Im oben genannten Gemeindeblatt der Gemeinde Strullendorf sind die neuen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung (Abwasser) und zur Wasserabgabesatzung (Wasser) der Gemeinde Strullendorf veröffentlicht worden, mit Wirkung zum 01.01.2024.
Bei der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung wurde § 5 „Beitragsmaßstab“ fälschlicherweise nach § 9 „Verbrauchsgebühr“ eingefügt.
Diesbezüglich kam es vermehrt zu Anfragen aus der Bevölkerung, ob zusätzlich zu den neuen Verbrauchsgebühren ab 01.01.2024 auch einmalige Beiträge gezahlt werden müssen.
Es wird klargestellt, dass keine zusätzlichen Beiträge gemäß der veröffentlichten Satzung zu entrichten sind; der in § 5 so genannte „Beitragsmaßstab“ bezieht sich ausschließlich auf die Herstellung einer Wasserversorgungseinrichtung und nicht auf die schon bestehenden Versorgungseinrichtungen.
Die im Juli 2022 einmal vorgestellten sogenannten Verbesserungsbeiträge/ Einmalbeiträge für die Wasserversorgung werden im Rahmen der Beitrags- und Gebührensatzung 01.01.2024 laut Gemeinderatsbeschluss vom 06.11.2023 nicht erhoben.
Nachstehend finden Sie nochmal die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung mit den Paragraphen in der richtigen Reihenfolge;
sämtliche Satzungen finden Sie auf unser Homepage unter Bürgerservice/Satzungen-Verordnungen.
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