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Gemeindeblatt Strullendorf
Ausgabe 26/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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BEKANNTMACHUNG

Auslegung der Einbeziehungssatzung „Tfl. Fl.Nr. 626 der Gemarkung Strullendorf;

Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Strullendorf hat am 26.06.2023 für das Gebiet Tlfl. Fl.-Nr. 626 in Strullendorf die Aufstellung der Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB beschlossen. Die Planung mit der Bezeichnung „Einbeziehungssatzung Tl.Fl. Fl.-Nr. 626“ der Gemarkung Strullendorf wurde vom Gemeinderat Strullendorf am 26.06.2023 in der Fassung vom 26.06.2023 gebilligt.

Der Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung umfasst eine Teilflächen der Flur Nr. 626 der Gemarkung Strullendorf im Norden der Ortschaft. Als Ausgleichsflächen wird eine Teilfläche der Flur Nr. 626, Gmkg. Strulledorf, ausgewiesen.

Der Geltungsbereich grenzt im Süden und Westen an die bestehende Wohnbebauung sowie im Norden an die bestehenden Parkierungs- und Zufahrtsflächen an. Im Osten grenzt der Geltungsbereich an Waldflächen (Außenbereich Kellerbetrieb) an. Der Geltungsbereich umfasst ca. 1.067 m.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden richten sich nach § 34 Abs. 6 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB und § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB. Demnach kann von einer frühzeitigen Beteiligung abgesehen werden. Die Einbeziehung wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt.

Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, der Angaben zum Vorhandensein umweltbezogener Informationen und von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.

Der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Das Beteiligungsverfahren wird nach §4a Abs. 2 BauGB (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauG) parallel durchgeführt.

Der Planentwurf in der Fassung vom 26.06.2023 wurde vom Ingenieurbüro Sauer & Harrer, Strullendorf/Eggolsheim ausgearbeitet. Der Planentwurf bestehend aus der Planurkunde und der Planbegründung jeweils in der Fassung vom 26.06.2023 liegt in der Zeit vom

10.07.2023 bis 11.08.2023

im Rathaus der Gemeinde Strullendorf (Forchheimer Straße 32, 96129 Strullendorf) zu den allgemein bekannten Dienststunden

Montag:

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr

Dienstag:

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr

Mittwoch:

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag:

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

öffentlich aus und kann dort von jedermann eingesehen werden. Zusätzlich werden die vorgenannten Auslegungsunterlagen sowie diese Bekanntmachung auch auf der Internetseite der Gemeinde Strullendorf unter https://www.strullendorf.de/bauleitplanung zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.

Während der Auslegungszeit kann jedermann bei der Gemeinde Strullendorf Anregungen oder Bedenken zum Planentwurf schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Einbeziehungssatzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde Strullendorf den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Einbeziehungssatzung nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGV) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Stellungnahmen ohne vollständige Absenderangaben erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Strullendorf, den 27.06.2023
Gemeinde Strullendorf
gez. Wolfgang Desel
1. Bürgermeister