Bericht des 1. Bürgermeisters
Der 1. Bürgermeister berichtet:
1. | Großraum -Schwerverkehr |
Die Firma Merkel Autokrane aus Schlüsselfeld beantragt in der Zeit vom 15.04.26-14.06.26 eine Ausnahmegenehmigung für 4 Fahrten eines Großraumtransportes. Dieser soll u.a. durch die Gemeinde Stadelhofen von der AS Roßdorf am Berg Richtung Huppendorf unterwegs sein. In dieser Zeit kann es zu Einschränkungen auf dieser Strecke kommen.
2. | WV-Steinfeld BA 2024-2026 |
Die Hauptleitung wurde vom KNO012 (B22) bis zum bestehenden OFH am Fußballplatz hergestellt. Die Verlegung der Leitung in Richtung Feuerwehr ist abgeschlossen. Der Oberflurhydrant an der Feuerwehr wurde gesetzt. Die Druckprüfungen sowie die mikrobiologischen Untersuchungen wurden für diesen Bereich erfolgreich durchgeführt. Im weiteren Verlauf werden die Hausanschlüsse an die neue Hauptleitung angebunden.
Die Herstellung der Hauptleitung im Bereich Brauerei/Friedhof wurde begonnen. Der Oberflurhydrant an der Kirche wurde gesetzt. Der Abschnitt am Friedhof soll im weiteren Verlauf mittels Spülbohrung hergestellt werden.
Der nächste Jour-Fix Termin findet am Montag, den 27.04.26 um 09.00 Uhr im Baucontainer der Firma Pfaffinger statt.
3. | Weiterer Glasfaserausbau |
Die Ausbauarbeiten für Glasfaser in Schederndorf dauern noch ca. 3-4 Wochen. Im Moment werden die ausgebauten Hausanschlüssen mit der Glasfaser beleuchtet. Die beiden Netzverteiler sind ebenfalls gebaut und auch schon beleuchtet.
Nachdem die Bauarbeiten für das Hauptkabel Richtung Roßdorf am Berg abgeschlossen sind, konnte auch hier bereits der Netzverteiler beleuchtet werden. Der weitere Ausbau für Roßdorf am Berg ist für KW 19 geplant.
Für die sogenannten Nachzügler hat die Firma Preißinger Bau noch keine Zusagen für deren Ausbau, sobald diese da sind, erfolgt auch hier der Ausbau.
Allgemein ist geplant, in allen Ortsteilen nach Erledigung der Ausbauarbeiten für Glasfaser, eine Abnahme mit dem jeweiligen örtlichen Vertreter durchzuführen, um mögliche Restarbeiten und Mängel festzulegen und diese beseitigen zu lassen.
Änderung des Flächennutzungsplanes für den GT Hohenhäusling und Aufstellung eines vorhabenbez. Bebauungsplanes für die Fl.Nr. 1366, Gem. Hohenhäusling "Großbatteriespeicher" im Parallelverfahren; Vorstellung des Projekts
Die Fa. Field Deutschland GmbH, Hamburg beantragte mit Mail vom 08.04.2026 für das Grundstück Fl.Nr. 1366, Gemarkung Hohenhäusling die Bauleitplanung (vorhabenbezogener Bebauungsplan und Änderung des Flächennutzungsplanes) für die Errichtung eines Großbatteriespeichersystems auf einer Fläche von rd. 5,7 ha am Umspannwerk Würgau. Der Antragsteller sichert die Übernahme aller Kosten, die im Zuge der Bauleitplanung entstehen, zu. Ebenso trägt er das volle Risiko hinsichtlich der mit dem Vorhaben verbundenen Planungen.
Mit dem Antragsteller muss ein städtebaulicher Vertrag für die Übernahme der Planungskosten abgeschlossen.
Frau Grobeiß und Herr Hoppe von der Fa. Field stellen das Projekt vor.
