Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird erst in den nächsten Wochen vom Gemeinderat beschlossen.
Im Rahmen der Haushaltssatzung erfolgt auch die endgültige Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B. Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07. August 1973 (Bundesgesetzblatt I.S. 955) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2021 veranlagten Höhe festgesetzt.
Die Grundsteuer 2024 wird mit den in den zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeiträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2024 fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetztes Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2024 in einem Betrag am 01. Juli 2024 fällig.
Sollten die Grundsteuerhebesätze geändert werden oder ändern sich die Besteuerungsgrundlagen (Messbeträge), werden neue Grundsteuerbescheide erteilt.
Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tage der Bekanntmachung beginnt, durch Widerspruch bei der Gemeinde angefochten werden.