Der von der BFS+ GmbH aus Bamberg und Team 4 aus Nürnberg erstellte Vorentwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 20.04.2026 wurde am 20.04.2026 vom Gemeinderat Strullendorf gebilligt.
Der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Das Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB wird parallel durchgeführt.
Der so bezeichnete Planentwurf in der Fassung vom 20.04.2026 wird in der Zeit
vom 11. Mai 2026 bis einschließlich 22. Juni 2026
auf der Homepage der Gemeinde Stullendorf unter www.strullendorf.de/bauleitplanung gemäß § 3 Abs.2 Satz 1 und Satz 5 BauGB zur Einsicht veröffentlicht.
Zusätzlich liegt der Planentwurf in diesem Zeitraum im Rathaus der Gemeinde Strullendorf, Forchheimer Str. 32, 96129 Strullendorf, im Bürgersaal, 1. Stock während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht als "andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit" frühzeitig aus.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Strullendorf deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Es wird darum gebeten, die Stellungnahmen vorzugsweise elektronisch an die Gemeinde oder direkt an s.pleyer@bfs-plus.de zu übermitteln, bei Bedarf können diese aber auch vor Ort abgegeben oder auf dem Postweg zugestellt werden.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren", das ebenfalls öffentlich ausliegt.