Der Abstand nach Hohenhäusling beträgt ca. 350 – 400 m. Lärmschutzgutachten und -Maßnahmen sind in der Regel bei dieser Entfernung nicht nötig. Bezüglich der Lärmbelastungen wird ein Lärmschutzgutachten beauftragt, wenn es die Gemeinde fordert. Maßnahmen werden umgesetzt, wenn Lärmbelastungen beim Gutachten festgestellt werden oder die Gemeinde wünscht die Umsetzung.
Der meiste Lärm entsteht durch den Kühler, wenn der Batteriespeicher arbeitet.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird befristet aufgestellt.
Der Vertrag läuft 10 Jahre mit zweimaliger Verlängerungsoption (2 x 5 Jahre).
Field könnte sich verpflichten, dass nach Ablauf der Genehmigungsfrist das Grundstück rekultiviert werden. Die Entscheidung, ob künftig Grünfläche oder Acker, trifft das LRA
Die Bürgerinformationsveranstaltung in Hohenhäusling findet am Donnerstag, 23.04.2026, 19 Uhr statt. Hier haben die Bürger die Möglichkeit, ihre Bedenken und Unterstützung zu äußern. Die Ortschaft macht ein Protokoll.
Mit der örtlichen Feuerwehr wird ein Brandschutzkonzept entwickelt.
Es wird ein Regenrückhaltebecken gebaut, das für ein 200-jähriges Hochwasser ausgelegt wurde.
Der Investitionsaufwand beträgt rd. 200 Mio €.
Der Gemeinderat steht der Errichtung eines Großbatteriespeichers auf einer Teilfläche von rd. 5,7 ha des Grundstücks Fl.Nr. 1366, Gem. Hohenhäusling positiv gegenüber.
Wegen der Nähe zum Gemeindeteil Hohenhäusling soll aber erst eine Bürgerinformationsveranstaltung stattfinden mit dem Ziel, die Beeinträchtigungen für die Ortschaft zu erläutern.
Sobald dies geschehen ist, muss mit der Fa. Field Deutschland GmbH, Hamburg ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten verhandelt und abgeschlossen werden.
Erst danach kann der Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplans gefasst werden.
Neubau eines Feuerwehrhauses in Schederndorf; Vorstellung der Planungsvariante 6
Bereits im Jan. 2025 hatte der Gemeinderat die Variante 4 für das Feuerwehrhaus Schederndorf als Grundlage für den Bauantrag beschlossen, der im Sommer 2025 beim LRA eingereicht werden sollte (nach der 1. Auslegung des geänderten Flächennutzungsplanverfahrens). Auf Wunsch der Feuerwehr hat der Planer, Herr Just, eine weitere Variante 5 mit teilweise zweigeschossigem Ausbau erarbeitet und die Kosten dafür ermittelt. Am 13.11.2025 fand ein Gespräch mit dem 1. Bürgermeister, dem Planer und den Ortsgemeinderäten Eberlein und Deinhart statt. Die zweigeschossige Variante wurde nicht weiterverfolgt. Vielmehr wurde eine verkleinerte Lösung (eingeschossig und etwas kleiner als Variante 4) vorgeschlagen. Der Plan und die Kostenschätzung der Variante 6 wurde den örtlichen Gemeinderäten und der Feuerwehr zur internen Abstimmung übermittelt.
Mit Mail vom 24.03.2026 hat Herr Eberlein mitgeteilt, dass die Führung der Feuerwehr Schederndorf mit der Planungsvariante 6 einverstanden ist und der Bauantrag gestellt werden könnte.
Herr Just war in der Sitzung anwesend und hat die Variante 6 und die Kostenschätzung vorgestellt. Die Kostenschätzung wurde unter Zugrundelegen des Baukostenindizes BKI und den tatsächlichen Ergebnissen öffentlicher Ausschreibungen angefertigt. Die Eigenleistungen mit rd. 300.000 € müssen noch in Abzug gebracht werden. Seit 2021 ist eine Preissteigerung im Baubereich von rd. 30 – 35 % zu verzeichnen. Künftige Preissteigerungen sind noch zu berücksichtigen.
