Bericht des 1. Bürgermeisters
Sachverhalt:
Der 1. Bürgermeister berichtet:
1. Einschränkungen durch Baumfällarbeiten
Im Zeitraum vom 14.01.-13.02.26 fanden auf der Flurnummer 1474/0 Gemarkung Wölkendorf Baumfällarbeiten statt. Das gelagerte Holzmaterial an den Flurwegen muss noch abgefahren werden. Entlang der Flurnummer 1474/0 kann es daher auf der GVS und den nördlich und südlich gelegenen Flurweg zu Einschränkungen kommen.
2. Mobilfunkmast Steinfeld-Hohenhäusling
Die Begehung zur Stromerschließungsmaßnahme des Mobilfunkmastes zwischen Steinfeld und Hohenhäusling hat mit Vertretern der Bayernwerk AG, der Gemeinde, den Antragsteller und der örtlichen Gemeinderätin stattgefunden. Die Maßnahme soll mit einer Vollsperrung und im Anschluss mit einer halbseitigen Sperrung umgesetzt werden. Der Zeitraum erstreckt sich vom 02.02.-16.03.26. In dieser Zeit muss mit Behinderungen und einer Umleitungsstrecke gerechnet werden.
3. Baugebiet Steinfeld Ullrichshöhe II
Der Gemeinderat Stadelhofen hat beschlossen, dass Baugebiet Ullrichshöhe II in Steinfeld zu erschließen. Hierzu fanden bereits Vermessungen statt und es wurden auch die Baugrunduntersuchungen an die Firma Gartiser, Germann&Piewak GmbH aus Bamberg vergeben.
4. WV-Steinfeld BA 2024-2026
In Abstimmung mit der Fa. Pfaffinger und dem IB Weyrauther findet der erste Jour-Fix Termin für den weiteren Wasserleitungsausbau am Dienstag, den 03.03.2026
um 09.00 Uhr im Bürocontainer der Fa. Pfaffinger statt.
5. Weitere Glasfaserausbau
Sobald es die Wetterlage erlaubt, soll der weitere Glasfaserausbau in Schederndorf erfolgen, laut Aussage der Firma Preißinger Bau. Diese hat hierfür bereits eine VAO vom 18.02.- 08.05.26 beantragt, um mit halbseitigen Sperrungen innerorts, den Ausbau umzusetzen. Vorab müssen noch einige Schürfungen stattfinden, um die vorhandenen Leitungen und Leerrohre festzustellen.
Ebenso plant die Firma Preißinger Bau die restlichen Arbeiten in Stadelhofen für den Glasfaserausbau umzusetzen. Auch hier sollen die Arbeiten mit einer Halbseitigen Sperrung der Kreisstraße im Zeitraum vom 18.02.-20.03.26 erfolgen.
7. Änderung des Flächennutzungsplans Schederndorf; Feststellungsbeschluss
Das Änderungsverfahren durchlief bislang den Vorentwurf mit frühzeitiger Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie den Entwurf mit Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (20.10.2025 – 19.11.2025) und der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (15.08.2025 - 26.09.2025).
Die in den Auslegungszeiträumen des Entwurfs eingegangenen Stellungnahmen wurden aufgenommen und bearbeitet. Für die Stellungnahmen wurde jeweils ein Beschlussvorschlag erarbeitet und in der beigefügten Übersicht aufgeführt.
Beschluss:
| 1. | Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB: |
|
| Die Beschlussvorschläge des Architekturbüro Just zu den eingegangenen Stellungnahmen in der Fassung vom 12.01.2026 werden gebilligt. |
| 2. | Die Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und Umweltbericht wird in der Fassung vom 12.01.2026 gem. § 2 und 5 BauGB festgestellt. |
Beteiligungsverfahren nach § 15 BBergG zum Erlaubnisantrag "Bamberg-Lichtenfels" zur Aufsuchung von Erdwärme, Wasserstoff und Helium zu wisschenschaftlichen Zwecken
Das Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat mit Schreiben vom 27.01.2026 folgendes mitgeteilt:
„Mit o.g. Schreiben stellt Tellus Energy Solution GmbH einen Antrag auf Neuerteilung der bergrechtlichen Erlaubnis „Bamberg-Lichtenfels" zur Aufsuchung von Erdwärme, natürlichen Wasserstoff und Helium zu wissenschaftlichen Zwecken für einen Zeitraum von drei Jahren ab Erteilung. Ziel ist die Erkundung der geothermischen Niedrig-Temperatur-Potenziale im beantragten Aufsuchungsgebiet insbesondere in den als wasserführend anzunehmenden Buntsandsteinschichten. Im Rahmen der Arbeiten werden zudem das Auftreten natürliche Begleitgase wie Wasserstoff und Helium untersucht.
