Gemäß §196 des Baugesetzbuches (BauGB) hat der Gutachterausschuss für Grundstücke im Bereich des Landkreises Bamberg die in der Bodenrichtwertliste angegebenen Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des BauGB und der Gutachterausschussverordnung zum Stichtag 01.01.2024 neu ermittelt und beschlossen.
Die Bodenrichtwerte für die Gemeinde Strullendorf liegen in der Zeit vom
24.06.2024 bis zum 25.07.2024
während den allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Strullendorf, Bauamt, Zimmer Nr. E11, E12 und E13, Forchheimer Str. 32, 96129 Strullendorf zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass außerhalb der öffentlichen Auslegungsfrist bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Bamberg Auskunft über die Bodenrichtwerte erlangt werden kann. Diese Auskünfte sind kostenpflichtig.