Der Gemeinderat Stadelhofen hat sich in einer seiner letzten Sitzungen mit dem Thema „Regenwassernutzung für die WC-Spülung“ befasst und ausführlich darüber diskutiert, wie die Gemeinde Gebührengerechtigkeit herstellen kann. Der Gemeinderat hat – bevor aufwändige Ortsbegehungen in allen Wohnhäusern erfolgen – sich dafür entschieden, die HauseigentümerInnen im Gemeindebereich Stadelhofen über das Problem aufzuklären und an die Vernunft der EigentümerInnen zu appellieren.
| 1. | Sie besitzen eine Regenwasserzisterne und Sie nutzen die Zisterne ausschließlich für die Bewässerung Ihres Gartens? Dann müssen Sie nichts weiter veranlassen. |
| 2. | Wenn Sie jedoch eine Regenwasserzisterne betreiben, die Sie neben der Gartenbewässerung auch für die WC-Spülung nutzen, müssen Sie dies bei der Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld melden und entsprechende Planunterlage vorlegen. |
Hintergrund ist, dass die Abwassergebühr nach dem sog. Frischwassermaßstab (= Wasserverbrauch) berechnet wird. Speisen Sie jedoch Ihre WC-Spülung mit Regenwasser, benötigen Sie dafür kein Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage. Dennoch entsteht Abwasser, das Sie der öffentlichen Kläranlage zuführen ohne dafür Abwassergebühren zu zahlen! Gebührenrechtlich führt ein nichtanmeldete Zisterne zu einer Gebührenungerechtigkeit.
Es gibt unterschiedliche Lösungsansätze, die vom Einbau eines Abwasserzählers bis hin zur Schätzung des Wasserbedarfs für Ihr Anwesen gehen. Diese werden wir mit Ihnen erörtern und festlegen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Geschäftsstellenleiterin Maria Waldhäuser, Tel. 09207/981-100.
Wir möchten Sie im Namen des Gemeinderates der Gemeinde Stadelhofen appellieren, Ihre Regenwasserzisternen, die auch die WC-Spülung speisen, zu melden. Der Gemeinderat Stadelhofen hat sich auch vorbehalten, stichprobenweise zu kontrollieren.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.