Dazu sind im Erlaubniszeitraum u.a. eine geologische Modellierung auf Basis vorhandener Daten, die Anwendung minimal-invasiver Messmethoden, die wissenschaftliche Auswertung sowie die Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit vorgesehen (siehe Arbeitsprogramm des Erlaubnisantrags).
Im Rahmen der Beteiligung nach § 15 BBergG wird den zu beteiligenden Behörden (Landesamt für Umwelt, Regierungen von Oberfranken und Unterfranken, Bergamt Nordbayern, die Landratsämter Lichtenfels, Coburg, Kronach, Bamberg, Bayreuth, Kulmbach, Hassberge, Rhön-Grabfeld, Schweinfurt und die kreisfreie Städte Bamberg, Bayreuth und Coburg) Gelegenheit zur Stellungnahme bis 06.03.2026 gegeben. Hierbei geht es um die Prüfung überwiegender entgegenstehender öffentlicher Interessen im gesamten Erlaubnisfeld gegen das Aufsuchungsvorhaben des Antragstellers.
Hinweis: Derzeit werden die Gase Wasserstoff und Helium nicht als berg-freie Bodenschätze im BBergG geführt. Voraussichtlich Mitte des Jahres soll das BBergG mit Erweiterung der bergfreien Bodenschätze auf natürlichen Wasserstoff und Helium geändert werden. Die wissenschaftliche Erlaubnis wird demnach auch die Aufsuchungsarbeiten hinsichtlich der Bodenschätze Wasserstoff und Helium abdecken können. Wir bitten Sie daher, alle beantragten Bodenschätze bei Ihrer Prüfung zu berücksichtigen.
Je nach Zuständigkeit wird um Stellungnahmen zu Belangen der Landesplanung, Raumordnung und Wirtschaftsförderung (Regierungen von Oberfranken und Unterfranken), der Bergaufsicht (Bergamt Nordbayern), des Gewässer- und Trinkwasserschutzes, der Hydrogeologie und Geologie des tieferen Untergrundes (Landesamt für Umwelt, Abt. 10 und 9), Belangen des Land-schafts- und Naturschutzes sowie des Gewässer- und Trinkwasserschutzes, des Baurechts und Denkmalschutzes (Landratsämter Lichtenfels, Coburg, Kronach, Bamberg, Bayreuth, Kulmbach, Hassberge, Rhön-Grabfeld, Schweinfurt und die kreisfreie Städte Bamberg, Bayreuth und Coburg) gebeten.
Den im Feld liegenden Städte und Gemeinden werden - unabhängig von der Beteiligung nach § 15 BBergG - der Antrag zur Kenntnis übermittelt. Stellungnahmen können bis 26.03.2026 ebenfalls abgegeben werden.
Den im Feld liegenden Inhabern von bergrechtlichen Bewilligungen („Staffelstein" – Zweckverband Thermalsolbad Bad Staffelstein, „Obermain" – Zweckverband Thermalsolbad Bad Staffelstein, „Rodersberg/Steinach" – Stadtwerke Bayreuth Verkehr und Bäder GmbH, „Obernsees" – Gemeinde Mistelgau) wird der Antrag auf Erteilung der wissenschaftlichen Erlaubnis zur Kenntnis übermittelt."
Beschluss:
Der Gemeinderat Stadelhofen nimmt die Angelegenheit zur Kenntnis und erhebt keine Einwendungen.
