und Wärme durch den Einsatz von Biogas (Biogasanlage) auf der Fl. Nr. 3035 der Gemarkung Stadelhofen, Gemeinde Stadelhofen.

Für das geplante Vorhaben ist nach §§ 16, 4, 10 und 19 BImSchG i. V. m. §§ 1, 2 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) i. V. m. Nrn. 1.2.2.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV ein vereinfachtes immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.

Gegenstand der geplanten Änderung ist, die mit Bescheid vom 2. Juli 2025 baurechtlich genehmigte Heizzentrale (BB20250222) technisch mittels Rohrleitungen an das Wärmemanagementsystem der bestehenden Biogasanlage anzuschließen.

Gemäß § 13 BImSchG schließt die Genehmigung andere das Vorhaben betreffende behördliche Entscheidungen mit ein. Ein eigenständiges bzw. zusätzliches Genehmigungsverfahren ist außer in den in § 13 BImSchG genannten Fällen nicht zulässig. Die formellen verfahrensrechtlichen Vorschriften der verdrängten Genehmigungsverfahren sind nicht zu beachten.

Die Genehmigung ist gem. § 6 BImSchG zu erteilen, wenn sichergestellt ist, dass die sich aus § 5 BImSchG und einer auf Grund des § 7 BImSchG erlassenen Rechtsverordnung ergebenden Pflichten erfüllt werden und andere öffentlich-rechtliche Vorschriften und Belange des Arbeitsschutzes der Errichtung und dem Betrieb der Anlage nicht entgegenstehen.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Stadelhofen erhebt keine Einwendungen gegen § 10 Abs. 5 BimSchG.

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wird erteilt.

Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelcarport, Herr Marco Hofmann, Frau Isabell Hofmann, Wölkendorf 29, 96187 Stadelhofen, Gemarkung Wölkendorf, Flur-Nr. 63

Der o.g. Antrag ist bei der VG-Steinfeld am 09.03.2026 eingegangen. Die Bauherren beantragen den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelcarport auf dem Grundstück „Wölkendorf 41, Fl.Nr. 63, Gem. Wölkendorf".

Das Grundstück liegt im Bereich der Ortsrandsatzung vom 11.08.1982.

In dieser Satzung ist eine eingeschossige Bauweise mit einer Dachneigung von 38 – 45 ° und einem Dach bei der Garage wie am Hauptgebäude vorgesehen.

Das beantragte Bauvorhaben weicht davon ab, weil ein zweigeschossiges Gebäude mit einer Dachneigung von 28 ° und einem Kniestock von 1 m beim Wohnhaus und einem Pultdach beim Carport vorgesehen ist.

Als Begründung werden angeführt, dass die Ortsrandsatzung nicht mehr zeitgemäß ist und vor allem in diesem Bereich schon andere als in der Satzung vorgesehene Baukörper errichtet wurden. Durch die zwischenzeitlich erfolgte Bebauung hat sich der Ortsrand, der 1982 bei Satzungserlass, festgelegt wurde, weiterentwickelt.

Der Planer beantragt deshalb Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften und isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften.

Am 19.05.2025 und am 15.09.2025 hat sich der Gemeinderat bereits mit dem Bauvorhaben und den Abweichungen von der Ortsrandsatzung

Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB für den Antrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelcarport auf dem Grundstück Fl.Nr. 63, Wölkendorf 41 vom 07.01.2026.

Den beantragten Abweichungen von den örtlichen Bauvorschriften, der isolierten Abweichung von örtlichen Bauvorschriften und den Befreiungen wird zugestimmt.

Die Erschließung ist aktuell noch nicht gesichert. Mit den Bauherren wird eine Sondervereinbarung nach den Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung und zur Wasserabgabesatzung i.V.m. der Entwässerungssatzung und der Wasserabgabesatzung getroffen. Die Gegenzeichnung muss bis spät. zum Baubeginn erfolgt sein.

Sanierung des Wasserleitungsnetzes im Gemeindeteil Steinfeld; Entscheidung über die Finanzierung der umlagefähigen Kosten (Verbesserungsbeitrag und/oder Gebühren)

Die Gemeinde Stadelhofen hat im Gemeindeteil eine umfangreiche Sanierung des Wasserleitungsnetzes am Wasserberg und in Steinfeld/Untersteinfeld auf den Weg gebracht.

