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Gemeindeblatt Strullendorf
Ausgabe 18/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Hinweis zur neuen Regelung für Lichtbilder ab dem 01.05.2025 – keine papiergebundenen Passbilder mehr möglich!

Ab dem 1. Mai 2025 dürfen für Ausweis- und Passanträge ausschließlich digitale Lichtbilder angenommen werden. Papierfotos oder selbst hochgeladene Dateien sind nicht mehr zulässig.

Folgende Möglichkeiten zur Erstellung und Übermittlung eines digitalen Lichtbilds stehen zur Verfügung:

  1. Direkt in der Gemeindeverwaltung
    Sie haben die Möglichkeit, das Lichtbild vor Ort in der Gemeindeverwaltung gegen eine Gebühr von 6,00 € anfertigen zu lassen.
    Wichtiger Hinweis: Aufgrund von Lieferverzögerungen des benötigten Geräts ist eine Bildaufnahme in unserer Behörde derzeit noch nicht möglich. Wir informieren Sie, sobald dieser Service verfügbar ist.
  1. Zertifizierte Fotografinnen und Fotografen
    Viele Fotostudios sind bereits technisch in der Lage, das Lichtbild digital direkt an unsere Behörde zu übermitteln. Achten Sie bitte darauf, dass es sich um zertifizierte Anbieter handelt, die diesen Übermittlungsservice anbieten.
  1. Digitale Lichtbilderstellung im Drogeriemarkt
    In einigen Drogeriemärkten ist ebenfalls eine digitale Erstellung und Übermittlung des Lichtbildes möglich. Auch diese Bilder können in unserem System verarbeitet werden.
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