Titel Logo
Gemeindeblatt Strullendorf
Ausgabe 26/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

18. Änderung des Flächennutzungsplanes Strullendorf - Bereich Leesten, Naturkindergarten, Gemarkung Leesten Gemeinde Strullendorf, Lkrs. Forchheim

Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat von Strullendorf hat in seiner Sitzung vom 27.03.2023 beschlossen, den wirksamen Flächennutzungsplan Strullendorf vom 27.05.1982 zum 18. Mal zu ändern.

Die Änderungen betreffen die Gemarkung Leesten und befinden sich nordwestlich des Gemeindeteiles Leesten im Bereich des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Leesten, Naturkindergarten".

Entsprechend den geplanten Ausweisungen des o. a. Bebauungs- und Grünordnungsplanes werden im Flächennutzungsplan Flächen für Gemeinbedarf (Kindergarten) dargestellt.

Ein Umweltbericht wurde erstellt.

Das Plangebiet ist wie folgt umgrenzt:

Norden - zur freien Landschaft hin / forstwirtschaftliche Nutzflächen

Westen und Osten - zur freien Landschaft hin / landwirtschaftliche Nutzflächen

Süden - zur freien Landschaft / Staatsstraße 2210

Folgendes Grundstück der Gemarkung Leesten liegt im Geltungsbereich:

Flurnummern ganz: 297

Mit der Planaufstellung wird die BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - beauftragt. Der Umweltbericht wird durch das Büro TEAM 4 in Nürnberg erstellt.

Der von der BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - sowie vom Büro Team 4 erstellte Entwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 26.06.2023 wurde am 26.06.2023 gebilligt.

Der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Das Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB wird parallel durchgeführt. Bei dem vorliegenden Verfahren handelt es sich um eine einfache Fallgestaltung mit einer ausreichenden Auslegezeit von 1 Monat.

Da der Auslegezeitraum geringfügig in die Sommerferien fällt, wird der Auslegezeitraum entsprechend verlängert.

Der so bezeichnete Planentwurf liegt dementsprechend in der Fassung vom 26.06.2023 in der Zeit

vom 3. Juli 2023 bis einschließlich 9. August 2023

im Rathaus der Gemeinde Strullendorf, Forchheimer Str. 32, 96129 Strullendorf, Zimmer Nrn. E12 und E13 während der Dienststunden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig aus. Während der Auslegungszeit kann jedermann Bedenken oder Anregungen zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.

Außerdem sind Plan und Begründung inkl. Umweltbericht auf der Homepage der Gemeinde Strullendorf unter www.strullendorf.de/bauleitplanung ab Beginn des Auslegezeitraumes einzusehen.

Während der Auslegungszeit kann jedermann Bedenken oder Anregungen zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.

Die Auslegung wird weiterhin mit dem Hinweis versehen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegefrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren", das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Gemeinde Strullendorf
Strullendorf, 27.06.2023
Gez. Wolfgang Desel
Erster Bürgermeister