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Gemeindeblatt Strullendorf
Ausgabe 17/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Flurneuordnung Strullendorf IV

Gemeinde Strullendorf, Landkreis Bamberg

Gz. L-A-7566-1007

Schlussfeststellung

Das Verfahren Strullendorf IV wird abgeschlossen (§ 149 Flurbereinigungsgesetz).

Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.

Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft Strullendorf IV sind abgeschlossen. Die Teilnehmergemeinschaft erlischt mit der Zustellung der unanfechtbar gewordenen Schlussfeststellung.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch beim

Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken

Nonnenbrücke 7a, 96047 Bamberg

(Postanschrift: Postfach 11 01 64, 96029 Bamberg)

eingelegt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung

Die Einlegung des Widerspruchs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elek-tronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!

Hinweis:

Diese Schlussfeststellung kann innerhalb von vier Monaten nach dem Zeitpunkt dieser öffentlichen Bekanntmachung auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberfranken auf der Seite Projekte Oberfranken unter

„Öffentliche Bekanntmachungen in Flurneuordnungen und Dorferneuerungen“ eingesehen werden.(https://www.ale-oberfranken.bayern.de/137278/index.php)

Bamberg, 18.04.2024
gez. Lothar Winkler
Amtsleiter