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Gemeindeblatt Strullendorf
Ausgabe 23/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Die Verwaltung bittet alle Eigentümerinnen und Eigentümer von unbebauten Grundstücken im Ortsbereich, ihre Flächen regelmäßig zu mähen und zu pflegen.

Durch eine regelmäßige Pflege wird verhindert, dass sich Wildwuchs, Unkrautsamen und Gräser auf benachbarte Grundstücke ausbreiten und diese verunreinigen. Gleichzeitig trägt dies zum gepflegten Erscheinungsbild unseres Ortes bei.

Wir danken allen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern für ihr Verständnis und ihre Mithilfe.

Ihre Gemeindeverwaltung