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Die Arbeiten am Wasserberg sind 2023 abgeschlossen worden. Die Maßnahme wird nicht mit Mitteln nach der RZWas gefördert.

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Die Leitungssanierung in Steinfeld/Untersteinfeld wurde 2024 begonnen und wird voraussichtlich im Juli 2026 abgeschlossen.

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Die Verbindungsleitung für den Anschluss an die Juragruppe wurde 2022 fertiggestellt. Die Gemeinde erhielt hierfür einen Zuschuss. Die nach Abzug des Zuschusses verbleibenden Kosten wurden zu 100 % über Verbesserungsbeiträge finanziert.

 

Für die Finanzierung der Kosten der Leitungssanierung in den Jahren 2024 – 2026 muss der Gemeinderat noch entscheiden, ob wieder

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wieder eine Finanzierung der Gesamtkosten über Verbesserungsbeiträge erfolgen soll oder

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eine Mischfinanzierung über Verbesserungsbeiträge und Gebühren durchgeführt werden soll.

Die Verwaltung hat anhand der geschätzten Gesamtkosten (mit Berücksichtigung der Bauumfangsänderungen) eine Beitragskalkulation angefertigt.

Ebenso wurde – ausgehend von einer Finanzierung über je 50 % durch Verbesserungsbeiträge und Gebühren – eine fiktive Gebührenkalkulation erstellt, um den Erhöhungsanteil durch die höheren Abschreibungen zu ermitteln. Weitere Gebührenanpassungen durch die steigenden Energie-/Personalkosten usw. wurden nicht berücksichtigt. Grundlage der fiktiven Gebührenkalkulation ist die Gebührenkalkulation von 2025/2026.

Die Berechnungen sind Anlage der Beschlussvorlage bei.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, den Aufwand für die Sanierung des Leitungsnetzes am Wasserberg und in Steinfeld/Untersteinfeld zu 100 % über Verbesserungsbeiträge auf die beitragspflichtigen Grundstücke umzulegen.

Die Entscheidung erfolgt, um die laufenden Gebühren nicht über 40 Jahre mit erhöhten Abschreibungsbeträgen und sonstigen Finanzierungskosten zu belasten.

Ebenso ist – nach aktuellem Stand - von einer Vorfinanzierung der Zuschüsse nach RZWas auszugehen, was den umlagefähigen Aufwand zusätzlich belastet.

Die Verwaltung wird beauftragt, die satzungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entscheidung vorzulegen, so dass einer zeitnahen Beitragserhebung nichts im Wege steht.

Bei der Satzung soll berücksichtigt werden, dass nur ein Anteil von 60 % als Vorauszahlung erhoben wird.

Der Restbetrag soll nach Entstehen der endgültigen Beitragspflicht (voraussichtlich im Herbst 2026) festgesetzt werden.

Berichte über die örtlichen Rechnungsprüfungen und Feststellungen der Jahresrechnungen 2022 - 2023

Die örtlichen Rechnungsprüfungen für die Haushaltsjahre 2022 – 2023 wurden von den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses durchgeführt. Die Punkte, die zu Feststellungen geführt haben, werden dem Gemeinderat erläutert.

Beschluss:

Die Berichte über die örtliche Prüfung der Jahresrechnungen für die Haushaltsjahre 2022 – 2023 wurden in der heutigen Sitzung bekannt gegeben. Die vom Vorsitzenden veranlasste Behebung der festgestellten Mängel sowie die von ihm gegebene weitere Aufklärung werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden nicht erhoben.

Die in den Haushaltsjahren 2022 – 2023 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Einnahmen werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Beschlüssen erfolgt ist, hiermit nachträglich genehmigt.

Die Jahresrechnungen 2022 – 2023 werden gemäß Art. 102 Abs. 2 und 3 GO festgestellt. Die Feststellungen der Jahresrechnungen 2022 – 2023 werden zum Bestandteil des Beschlusses erklärt und diesem als Anlage beigefügt.