Erweiterung eines landw. Kälber- und Jungviehstalls, Fl.-Nr. 1709, Gemarkung Steinfeld
Herr Johannes Düthorn hat einen Bauantrag beim LRA eingereicht. Er möchten gerne auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1709, Gem. Steinfeld, eine Erweiterung des Kälber- und Jungviehstalls errichten. Die Erweiterung soll nördlich des bereits vorhandenen Viehstalls gebaut werden.
Die Fl.-Nr. 1709 befindet sich im Außenbereich.
Im Außenbereich ist ein Vorhaben gemäß § 35 Abs. 1 BauGB zulässig, wenn
Öffentliche Belange:
Der landwirtschaftliche Betrieb wurde schon vor vielen Jahren in den Außenbereich verlagert. Aus Sicht der Gemeinde sprechen keine öffentlichen Belange gegen den Bau des Kälber- und Jungviehstalls.
Der vorh. Viehstall wurde aufgrund einer Sondervereinbarung an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen.
Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb:
Das Bauvorhaben dient dem landwirtschaftlichen Betrieb auf der Fl.-Nr. 1709, Gem. Steinfeld.
Beschluss:
Das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag Erweiterung Kälber-./ Jungviehstall auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1709 der Gemarkung Steinfeld wird erteilt.
Ein Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage ist aufgrund einer Sondervereinbarung bereits gegeben.
Antrag Clemens Will GbR, Hohenhäusling 5, 96187 Stadelhofen, auf Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von Biogasanlage
Die Clemens Will GbR stellt am 02.02.2026 einen Antrag auf Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die wesentliche Änderung der Anlage zur Erzeugung von Strom und Wärme durch den Einsatz von Biogas (Biogasanlage) auf den Fl. Nrn. 1303, 1298/1, 1298/2 der Gemarkung Hohenhäusling, Gemeinde Stadelhofen.
Für das geplante Vorhaben ist nach §§ 16, 4, 10 und 19 BImSchG i. V. m. §§ 1, 2 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) i. V. m. der Nr. 1.2.2.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV ein vereinfachtes immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
Gemäß § 13 BImSchG schließt die Genehmigung andere das Vorhaben betreffende behördliche Entscheidungen mit ein. Ein eigenständiges bzw. zusätzliches Genehmigungsverfahren ist außer in den in § 13 BImSchG genannten Fällen nicht zulässig. Die formellen verfahrensrechtlichen Vorschriften der verdrängten Genehmigungsverfahren sind nicht zu beachten.
Die Genehmigung ist gem. § 6 BImSchG zu erteilen, wenn sichergestellt ist, dass die sich aus
§ 5 BImSchG und einer auf Grund des § 7 BImSchG erlassenen Rechtsverordnung ergebenden Pflichten erfüllt werden und andere öffentlich-rechtliche Vorschriften und Belange des Arbeitsschutzes der Errichtung und dem Betrieb der Anlage nicht entgegenstehen.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Stadelhofen erhebt keine Einwendungen gegen § 10 Abs. 5 BImSchG.
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wird erteilt.
Antrag auf Kostenbeteiligung für Wegebau Jagdgenossenschaft Steinfeld
Die Jagdgenossenschaft Steinfeld plant für das Jahr 2026 in etwa 15.000 € in den Wegebau zu investieren. Die entsprechenden Wege werden mit dem Ortssprecher besichtigt und über entsprechende Maßnahmen entschieden. Ein Angebot der Firma Christians Agrarservice aus Voitmannsdorf liegt ebenfalls bei. Hierfür beantrage ich den üblichen Zuschuss von 40% von der Gemeinde.
Antragsteller: Johannes Schmitt, Jagdvorsteher
Auf Anregung eines Gemeinderates in zurückliegenden Sitzungen sollte die Gemeinde Stadelhofen über eine Anhebung der Kostenbeteiligung entscheiden.
In Königsfeld übernimmt die Gemeinde 55 % der Kosten, in Wattendorf 50 %.
Der Feldwegeunterhalt fällt in den Aufgabenbereich der Gemeinde.
