3. Änderung des Bebauungsplans „Zwischen dem Oberen und Unterem Dorf und Öls“ in Mistendorf, Gemeinde Strullendorf
Der Gemeinderat der Gemeinde Strullendorf hat am 25.07.2022 beschlossen, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Zwischen dem oberen und unterem Dorf und Öls“ zum 3. Mal zu ändern.
Der Bebauungsplan erhält den Namen „3. Änderung des Bebauungsplanes Zwischen dem oberen und unterem Dorf und Öls“.
Es sollen Flächen für ein „allgemeines Wohngebiet“ (WA) ausgewiesen werden.
Der Änderungsbereich umfasst u.a. die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 236 und 235 Gkg. Mistendorf und weist eine Fläche von 4433 m² auf.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes grenzt im Norden, Osten und Westen an den bebauten Ortsbereich und im Süden an die freie Flur Gemarkung Mistendorf an.
Folgende Grundstücke der Gemarkung Mistendorf liegen im Geltungsbereich:
Flurnummern ganz: — 235 und 236 und 236/1
Flurnummern teilweise: — 230
Da die Voraussetzungen des § 13a BauGB zutreffen, wird die Änderung gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Demnach kann von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 BauGB abgesehen werden kann. Das Beteiligungsverfahren ist nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Wesentliche Gründe der Planung sind die Anpassung an geänderten städtebaulichen Zielen und eine Innere Nachverdichtung aufgrund nicht mehr notwendiger öffentlicher Wege, welche im Bebauungsplan festgesetzt sind.