Wir weisen darauf hin, dass gemäß unserer Satzung §8, Kündigungen zum kommenden Schuljahr bis 15. Mai schriftlich (auch per Mail) in der Verwaltung der Musikschule Strullendorf eingegangen sein müssen. Kündigungsbestätigungen werden auf Wunsch erstellt.
| Keiner Kündigung bedürfen einjährige Kurse: | |
| - | alle Kurse im Elementarbereich (Eltern-Kind-Gruppen, Musikalische Früherziehung) |
| - | alle Chöre (Spatzenchor, Kids-Chor) |
| sowie | |
| - | Bläserklassenunterricht (nach 2 Jahren, Ende der 4. Klasse) |
Wir bitten um Verständnis, dass sich bei verspäteter Kündigung die Mitgliedschaft um ein weiteres Jahr verlängert!