Beschluss:
| a) | Künftige Regelung |
|
| Ab dem Antragsjahr 2026 werden für den Feldwegeunterhalt 50 % der Kosten von der Gemeinde übernommen. |
|
| Ab 3.000 € Kostenaufwand ist weiterhin eine Genehmigung der Gemeinde VOR Baubeginn erforderlich. |
| b) | Antrag der Jagdgenossenschaft Steinfeld: |
|
| Die Jagdgenossenschaft Steinfeld erhält zu der geplanten und beantragten Maßnahme eine gemeindliche Kostenbeteiligung von 50 % nach Rechnungsvorlage. |
Antrag des Kapellenbauvereins Pfaffendorf; Zuschuss zu den Renovierungskosten der Kapelle in Pfaffendorf
Der Kath. Kapellenbauverein Pfaffendorf e. V. beantragt mit Schreiben vom 21.01.2026 einen Zuschuss zu den Renovierungskosten der Kapelle in Pfaffendorf. Die Kapelle wurde zum 50-jährigen Jubiläum am 29.06.2025 innen und außen mit Farbe gestrichen. Der Fußboden wurde abgeschliffen und anschließend lasiert. Das Fenster im Dachgeschoss auf der Rückseite der Kapelle und die maroden Holzteile des Wetterschutzes über dem Eingang wurden ausgetauscht. Die Ausgaben für das Renovieren betrugen 2.048,10 €.
Beschluss:
Die Gemeinde Stadelhofen gewährt einen Zuschuss zu den Renovierungskosten der Kapelle in Pfaffendorf in Höhe 10 % der Kosten, d.h. 204,81 €.
Kosten Wasserleitungsbau zum vorkehrenden Brandschutz im BG Krenbühl
Für den vorkehrenden Brandschutz im Baugebiet Krenbühl, ist ein Angebot zur Ertüchtigung der Wasserleitung samt Neuanschaffung einschl. Montage eines Unterflurhydranten eingegangen.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Stadelhofen beschließt die Ertüchtigung der Wasserleitung (inkl. Löschwasser) zum Baugebiet Krenbühl an den kostengünstigeren Anbieter zu vergeben.
Mit dem Eigentümer der Fl.Nr. 2639 soll geklärt werden, ob auf seinem Grundstück ein Oberflurhydrant gesetzt werden kann anstelle eines Unterflurhydranten in der Ortsstraße Krenbühl.
Die Abstimmung mit der Feuerwehr soll rechtzeitig vor Baubeginn erfolgen.
Prüfberichte und Kostenschätzung über die Sanierung/Erneuerung der Brücken im Gemeindegebiet
Anhand der Prüfberichte für die Brückenprüfungen 2025 in der Gemeinde Stadelhofen wurde eine Dringlichkeitsliste (Anlage) erstellt, in der die zubehebenden Mängel nach Dringlichkeitsstufe erörtert wurden.
Demzufolge sind drei Brücken der Dringlichkeitsstufe „Nicht ausreichender baulicher Zustand" zuzuordnen und nach Berichtsbeschreibung dringender Handlungsbedarf notwendig.
Die Arbeiten müssen von einem qualifizierten Ing.-Büro in Zusammenarbeit mit dem Ing.-Büro MA-Ingenieure aus Hof ausgeschrieben und bauüberwacht werden.
Vorläufige geschätzte Gesamtkosten der vier vordringlichen Brücken ohne die Honorarkosten eines Ing.-Büro betragen 970.000,00 €.
Im Zuge der Planung soll geprüft werden, ob eine Verrohrung von Brücken möglich ist und ob tatsächlich Ersatzneubauten nötig sind.
Zuschüsse müssen im Zuge der Planung ermittelt werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Stadelhofen entscheidet über die Ertüchtigung / Erneuerung der dringend zu sanierenden Brücken und beauftragt die VG-Steinfeld die Kostenvoranschläge in den Haushalt 2026 mit aufzunehmen und die Sanierung umzusetzen.
Ein qualifiziertes Ing.-Büro ist für die Maßnahmen beizuziehen.
Prüfung und Aufnahme von Gebäuden/Einrichtungen in das Förderprogramm – Ausbau Glasfasernetz, Gemeinde Stadelhofen
Lt. Beschluss vom 15.12.2025 wurde die Verwaltung beauftragt, fehlende Objekte im Zuge der Glasfasererschließung im Gemeindegebiet Stadelhofen zu ermitteln, zu prüfen und gegebenenfalls nochmals im Ausbauraster Glasfaseranschluss aufzunehmen.
