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Gemeindeblatt Strullendorf
Ausgabe 26/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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BEKANNTMACHUNG

3. Änderung des Bebauungsplanes „Zwischen dem Oberen und Unteren Dorf und Öls“ in Mistendorf, Gemeinde Strullendorf

Bekanntmachung über die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Strullendorf hat am 25.07.2022 gemäß (gem.) § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die 3. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplan in Mistendorf mit der Bezeichnung

„Zwischen dem oberen und unterem Dorf und Öls"

beschlossen.

Er beinhaltet u.a. die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 235 und 236 und 236/1, Gkg. Mistendorf, und weist eine Fläche von 4433 m² auf.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes grenzt im Norden, Osten und Westen an den bebauten Ortsbereich, im Süden an die freie Flur Gemarkung Mistendorf an.

Folgende Grundstücke der Gemarkung Mistendorf liegen im Geltungsbereich:

Flurnummern ganz:

235 und 236 und 236/1

Flurnummern teilweise:

230

Es sollen Flächen für ein Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO ausgewiesen werden.

Da die Voraussetzungen des § 13a BauGB zutreffen, wird die Änderung gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Demnach kann von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 BauGB abgesehen werden kann. Das Beteiligungsverfahren ist nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Ergänzend gilt § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB, wonach ortsüblich bekannt zu machen ist, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann, sofern keine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB stattfindet, wie im vorliegenden Fall zutreffend.

Der Planvorentwurf in der Fassung vom 26.06.2023 wurde vom Ingenieurbüro Sauer & Harrer, Strullendorf/Eggolsheim ausgearbeitet. Der Planvorentwurf bestehend aus der Planurkunde und der Planbegründung jeweils in der Fassung vom 26.06.2023 liegt in der Zeit vom

10.07.2023 bis 21.07.2023

im Rathaus der Gemeinde Strullendorf (Forchheimer Straße 32, 96129 Strullendorf) zu den allgemein bekannten Dienst-/Öffnungszeiten

Montag:

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr

Dienstag:

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr

Mittwoch:

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag:

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

öffentlich aus und kann dort von jedermann eingesehen werden. Zusätzlich werden die vorgenannten Auslegungsunterlagen sowie diese Bekanntmachung auch auf der Internetseite der Gemeinde Strullendorf unter www.strullendorf.de/bauleitplanung zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann bei der Gemeinde Strullendorf Anregungen und/oder Bedenken zum Planentwurf schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den BBP/GOP unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde Strullendorf den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des BBPs/GOPs nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGV) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Stellungnahmen ohne vollständige Absenderangaben erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Gemeinde Strullendorf
Strullendorf, den 27.06.2023
Gez. Wolfgang Desel
1. Bürgermeister