Die Gemeindeverwaltung Strullendorf plant eine Überprüfung der Entwässerungsanlagen der privaten Haushalte im gesamten Gemeindegebiet; Start war bereits in Zeegendorf, Mistendorf, Geisfeld, Roßdorf am Forst, Leesten, Amlingstadt und Wernsdorf. Satzungsgemäß muss diese Überprüfung alle 10 Jahre erfolgen. Die Satzung kann auf der Internetseite der Gemeinde eingesehen werden. Teile des Ortskerns Strullendorf werden mit dem Schreiben vom 15.01.2024 angeschrieben. Die übrigen Grundstückseigentümer werden nach Vollendung der ersten Phase bzgl. der anstehenden Dichtheitsprüfung benachrichtigt.
Sowohl nach Wasserrecht als auch nach der Entwässerungssatzung der Gemeinde Strullendorf tragen Grundstückseigentümer die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Betrieb und Unterhalt der unterhaltenden Anlage. Alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger, die eine Abwasseranlage im Sinne des § 60 Abs. 1 WHG betreiben, werden noch ein Anschreiben von der Gemeindeverwaltung mit der Aufforderung zur Überprüfung der Entwässerungsanlage gemäß ihren Betreiberpflichten erhalten. Innerhalb von sechs Monaten sollte dann die Überprüfung erfolgen und an die Gemeindeverwaltung zurückgemeldet werden. Wenn bereits innerhalb der letzten 10 Jahre eine Überprüfung durchgeführt wurde, oder ein Haus innerhalb der letzten 10 Jahre neu errichtet worden ist, kann das Ergebnis der Prüfung oder die Abnahme der Leitungen vorgelegt werden.
Selbstverständlich wird auch die Gemeinde Strullendorf als Grundstückseigentümer die Dichtigkeitsprüfung bei ihren eigenen Entwässerungsanlagen durchführen lassen.
Gründe für den Nachweis der Dichtigkeitsprüfung:
Hydraulische Überlastung von Kanälen:
Fließt sauberes Grund- und Quellwasser durch Drainageanschlüsse oder undichte Rohrleitungen in die Abwasseranlagen kann es zu einer Überdosierung der öffentlichen Kanalisation kommen. Darüber hinaus muss in der Kläranlage das mit dem Schmutzwasser vermischte Grundwasser aufwändig gereinigt werden. Durch diesen Mehraufwand steigen die Betriebskosten der Kläranlage und letztlich auch die Abwassergebühren.
Boden- und Gewässerschutz:
Abwasser aus undichten Kanälen kann den Boden und das Grundwasser verunreinigen. Das ist vor allem besonders kritisch in Gebieten, in denen aus Grundwasser Trinkwasser gewonnen wird.
Betriebssicherheit und Werterhalt:
In undichten Leitungen können z.B. Wurzeln einwachsen oder Boden eindringen. Beides kann die Abwasserleitung verstopfen, sodass diese nicht mehr betriebssicher sind bzw. ordnungsgemäß funktionieren. Das Abwasser könnte nicht mehr abfließen und würde zu einem Rückstau ins Gebäude führen. Wird Boden in die Entwässerungsanlage eingespült kann es zu Hohlraumbildung kommen, im schlimmsten Fall zu Geländeeinbrüchen oder Gebäudesetzungen.
| Wolfgang Desel |
| Stefan Zahner |
| Irene Loch |
| 1.Bürgermeister |
| 2.Bürgermeister |
| 3.Bürgermeisterin |