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Gemeindeblatt Strullendorf
Ausgabe 12/2026
Von anderen Stellen und Behörden
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Von anderen Stellen und Behörden

Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bamberg möchte alle Halter von Hühnergeflügel und Puten auf die bestehende Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit (ND) bei Geflügel hinweisen.

Aufgrund von aktuellen Ausbrüchen in Oberbayern, Niederbayern und Brandenburg empfehlen wir von Seiten der Beratung dringend, auf eine konsequente Umsetzung und regelmäßige Überprüfung der betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen und deren Bedeutung zur Verhinderung einer Tierseuchenverschleppung zu achten.

Insbesondere sollten bestehende Hygienemaßnahmen und Schutzvorkehrungen im Bestand überprüft und, soweit erforderlich, angepasst werden, um einen Eintrag und eine Weiterverbreitung von Tierseuchenerregern bestmöglich zu verhindern.

Nähere Informationen zur Impflicht und zu weiteren möglichen Vorsorgemaßnahmen finden sie auf den Internetseiten folgender Behörden:

www.landkreis-erding.de

www.lgl.bayern.de/tiergesundheit

www.fli.de

Homepage des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft Forsten und Tourismus, www.stmelf.bayern.de