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Gemeindeblatt Strullendorf
Ausgabe 26/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bebauungs- und Grünordnungsplan "Leesten, Naturkindergarten" Gemeinde Strullendorf, Lkrs. Bamberg

Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat von Strullendorf hat in seiner Sitzung vom 27.03.2023 beschlossen, einen Bebauungsplan in Leesten gemäß § 2 Abs. 1 und §§ 8 und 30 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.

Der Plan erhält den Namen "Bebauungs- und Grünordnungsplan Leesten, Naturkindergarten".

Es sollen Flächen für Gemeinbedarf (Kindergarten) ausgewiesen werden.

Ein Umweltbericht wurde erstellt.

Das Plangebiet liegt im nordwestlich des Ortsteiles Leesten. Das Plangebiet ist wie folgt umgrenzt:

Norden - zur freien Landschaft hin / forstwirtschaftliche Nutzflächen

Westen und Osten - zur freien Landschaft hin / landwirtschaftliche Nutzflächen

Süden - zur freien Landschaft / Staatsstraße 2210

Folgende Grundstücke der Gemarkung Leesten liegen im Geltungsbereich:

Flurnummern ganz:

297 und 298

Flurnummern teilweise:

157, 295, 296 und 302

Folgendes Grundstück der Gemarkung Geisfeld liegt im Geltungsbereich:

Flurnummern teilweise:

256/2

Der Bebauungs- und Grünordnungsplan wird im Regelverfahren gemäß BauGB durchgeführt.

Mit der Planaufstellung wird die BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - beauftragt. Der Grünordnungsplan und der Umweltbericht werden durch das Büro TEAM 4 in Nürnberg erstellt.

Der von der BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - sowie vom Büro Team 4 erstellte Entwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 26.06.2023 wurde am 26.06.2023 gebilligt.

Der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Das Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB wird parallel durchgeführt. Bei dem vorliegenden Bebauungsplan-Verfahren handelt es sich um eine einfache Fallgestaltung mit einer ausreichenden Auslegezeit von 1 Monat.

Da der Auslegezeitraum geringfügig in die Sommerferien fällt, wird der Auslegezeitraum entsprechend verlängert.

Der so bezeichnete Planentwurf liegt dementsprechend in der Fassung vom 26.06.2023 in der Zeit

vom 3. Juli 2023 bis einschließlich 9. August 2023

im Rathaus der Gemeinde Strullendorf, Forchheimer Str. 32, 96129 Strullendorf, Zimmer Nrn. E12 und E13 während der Dienststunden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig aus. Während der Auslegungszeit kann jedermann Bedenken oder Anregungen zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.

Außerdem sind Plan und Begründung inkl. Umweltbericht auf der Homepage der Gemeinde Strullendorf unter www.strullendorf.de/bauleitplanung ab Beginn des Auslegezeitraumes einzusehen.

Während der Auslegungszeit kann jedermann Bedenken oder Anregungen zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.

Die Auslegung wird weiterhin mit dem Hinweis versehen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren", das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Gemeinde Strullendorf
Strullendorf, 27.06.2023
Gez. Wolfgang Desel
Erster Bürgermeister