Entlastung der Jahresrechnungen 2022 - 2023

Nach Art. 102 Abs. 3 GO ist nach Durchführung der örtlichen Prüfung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung festzustellen und gleichzeitig über die Entlastung zu beschließen. Die Jahresrechnungen 2022 und 2023 wurden am 08.05.2024 örtliche geprüft.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Entlastung der Jahresrechnungen 2022 – 2023 gem. Art. 102 Abs. 3 GO.

Berichte über die örtlichen Rechnungsprüfungen und Feststellungen der Jahresrechnungen 2024

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 28.11.2025 die Jahresrechnung 2024 geprüft und folgende Feststellungen getroffen:

Beschluss:

Die Berichte über die örtliche Prüfung der Jahresrechnungen für die Haushaltsjahre 2024 wurden in der heutigen Sitzung bekannt gegeben. Die vom Vorsitzenden veranlasste Behebung der festgestellten Mängel sowie die von ihm gegebene weitere Aufklärung werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden nicht erhoben.

Die in den Haushaltsjahren 2024 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Einnahmen werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Beschlüssen erfolgt ist, hiermit nachträglich genehmigt.

Die Jahresrechnung 2024 werden gemäß Art. 102 Abs. 2 und 3 GO festgestellt. Die Feststellungen der Jahresrechnung 2024 werden zum Bestandteil des Beschlusses erklärt und diesem als Anlage beigefügt.

Entlastung der Jahresrechnungen 2024

Nach Art. 102 Abs. 3 GO ist nach Durchführung der örtlichen Prüfung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung festzustellen und gleichzeitig über die Entlastung zu beschließen. Die Jahresrechnung 2024 wurde am 28.11.2025 örtliche geprüft.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Entlastung der Jahresrechnungen 2024 gem. Art. 102 Abs. 3 GO.

Regionalwerk Bamberg GmbH; Auflösung der Gesellschaft

Die Regionalwerke Bamberg GmbH (RWB) wurde am 17.12.2012 gegründet. Gesellschafter waren der Landkreis Bamberg, die Stadt Bamberg, sowie die Stadtwerke Bamberg GmbH sowie 31 Kommunen des Landkreises Bamberg, auch die Gemeinde Stadelhofen.

Gemäß § 2 der Satzung der RWB ist Gegenstand des Unternehmens die Erbringung von Dienstleistungen für die Gesellschafter im Bereich der erneuerbaren Energien. Insbesondere sind dies Beratung, Planung, Erstellung und Betrieben von Energie- und Wärmeversorgungsanlagen und Netzen.

Die Gesellschaft hat zum heutigen Zeitpunkt ihren Schwerpunkt im Bereich der Verwaltung des Parkplatzes am Schillerplatz, dem Betrieb eines E-Carsharings in verschiedenen Landkreisgemeinden und dem Angebot eines regionalen Ökostromtarifs.

Zum 31.12.2025 sind die Stadt Bamberg und die Stadtwerke Bamberg GmbH als Gesellschafter aus der Gesellschaft ausgeschieden. Die Gesellschafterversammlung der RWB hat beschlossen, dass die freiwerdenden Gesellschaftsanteile von der Gesellschaft selbst übernommen werden.

Die dargelegten Geschäftsfelder haben im Ergebnis dazu beigetragen, dass die Gesellschaft mittlerweile über eine Kapitalausstattung verfügt, die mit der zum Zeitpunkt der Gründung vergleichbar ist. Gleichwohl bestand bei den Gesellschaftern der RWB über die Jahre hinweg kein ausreichender Bedarf an den Dienstleistungen der Gesellschaft, um die Gesellschaft nachhaltig mit entsprechenden Aufträgen auszulasten.

Es wird daher von Seiten der Landkreis-Verwaltung vorgeschlagen, die Gesellschaft aufzulösen und das nach Abschluss der Liquidationsverfahren vorhandene Guthaben der Gesellschaft auf die einzelnen Gesellschafter zu verteilen sind.

Für die Entscheidung über die Auflösung der Gesellschaft ist die Gesellschafterversammlung der RWB zuständig. Der Landkreis Bamberg wird in der Gesellschafterversammlung durch den Landrat vertreten. Da es sich bei der Auflösung einer Gesellschaft um kein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, bedarf es im Vorfeld eines Beschlusses des Kreistags.

Der Kreisausschuss des Landkreises Bamberg hat in seiner Sitzung am 29.01.2026 die Angelegenheit (2026/1471) vorberaten und empfiehlt die Beschlussfassung.

Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 9. Februar 2026 die Liquidation der Regionalwerke Bamberg GmbH mehrheitlich beschlossen.

Die Gesellschafterversammlung der Regionalwerke Bamberg GmbH zur Beschlussfassung der Liquidierung ist für den 16. April 2026, 14 Uhr, im Landratsamt Bamberg, großer Sitzungssaal terminiert. Die Beschlussfassung der Gemeinden, die auch Gesellschafter sind, muss bis zu diesem Zeitpunkt herbeigeführt werden.

Beschluss:

Die Gemeinde Stadelhofen fasst folgenden Beschluss:

Der Landrat wird ermächtigt und beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Regionalwerke Bamberg GmbH folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
  2. Herr Steffen Nickel ist als Geschäftsführer abberufen.
  3. Ist nur ein Liquidator bestellt, so ist er alleinvertretungsberechtigt. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten.
  4. Zum Liquidator wird Herr Steffen Nickel, geboren am 14.03.1985, wohnhaft in Gundelsheim, bestellt. Er vertritt die Gesellschaft gemäß der allgemeinen Vertretungsregelung und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
  5. Das Geschäftsjahr soll unverändert identisch mit dem Kalenderjahr sein.
  6. Nach Durchführung der Liquidation wird das Vermögen der Gesellschaft (Stammkapital, Kapitalrücklagen und Bilanzgewinn) unter die Gesellschafter nach dem Verhältnis der Geschäftsanteile verteilt.

Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Stadelhofen auf Ersatzbeschaffung des Löschgruppenfahrzeugs

In der GR-Sitzung vom 24.04.2023 lautete der Beschluss wie folgt:

Der Gemeinderat ist grundsätzlich mit der Ersatzbeschaffung für das LF 8/6 für die Feuerwehr Stadelhofen einverstanden. Dafür sollen im Finanzplan ab 2027 Mittel berücksichtigt werden, so dass die Anschaffung im Jahr 2028 abgeschlossen wird.

Die Feuerwehr soll zusammen mit dem 1. Bürgermeister und dem Kreisbrandrat klären, welche Fahrzeuge als Ersatzbeschaffung in Frage kommen. Sobald dies feststeht und die Kosten dafür geschätzt werden können, wird der Gemeinderat eine abschließende Entscheidung treffen.

Mit Schreiben vom 14.03.2026 informierte uns Kreisbrandinspektor Stefan Düthorn, dass der LFV Bayern eine Sammelbeschaffung eines LF10 plant.

Hieran könnte die Gemeinde Stadelhofen für ihre FF Stadelhofen lt. Absprache mit Kreisbrandrat Thomas Renner, teilnehmen.

Das Schreiben mit der Zustimmung über die Beschaffung eines LF10 von KBR Renner liegt der Gemeinde Stadelhofen zwar noch nicht vor. Aber Herr Kreisbrandrat Renner hat uns telefonisch versichert, dass er zustimmt und das wir den Beschluss so fassen können.

Die FF Stadelhofen hat sich auch bereits für das LF10 ausgesprochen.

Lt. KBI Düthorn liegen aktuell bayernweit über 280 Interessenbeurkundungen für dieses Fahrzeug im Zusammenhang mit der Sammelbeschaffung vor.

Er informierte, dass es wichtig ist zu wissen, dass es wenig Individualisierungsspielraum am Fahrzeug gibt und die Ausstattung, die jedoch durchdacht und umfangreich ist, so akzeptiert werden müsste. Der THL-Satz der FF Stadelhofen kann z. B. auf dem vorhandenen TS-Auszug untergebracht werden.

Gravierender Vorteil wäre auch, dass von der FF Stadelhofen keine Leistungsbeschreibung erstellt werden muss und von der Gemeinde Stadelhofen kein Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden muss. Was eine immense Reduzierung vom Zeitaufwand darstellt.

Weiterhin wäre durchaus ein nicht zu vernachlässigender Preisvorteil erwähnenswert. Wie hoch dieser im Detail ist, kann noch nicht mitgeteilt werden, jedoch wird nach vorsichtigen Schätzungen ein Zielpreis von unter 500.000 € erwartet.