Erster Bürgermeister Volker Will und die VG-Verwaltung erörterten die fehlenden Liegenschaften und vergaben als erstes, zutreffende Hausnummern, die als Grundvoraussetzung notwendig sind, um überhaupt in das Förderprogramm mit aufgenommen zu werden.
Dies wären der Reihe nach die:
Werden Objekte angeschlossen, die sich nicht mit in dem Förderverfahren befinden, sind Tiefbaukosten/lfm im unbefestigten Bereich mit € 45.- netto/lfm anzusetzen, im befestigten Bereich mit € 100.-netto/lfm.
Die Anschlusskosten können nicht pauschalisiert werden, diese richten sich nach der Anschlusslänge vom „NVT" aus.
Für den Hochbehälter in Hohenhäusling (Entfernung zum NVT ca. 380m) würden sich in etwa Kosten von: 150m befestigt x €100.- + 230m x €45.- = €25.350,00.- netto ergeben, Eintragung Grunddienstbarkeit auf der Fl.-Nr. 1441 Gem. Steinfeld, ca. €300,00.- weil nur ein Wegerecht auf der Fl.-Nr. 1441 vorhanden ist.
Weiterverlegung vom FFW-Haus zum Schaltschrank der Kläranlage: ca. 25lfm, befestigte Fläche:
25lfm x €100.- = €2500,00.- netto.
Die alternative dazu wäre weiterhin eine „SMS" Benachrichtigung auf das Handy des Klärwärters/Wasserwarts.
Der Gemeinderat diskutiert darüber, wer die laufenden Kosten für Glasfaser trägt. Die Frage ist sowohl bei Gemeinschaftshäusern als auch bei gemischt genutzten Feuerwehr-/Gemeinschaftshäusern zu regeln.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Stadelhofen nimmt Kenntnis über die Auflistung der Deutschen Telekom zwecks Anschlussmöglichkeit für Glasfaser für gemeindliche Immobilien.
Die Zustimmung zur Erschließung der nicht geförderten Objekte wird, wie im OT Hohenhäusling, FFW-Haus, erteilt.
| Auskunft Telekom | Anwesen | Fl.Nr. | Nutzung | Entscheidung GR |
| Ausbau möglich über Hof | Steinfeld 86a |
| FW-Haus | beauftragen |
| Ausbau möglich über Hof | Steinfeld 86b |
| Sportheim (privat) | Klärung mit SC Jura, Kosten trägt SC Jura |
| Buchbar | Roßdorf am Berg 99 | 1435 | Kläranlage | Hausanschluss legen, Tarif vorerst nicht buchen |
| Buchbar | Dorfplatz 8, Stadelhofen | 12/1 | FW-Haus | Tarif buchen |
| Buchbar | Wotzendorf 12a | 111/6 | Gemeinschaftshaus | Tarif buchen |
| Buchbar | Pfaffendorf 1b |
| Dorfgemeinschaftshaus |
|
| Beifang möglich | Schederndorf 31 | 22 | FW-Haus alt | Hausanschluss nur verlegen, wenn keine oder nur geringe Kosten entstehen und kein Tarif gebucht werden muss |
| Beifang möglich | Eichenhüll 8 |
| FW-Haus | Tiefbau beauftragen und Tarif buchen |
| Beifang möglich | Wölkendorf 25 |
| FW-Haus |
|
| Beifang möglich | Roßdorf am Berg 7 |
| FW-Haus |
|
| Abgelehnt | Hohenhäusling 13 |
| FW-Haus | Tiefbau und Glasfasererschließung beauftragen auf Kosten Gemeinde |
| Abgelehnt | Schederndorf 24 | 213/1 | FW-Haus neu |
|
| Abgelehnt | Stadt Scheßlitz | 114/6. | Brunnenstation Würgau | Kein Glasfaseranschluss; nur SMS-Meldung planen |
| Abgelehnt | Hohenhäusling 98 | 1497/1 | Hochbehälter | Kein Glasfaseranschluss; nur SMS-Meldung planen |
| Abgelehnt | Eichenhüll 9 | 3050 | Bio-Gas-Anlage (privat) | Tiefbau übernimmt Gemeinde (Beschluss liegt vor) |
Im Haushalt 2026 soll ein Haushaltsansatz vorgesehen werden.
