Der Gemeinderat von Strullendorf hat in seiner Sitzung vom 26.06.2023 beschlossen, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungs- und Grünordnungsplan "Leesten, Naturkindergarten" vom 09.12.2020 nochmals zu ergänzen.
Folgende Grundstücke der Gemarkung Leesten sollen in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes aufgenommen werden:
Flurnummern teilweise: 295 und 296
Folgendes Grundstück der Gemarkung Geisfeld soll in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes aufgenommen werden:
Flurnummern teilweise: 256/2
Die Aufnahme der Teilflächen dieser Grundstücke ist nötig zur Ausweisung der erforderlichen Sichtdreiecke bezüglich der Anbindung der Gemeinbedarfsflächen an die Staatsstraße 2210.