Wenn die Gemeinde einen Systembau ausschreiben möchte, müsste das Verfahren geändert werden.
| - | Üblicherweise würde sich nun der Antrag auf Baugenehmigung beim Landratsamt, die Werkplanung und die Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibung für die einzelnen Gewerke anschließen, sobald die Baugenehmigung erteilt ist. Nebenangebote könnten zugelassen werden, so dass ein Systemanbieter ein Angebot abgeben kann. Falls die Rastermaße des Systemanbieters von den Maßen der Variante 6 abweichen, müsste eine Tektur zur Baugenehmigung beantragt werden. |
| - | Bei der Festlegung Systembau sollten zunächst Richtpreisangebote auf Grundlage der Variante 6 eingeholt werden, so dass der Gemeinderat erkennen kann, welche Kosten entstehen. Es müsste dann eine sog. Funktionalausschreibung erstellt werden, in der alle Positionen sehr detailliert in Große, Standard und Ausführung beschrieben werden (z.B. der Dämmwert bei den Fenstern, die Art und Weise der Ausführung und Lieferung von Fensterbrettern usw.). Systemanbieter können dann ihre Rastergebäude anbieten. Die Gemeinde klärt offene Fragen mit dem wirtschaftlichsten Anbieter und vergleicht das Angebot mit der Ausschreibung. Erst danach würde der Antrag auf Baugenehmigung (vermutlich mit den Plangrundlagen des Systemanbieters) beim Landratsamt gestellt werden. |
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| Bei der Funktionalausschreibung könnten die Systemanbieter Holz, Stahl und/oder Mauerwerk anbieten. |
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| Inwieweit Eigenleistungen beim Systembau möglich und sinnvoll sind, müsste geklärt werden. |
Die Entscheidung trifft der Gemeinderat. Bei beiden Lösungswegen ist die Umsetzung mit einem Systembau möglich.
In der Diskussion wurden folgende Punkte angesprochen:
| - | Die Gemeinderäte zeigen sich enttäuscht, dass sich erneut Kosten von rd. 1,6 Mio € brutto ergeben. Diese Baukosten kann sich die Gemeinde nicht leisten. |
| - | Es wird im Gremium angesprochen, ob sich die Gemeinde nicht noch einmal grundsätzlich Gedanken darüber machen müsste, nur in Stadelhofen und Steinfeld Stützpunktfeuerwehren aufrechtzuerhalten. |
| - | Andererseits leistet die Feuerwehr einen großen Beitrag zur Dorfgemeinschaft und der örtlichen Kultur. |
| - | Dennoch muss die Umsetzung mit Augenmaß erfolgen. In Windischletten wird ein Feuerwehrhaus geplant mit rd. 600.000 € Kostenschätzung in Systembauweise. In Neuhau (Aufseß) wurde ebenfalls ein Feuerwehrhaus in Systembauweise gebaut. |
| - | Es sollte eine Obergrenze für die Baukosten mit ca. 1 Mio € festgelegt werden. |
Die Verwaltung soll auf jeden Fall einen Zuschussantrag für den Neubau des Feuerwehrhauses einreichen. Die Verwaltung wird klären, ob es im jetzigen Zeitpunkt schon möglich ist, weil noch keine Baugenehmigung vorliegt.
Ebenso soll geklärt werden, wann und unter welchen Voraussetzungen die Ausschreibung aufgehoben werden kann.
In der Gemeinderatssitzung am 15.09.2025 wurde über eine Kostengegenüberstellung Stahl-Holz-Mauerwerk und sinnvolle Kombinationen – auf Wunsch des Ortsbeauftragten Eberlein –beraten. Eine endgültige Entscheidung wurde noch nicht getroffen.
Der Wunsch nach mehr Flächen wurde von der Feuerwehr Schederndorf zurückgezogen (Gespräch 13.11.2025 und Mail von Herrn Eberlein von März 2026). Die Vergleichsberechnung müsste auf Basis der neuen Variante 6 erfolgen, wenn sie aus Sicht des Gemeinderates noch erforderlich erscheint.