Die laufenden Kosten des Glasfasertarifs übernimmt für die nächsten zwei Jahre die Gemeinde. Für die Zeit danach muss neu diskutiert und entschieden werden.
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Rodung von Wald (Art. 9 BayWaldG), Sebastian Linz, Steinfeld 37a
Herr Sebastian Linz, Steinfeld 37a in 96187 Stadelhofen, stellt Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Rodung nach Art. 9 Abs. 2 Bayerisches Waldgesetz (BayWaldG).
| Es handelt sich dabei um die Waldflächen mit der Fl.-Nr.: | |
| • | 1324 Gem. Steinfeld |
| • | 1329 Gem. Steinfeld |
| • | 2107 Gem. Steinfeld |
Mittelalter Kiefernwald, Fläche gesamt 0,487ha
Er möchte die Flächen roden, um die angrenzenden, von ihm bewirtschafteten Ackerflächen formschöner zu gestalten. Die zukünftige Bodennutzung soll als Ackerland erfolgen.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Stadelhofen erhebt keine Einwendungen gegen die Rodung.
Landkreisehrung 2026
Bereits seit 2003 ehrt der Landkreis Bamberg Ehrenamtliche in den Bereichen Kultur, Sport, Soziales und Gesellschaftspolitik für 20- bzw. 10-jähriges ehrenamtliches Engagement zum Wohle des Landkreises. Außerdem wurde die Vergabe eines Sonderpreises in Form eines Geldpreises für Vereine mit hervorragender Jugendarbeit ins Leben gerufen.
Die örtlichen Vereine und Organisationen im Bereich der Gemeinde können bei Ihren jeweiligen Gemeinden Vorschläge einreichen, über die dann der 1. Bürgermeister zusammen mit dem Gemeinderatsgremium beraten. Die Weiterleitung der Vorschläge erfolgt durch die Gemeinden. Die Vorschläge können bis 31.05.2026 in der VG Steinfeld bei Frau Engert eingereicht werden.
Der Kultur- und Sportausschuss des Landkreises Bamberg hat Richtlinien festgelegt. Sie können, ebenso wie Vordrucke, im Internet unter www.landkreis-bamberg.de/Leben/Ehrenamt/Ehrungen abgerufen werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Aufruf zur Kenntnis. Falls aus dem Gremium Vorschläge kommen, sollen diese bei Frau Engert eingereicht werden.
Wasserleitung Steinfeld, Neuplanung im Bereich der Hausnummer 16 bis 94 östlich des Friedhofes
Im Zuge der Bauausführung wurde im Bereich der Flurnummer 146/2, Gemarkung Steinfeld, eine bei den ursprünglichen Planungen nicht bekannte Gussleitung festgestellt. Aufgrund dieser neu festgestellten Bestandssituation war eine Anpassung der Planung gewünscht und erforderlich.
Aufgrund der beengten Platzverhältnisse sowie des Wunsches der Gemeinde, eine zukünftige Erschließung der Flächen östlich des Friedhofes zu ermöglichen, ist vorgesehen, die Wasserleitung im Bereich der Flurnummer 146/2 künftig östlich des Friedhofes über die Flurnummer 760/24 sowie nördlich über die Flurnummer 760/7 zu führen und dort zu erneuern. Die Situation wurde in den vergangenen Jour-fixe-Terminen bereits diskutiert (mit Ersten Bürgermeister Volker Will und Zweiten Bürgermeister Frank Grasser).
Die geplante Leitung (DN 125) verläuft vom Knotenpunkt KNO024 bis zum Knotenpunkt KNO040.