Bei Interesse müsste dies, so bald wie möglich, wenn möglich noch im März 2026, von der Gemeinde Stadelhofen an den LFV Bayern gemeldet werden, da bereits im Mai die Ausschreibungen geplant sind.

Der Zuschuss für ein LF10 liegt aktuell bei 84.500 Euro.

Beschluss:

Die Gemeinde Stadelhofen nimmt an der Sammelbeschaffung LF10 Bayern für ihre FF Stadelhofen teil und die Verwaltung wird beauftragt den entsprechenden Zuschussantrag zu stellen.

Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung

Antrag auf Beschaffung neuer Atemschutz-Einsatzkleidung und zukünftige Ausrichtung bei der Beschaffung von Einsatzkleidung

Die Gemeinde beschafft für die Stützpunktfeuerwehr Steinfeld 15 Sätze Atemschutzkleidung von der Fa. S-Guard. Die Anschaffung erfolgt zu je fünf Sätzen in den Jahren 2026, 2027 und 2028.

Für die übrigen Feuerwehrdienstleistenden soll mit den Stützpunktfeuerwehren Steinfeld/Stadelhofen, dem Kreisbrandmeister, evtl. dem Kreisbrandinspektor und dem 1. Bürgermeister klären, ob künftig anstelle der bisherigen Anzüge Bayern 2000 Watex-Anzüge X-Pro bzw. Watex-THL beschafft werden sollen.

Die endgültige Entscheidung trifft der Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt.

Sanierung der Maschinenhalle Schederndorf; Anbringung von Firmenwerbung

Der Gemeinderat ist damit einverstanden, dass für die Dorfgemeinschaftshalle Schederndorf bei der Fa. Niemetz ein Sektionaltor angeschafft wird.

Ebenso besteht Einverständnis damit, dass die Fa. Niemetz eine Firmen-Werbetafel an der Halle für eine Dauer von 5 Jahren anbringen darf. Als Gegenleistung erhält die Gemeinde für die Verpachtung der Fläche zu Werbezwecken eine Pacht als Einmalzahlung

Mobilfunkstandort 9424 M, Fl.Nr. 1659, Gem. Steinfeld; Angebot einer Mietvorauszahlung

Die Gemeinde lehnt das Angebot für eine Mietvorauszahlung für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2052 für den Mobilfunkstandort 9424 M, Fl.Nr. 1659, Steinfeld ab.

Die Verwaltung soll auf die Eintragung der Dienstbarkeit drängen mit dem Ziel, dass eine höhere Miete zu zahlen ist.

Antrag der Frau Anita Rauch, Wunkendorf auf Erwerb einer Waldfläche Fl.Nr. 1097/1, Gem. Stadelhofen

Die Gemeinde veräußert das Grundstück Fl.Nr. 1097/1, Gem. Stadelhofen an die Antragstellerin Anita Rauch, Wunkendorf 30, Weismain. Die Grunderwerbskosten gehen zu Lasten der Erwerberin.

Genehmigung der Annahme von Spendengeldern

Für die Spenden, die im Zeitraum 01.01.2025 – 31.12.2025 eingegangen sind, wird die Annahme durch den Gemeinderat beschlossen.

Verschiedenes; Großbatteriespeicher in der Gemarkung Schederndorf

Die Fa. Greenovative hat von Bayernwerk noch keine Genehmigung für den Einspeisepunkt erhalten.

Verschiedenes; Mängelbehebungen Glasfaserverlegung an Straßen, Wegen, Rabatten

Die Abnahme und Mängelbehebung muss mit den Ortsbeauftragten erfolgen. Es sind einige Mängel in den Ortschaften zu beheben!

Verschiedenes; Geschwindigkeitsüberwachung in Eichenhüll und Wotzendorf

Es soll zeitnah und wiederholt in Eichenhüll und Wotzendorf auch in den Nachtstunden die Geschwindigkeit kontrolliert werden.

Für die Kontrolle in den Nachtstunden werden höhere Überwachungskosten seitens des Gemeinderates akzeptiert.

Die nächste Sitzung findet voraussichtlich am Montag, 20.04.2026 um 19 Uhr statt.

Für Montag, 27.04.2026 ist eine Abschlusssitzung geplant mit anschließendem Essen beim Gasthaus Schrenker.