Beschluss:
| 1. | Auf Grundlage der Planungsvariante 6 und einiger Detailangaben für den Neubau des Feuerwehrhauses Schederndorf sollen beim Systemanbieter Richtpreisangebote eingeholt werden und weitere Prüfungsschritte veranlasst werden. |
| 2. | Das Feuerwehrhaus in Neuhaus (Aufseß) soll besichtigt werden. |
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| Mit den Verantwortlichen in Windischletten soll gesprochen werden. |
| 3. | Die Entscheidung, ob eine Funktionalausschreibung oder eine herkömmliche Ausschreibung durchgeführt werden soll, erfolgt nach Vorliegen der Ergebnisse zu Ziff. 1 und 2 dieses Beschlusses. |
| 4. | Auf die Auftragsvergabe für eine Variantenbetrachtung und Kostengegenüberstellung wird verzichtet, weil sie im jetzigen Zeitpunkt nicht mehr notwendig erscheint. |
Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Stadelhofen auf Ersatzbeschaffung des Löschgruppenfahrzeugs; Festlegung des Anschaffungsjahrs
Die Interessensbekundung beim Landesfeuerwehrverband wurde zwischenzeitlich erklärt. Für die Ausschreibung wird eine Angabe der Gemeinde benötigt, in welchem Jahr die Beschaffung erfolgen soll. Aktuell stehen die Jahre 2027 – 2030 zur Verfügung.
Im Finanzplan sind noch keine Mittel eingestellt. Beim ursprünglichen Beschluss aus dem Jahr 2023 ist der Gemeinderat davon ausgegangen, dass die Beschaffung 2027 mit Auslieferung 2028 erfolgen soll.
Beschluss:
Die Beschaffung und Auslieferung des LF10 für die FF Stadelhofen soll im Jahr 2028 erfolgen.
Haushaltsmittel sind entsprechend einzuplanen.
Bauvoranfrage Umbau einer bestehenden Scheune und Anbau zum Wohnhaus, Fl.Nr. 154, Gem. Steinfeld
Die Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 154, Gem. Steinfeld möchte die bestehende Scheune um- bzw. anbauen, um dort ein Wohnhaus zu schaffen.
Das Grundstück liegt im Innenbereich nach § 34 BauGB.
Die Zufahrt wäre über die Gemeindestraße und die gemeindliche Fläche Fl.Nr. 165/23, Gem. Steinfeld möglich.
In der Straße befinden sich die Wasserhauptleitung und die Kanalhauptleitung. Ein Anschluss wäre grundsätzlich möglich. Für die Entwässerung müsste der Bauherr aufgrund des tieferliegenden Baugrundstücks auf seine Kosten eine Hebeanlage einbauen und betreiben.
Der Bauherr überlegt deshalb, ob er über das Gemeindegrundstück Fl.Nr. 146/2, Gem. Steinfeld, in dem sich aktuell eine Wasserleitung aus Guss befindet, nach Süden in die Gemeindestraße Fl.Nr. 117/11, Gem. Steinfeld anschließen könnte.
Nach den Bestimmungen der EWS und WAS legt die Gemeinde die Anschlusspunkte fest. Dies wäre der Anschluss in die nördliche Siedlungsstraße.
Falls die Bauherren nach Süden entwässern und auch den Anschluss an die Wasserversorgung schaffen möchte, wäre das grundsätzlich über eine sog. Sondervereinbarung möglich mit der Folge, dass die Kosten für die Anschlüsse nach Süden von den Bauherren zu tragen wären.
Für die Nutzung des Gemeindegrundstücks Fl.Nr. 146/2 wäre zusätzlich ein Gestattungsvertrag und die Eintragung eines Leitungsrechts für Wasser/Kanal nötig.
Zwischenzeitlich hat der Bauherr sich mit der Fa. Pfaffinger, die die Sanierungsarbeiten an der Wasserleitung durchführt, besprochen und die Anschlussmöglichkeit nach Süden verworfen.
Gleichzeitig wäre der Bauherr daran interessiert, eine Teilfläche auf dem Grundstück Fl.Nr. 165/23 zu erwerben, die sein Grundstück von der Ortsstraße trennt. Hierbei wäre im Verkaufsfall zu beachten, dass Wasserleitungen in dieser unbefestigten Fläche eingetragen sind, die über Leitungsrechte zu sichern wären.