Für den Bau der Wasserleitung im Straßenabschnitt Hausnummer 16 bis 94 östlich des Friedhofes (Länge ca. 175 m) ergeben sich folgende überschlägig ermittelte Baukosten:
Baukosten Wasserleitung DN 125 (ca. 175 m):
ca. 220.000 € netto
Hinweis:
Da die geplante Leitung als Ersatz für die bestehende Gussleitung in der Flurnummer 146/2 dient, kann ein Leitungsabschnitt von ca. 90 m (entsprechend der Länge der Bestandsleitung) als Ersatzmaßnahme förderfähig sein.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Stadelhofen stimmt den Umverlegungsmaßnahmen östlich und nördlich des Friedhofes zu. Die Maßnahme soll nach Klärung der Förderfähigkeit (ganz bzw. ca. 90 m) in die Wege geleitet werden.
Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung
Erwerb des Grundstücks Fl.Nr. 129 Gem. Steinffeld
Der Gemeinderat erwirbt das Grundstück Fl.Nr. 129, Gem. Steinfeld von Herrn Düthorn mit den nachfolgenden Konditionen.
| • | Der Kaufpreis beträgt … €, wovon 90 % mit der Beurkundung und die restlichen 10 % bei endgültiger Räumung durch den Verkäufer fällig sind. |
| • | Die Räumung des Grundstücks muss bis 31.12.2026 erfolgt sein. |
Erwerb der Grundstücke Fl.Nr. 128, 131, 46 Gem. Steinfeld
Der Gemeinderat erwirbt die Grundstücke Fl.Nr. 128, 131 und 46, Gem. Steinfeld von der Zeilinger Liegenschaften GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Maximilien, Moritz und Martin Zeilinger mit den nachfolgenden Konditionen.
| • | Der Kaufpreis ist in Höhe von 90 % fällig, sobald die Fälligkeitsvoraussetzungen lt. Urkundenentwurf vorliegen. Die restlichen 10 % sind mit der endgültigen Räumung des Grundstücks fällig. |
| • | Die Räumung muss bis 31.03.2026 erfolgt sein. |
Verschiedenes; LKW-Verkehr durch Lidl, Hollfeld
Der 1. Bürgermeister informiert, dass in Hollfeld eine Besprechung mit der Gemeinde Wonsees stattgefunden hat mit dem Ziel, dass die Beschilderung an der Autobahn so geändert werden soll, um in Wonsees den Durchgangsverkehr von Lidl-LKW zu verhindern.
MdL Dremel wurde eingebunden, weil Stadelhofen nicht eingeladen war, obwohl die Probleme mit dem Durchgangsverkehr in Eichenhüll und Wotzendorf seitens der Gemeinde Stadelhofen kommuniziert wurde.
Die Gemeinde wird sich an die Stadt Hollfeld, die Gemeinde Wonsees, den Vertretern des Landkreises Bayreuth und Bamberg, den Staatlichen Bauämtern usw.
Die Stellungnahme soll im Mitteilungsblatt veröffentlicht werden. Auch an den FT soll ein Pressebericht geschickt werden.
Verschiedenes; Wegewiederherstellung im Zuge des Glasfaserausbaus (Hohenhäusling)
Auf Anfrage informiert der 1. Bürgermeister, dass nach Abschluss der Baumaßnahmen zusammen mit den Ortsbeauftragten eine Begehung erfolgt, um den Aufwand zur Wege-/ Straßenwiederherstellung zu ermitteln und mit Telekom den Handlungsbedarf festzulegen.
Verschiedenes; Neue Sirene für Wotzendorf
Die neue Sirene ist nach wie vor nicht installiert. Mit der beauftragten Firma wurde schon häufig telefoniert, um einen Installationstermin festlegen zu können.
Die Wotzendorfer Bürger können nicht nachvollziehen, dass die Installation nach einem so langen Zeitraum noch nicht erfolgt ist.
Verschiedenes; Vorlage der Rechnungsprüfungsbericht zur Behandlung und Entlastung im Gemeinderat bis einschl. 2024
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses beklagt sich, dass die Prüfberichte der örtlichen Rechnungsprüfung seit Jahren nicht mehr im Gemeinderat vorgelegt und behandelt wurden. Er bittet um Erledigung noch in der laufenden Wahlzeit.
Die Rechnungsprüfung für 2025 kann dennoch erfolgen.