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Gemeindeblatt Strullendorf
Ausgabe 26/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Die Gemeinde Strullendorf erlässt aufgrund der Art. 20 a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, 23, 32, 33, 34 Abs. 2 und 4, 35 Abs. 1 Satz 2, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2025 (GVBl. S. 637), folgende Satzung:

§ 1

Zusammensetzung des Gemeinderats

Der Gemeinderat besteht aus dem ersten Bürgermeister (§ 4) und 20 ehrenamtlichen Mitgliedern.

§ 2

Ausschüsse

(1) Der Gemeinderat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende ständige Ausschüsse:

a)

den Bau- und Umweltausschuss, bestehend aus der dem Vorsitzenden und 10 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern,

b)

den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus 7 Mitgliedern des Gemeinderats.

(2) 1Den Vorsitz in den in Absatz 1 Buchst. a genannten Ausschuss führt der erste Bürgermeister, einer seiner Stellvertreter oder ein vom ersten Bürgermeister bestimmtes Gemeinderatsmitglied. 2Den Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss führt ein vom Gemeinderat bestimmtes Ausschussmitglied.

(3) 1Die Ausschüsse sind vorberatend tätig, soweit die Geschäftsordnung dies vorsieht und der Gemeinderat selbst zur Entscheidung zuständig ist. 2Im Übrigen beschließen sie anstelle des Gemeinderats (beschließende Ausschüsse).

(4) Das Aufgabengebiet der Ausschüsse im Einzelnen ergibt sich aus der Geschäftsordnung, soweit es nicht durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt ist.

§ 3

Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder;

Entschädigung; Ortssprecher

(1) 1Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse. 2Außerdem können einzelnen Mitgliedern besondere Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse nach näherer Vorschrift der Geschäftsordnung übertragen werden.

(2) Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld von je 40 € für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats oder eines Ausschusses. Soweit Gemeinderats- oder Ausschusssitzungen erst nach 22 Uhr enden bzw. länger als 3 Stunden dauern, wird jede weitere angefangene Stunde zusätzlich mit 10,00 € entschädigt. Bei Ortsterminen werden 10 € pro angefangene Stunde vergütet.

Darüber hinaus enthält jedes Gemeinderatsmitglied für die im Rahmen der Mandatsausübung anfallenden Kosten für den Umgang mit elektronischen Dokumenten (z.B. Beschaffung eines Empfangsgeräts, Fertigungen von Ausdrucken usw.) eine monatliche IT-Pauschale in Höhe von 20 €.

Gemeinderäte, die eine besondere Aufgabe vom Ersten Bürgermeister übertragen bekommen (z.B. Beauftragter für Jugend) erhalten eine monatliche pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 60,00 €.

(3) 1Gemeinderatsmitglieder, die Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des ihnen aufgrund der notwendigen Teilnahme an Sitzungen entstandenen nachgewiesenen Verdienstausfalls.

(4) Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für auswärtige Tätigkeit Reisekosten und Tagegelder nach den Bestimmungen des Bayerischen Reisekostengesetzes.

(5) Die Absätze 2 bis 4 gelten für Ortssprecherinnen und Ortssprecher entsprechend.

§ 4

Erster Bürgermeister

Der erste Bürgermeister ist Beamter auf Zeit.

§ 5

Weitere Bürgermeisterinnen und Bürgermeister

Der zweite und der dritte Bürgermeister sind Ehrenbeamter.

§ 7

Inkrafttreten

1Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 25.05.2020 außer Kraft.

Strullendorf, 24.06.2026
gez. Wolfgang Desel
Wolfgang Desel
Erster Bürgermeister