Ebenso sollte auch künftig gewährleistet bleiben, dass die Zufahrt zum Grundstück Fl.Nr. 146 auch weiterhin möglich ist bzw. diese Teilfläche im Gemeindeeigentum verbleibt.
Beschluss:
Mit der Bebauung/Umnutzung des Grundstücks Fl.Nr. 154, Gem. Steinfeld zu einem Wohngrundstück besteht grundsätzlich Einverständnis.
Den Bauherren wird der Abschluss einer Sondervereinbarung in Aussicht gestellt, um sein Grundstück über den Gemeindeweg Fl.Nr. 146/2 Richtung Süden an die Entwässerungs- und Wasserversorgungseinrichtung anschließen zu können. Die Kosten dieser Anschlüsse gehen zu Lasten der Bauherren.
Mit dem Verkauf der nicht befestigten Teilfläche aus dem Straßen-Grundstück Fl.Nr. 165/23 besteht grundsätzlich Einverständnis. Der Kaufinteressent sollte aber auf die Tatsache, dass dort Schuttablagerungen in der Vergangenheit erfolgten, hingewiesen werden. Die vorhandenen Wasserleitungen müssen über ein Leitungsrecht gesichert werden. Die Zufahrt zum Grundstück Fl.Nr. 146 muss weiterhin möglich sein. Entstehende Kosten für die Vermessung muss der Bauherr tragen.
Antrag des Musikvereins Stadelhofen auf Bezuschussung der Akustikelemente für das Musikheim Stadelhofen
Im Zuge der Neuanschaffung von Akustikelementen für das Musikheim Stadelhofen beantragt der Musikverein Stadelhofen e. V. einen Zuschuss der Gemeinde.
„Hiermit beantragen wir die Bezuschussung der Neuanschaffung unserer Akustikelement zur Verbesserung der Raumakustik im Musikheim Stadelhofen.
Die Anschaffung war notwendig, um eine qualitativ hochwertige Ausbildung und Jugendarbeit fortführen zu können. Weiterhin wurde somit die Möglichkeit geschaffen die Qualität der Proben des großen Orchesters und aller Nachwuchsorchestern zu steigern. Des Weiteren wurde mit den Elementen auch ein angenehmeres Raumklima für Außermusikalische Veranstaltungen wie ILE-Abende, Sitzungen, Vorträgen, usw. geschaffen.
Mit einer Bezuschussung würden Sie unsere ehrenamtliche Tätigkeit Würdigen und unsere weitere Möglichkeit zur Erhaltung, des Ausbaus und Steigerung der musikalischen Kultur in unserer Gemeinde und weit über ihre Grenzen hinaus bieten.
Durch die ILE „Region Jura-Scheßlitz e. V. wurde bereits ein Teil der Kosten (3240,66€) übernommen, allerdings bleiben noch weitere 4.724,63€ übrig.“
Die Gesamtkosten abzüglich Skonto lagen bei 7.805,98 €.
Beschluss:
Die Gemeinde Stadelhofen gewährt einen Zuschuss in Höhe von 10 % der verbleibenden Restkosten von 4.724,63 €, d.h. 472,46 €.
Kläranlage Stadelhofen - Anschluss an die Abwasseranlage der Stadt Weismain
Die Stadt Weismain hat mitgeteilt, dass der Stadtrat am 24.03.2026 den Grundsatzbeschluss für den Anschluss des Gemeindeteils Stadelhofen an die Kläranlage Weismain gefasst hat.
Bei einem Planungsbüro wurde ein Honorarangebot für die Erstellung einer Variantenstudie angefordert. In der Variantenstudie sollte
| - | der Anschluss an die Stadt Weismain, |
| - | ein Ersatzneubau und |
| - | die Sanierung der bestehenden Kläranlage |
betrachtet werden hinsichtlich der Investitionskosten, der Unterhaltungsaufwendungen und der laufenden Betriebskosten.
Für die Variantenstudie müsste auch mit der Stadt Weismain über die Konditionen verhandelt werden.
