Gemäß §196 des Baugesetzbuches (BauGB) hat der Gutachterausschuss für Grundstücke im Bereich des Landkreises Bamberg die in der Bodenrichtwertliste angegebenen Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des BauGB und der Gutachterausschussverordnung zum Stichtag 01.01.2026 neu ermittelt und beschlossen.
Die Bodenrichtwerte für die Gemeinde Strullendorf liegen in der Zeit vom
06.07.2026 bis zum 07.08.2026
Während den allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Strullendorf, Bauamt, Zimmer Nr. E11 und E12, Forchheimer Straße 32, 96129 Strullendorf zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass außerhalb der öffentlichen Auslegungsfrist bei er Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Bamberg Auskunft über die Bodenrichtwerte erlangt werden kann. Diese Auskünfte sind kostenpflichtig.