Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung erläßt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen
und den Ausgaben mit 21.931.062,00 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen
und den Ausgaben mit 11.611.300,00 €
Neukreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. Im Übrigen bestehen fortgeltende Ermächtigungen aus Vorjahren.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 420 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (B) | 280 v.H. |
2. Gewerbesteuer 420 v.H.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000,00 € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
| II. | Beschlussfassung des Gemeinderats |
| Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung vom 27.04.2026 die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan beschlossen. Diese wurde dem Landratsamt Bamberg als Rechtsaufsichtsbehörde am 04.05.2026 vorgelegt. Genehmigungspflichtige Bestandteile sind nicht enthalten. |
| III. | Bekanntmachung der Haushaltssatzung |
| Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit gem. Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung öffentlich bekanntgegeben. |
| IV. | Öffentliche Auslegung |
| Die Haushaltssatzung sowie ihre Anlagen liegen im Rathaus, bei Herrn Ohland, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme aus. |