Die Baumaßnahmen sind nach der RZWas grundsätzlich förderfähig. Genaueres kann allerdings erst geprüft werden, wenn die Varianten näher betrachtet und der Umfang besser einzuschätzen ist.
Falls ein Förderantrag für die Umsetzung Sanierung oder Anschlussleitung gestellt wird, sollte mit betrachtet werden, ob auch für die Sanierung schadhafter Schmutz/Regenwasserkanäle (aufgrund der TV-Befahrung) Fördergelder abgerufen werden können.
Eine Beschlussfassung ist nicht erfolgt.
Flurneuordnungen Königsfeld III, Scheßlitz II, Stadelhofen III der Gemeinden Königsfeld, Stadelhofen und Scheßlitz
Das Amt für Ländliche Entwicklung teilt mit Schreiben vom 02.04.2026 mit, dass es beabsichtigt, in den Gemeinden Königsfeld, Stadelhofen und Scheßlitz ein Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz zur Flurneuordnung zur Umsetzung des Kernwegekonzepts anzuordnen. Die Gebietskarten wurden übermittelt.
Die Gemeinde soll nun mitteilen, ob und welche die voraussichtlichen Verfahrensgebiete berührende Planungen beabsichtigt sind oder bereits feststehen. Termin für die Rückmeldung ist der 08.05.2026.
Beschluss:
Die Gemeinde hat keine Bedenken gegen die Anordnung der Flurbereinigung.
Planungen, die die Flurneuordnung berühren, sind in der Gemeinde nicht bekannt.
Bekanntgaben aus nichtöffentlicher SItzung
Windpark Wattendorf-Stadelhofen, 15 % Beteiligung aus privaten Nutzungsverträgen
Der Gemeinderat trifft nach erfolgter Diskussion folgende Entscheidung:
| 1. | Das Windparkgeld für die Jahre 2020 – 2025 wird wie folgt auf die windparknahen Ortschaften verteilt: | |
| - | Pfaffendorf | 33,33 % |
| - | Schederndorf | 33,33 % |
| - | Wölkendorf | 33,33 % |
| 2. | Das Windparkgeld ab dem Abrechnungsjahr 2026 wird wie folgt auf die windparknahen Ortschaften verteilt: | |
| - | Pfaffendorf | 33,33 % |
| - | Schederndorf | 33,33 % |
| - | Wölkendorf | 33,33 % |
Die Gemeinderäte Deinhart und Schmitt verlassen vor der Abstimmung gemäß Art. 49 GO den Sitzungssaal.
Wasserwart für die Wasserversorgung Roßdorf am Berg/Schederndorf
Als Wasserwart für den Gemeindeteil Roßdorf am Berg wird Wilhelm Eberlein und für Schederndorf Daniel Schug ab dem 01.04.2026 eingestellt.
Eilentscheidung nach Art. 37 Abs. 3 GO; Überschreitung des Kassenkreditrahmens zur Liquiditätssicherung in der haushaltslosen Zeit
Die Gemeinde Stadelhofen erhöht den Kassenkredit bei der Sparkasse Bamberg von 513.000 € auf 1.943.000 €. Der derzeitige Zinssatz für den Kassenkredit liegt bei 2,3 %. Vorteil gegenüber einem Festdarlehen ist, dass der Zinssatz nur für die jeweilige Inanspruchnahme des Kredits zu tragen ist.
Verschiedenes; Haushaltsberatung
Der Haushalt soll erst in der Zeit ab 01.05.2026 beraten werden. Im Gremium soll sich aus bisherigen Gemeinderäten ein Vorberatungsgremium bilden, um den Haushalt mit der Verwaltung vorzubereiten.
Verschiedenes; Ausbau Kernweg
Auf Anfrage erklärt der 1. Bürgermeister, dass bei der Umsetzung des Kernweges nicht alle Eigentümer bereit zeigen, Grundstücksflächen an die Gemeinde zu verkaufen. Allerdings wäre der Weg auch ohne diese Flächen umsetzbar.
Die nächste Sitzung findet am Montag, 27.04.2026 um 19.Uhr statt.