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Gemeindeblatt Strullendorf
Ausgabe 24/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Ab dem 01. Mai 2025 dürfen für Ausweis- und Passanträge ausschließlich digitale Lichtbilder angenommen werden. Papierfotos oder selbst hochgeladene Dateien sind nicht mehr zulässig.

Folgende Möglichkeiten zur Erstellung und Übermittlung eines digitalen Lichtbilds stehen zur Verfügung:

1. Direkt in der Gemeindeverwaltung

Sie haben die Möglichkeit, das digitales Lichtbild vor Ort in der Gemeindeverwaltung gegen eine Gebühr von 6,00 € anfertigen zu lassen.

Achtung! Dieses digitale Lichtbild wird auf dem Server der Gemeinde Strullendorf bis zu 4 Tage gespeichert. In dieser Zeit können Sie sich entscheiden, welches Ausweisdokument beantragt werden soll!

Bitte beachten Sie: Dieses digitale Lichtbild kann ausschließlich für die Erstellung eines Ausweisdokuments genutzt werden. Eine weitere Nutzung des Lichtbildes außerhalb der Gemeinde Strullendorf ist nicht möglich!

2. Zertifizierte Fotografinnen und Fotografen

Viele Fotostudios sind bereits technisch in der Lage, das Lichtbild digital direkt an unsere Behörde zu übermitteln. Achten Sie bitte darauf, dass es sich um zertifizierte Anbieter handelt, die diesen Übermittlungsservice anbieten.

3. Digitale Lichtbilderstellung im Drogeriemarkt

In einigen Drogeriemärkten ist ebenfalls eine digitale Erstellung und Übermittlung des Lichtbildes möglich. Auch diese Bilder können in unserem System verarbeitet werden.

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