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Gemeindeblatt Strullendorf
Ausgabe 24/2024
Von anderen Stellen und Behörden
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Von anderen Stellen und Behörden

Freistaat stellt mindestens 100 Millionen Euro für Privatleute, Gewerbetreibende, selbstständig Tätige und Land- und Forstwirte zur Verfügung

Ab sofort können auch über das Landratsamt Bamberg Anträge auf Notstandsbeihilfen zur Behebung der Schäden der Hochwasserkatastrophe gestellt werden. Antragsformulare stehen ab dem 6. Juni in den Verwaltungen der 36 Landkreisgemeinden zur Verfügung.

Das bayerische Kabinett hat am Dienstag für Soforthilfen mindestens 100 Millionen Euro für Privatleute, Gewerbetreibende, selbstständig Tätige und Land- und Forstwirte zur Verfügung gestellt.