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Gemeindeblatt Strullendorf
Ausgabe 3/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Ablesung der Wasserzähler

Hiermit möchten wir alle Eigentümer, die es bis heute versäumt haben, die Zählerstandsmeldung der Wasseruhr/en abzugeben, daran erinnern, diese abzulesen und bis

spätestens Montag, 22.01.2024

der Gemeindeverwaltung mitzuteilen.

Nur so kann eine genaue Abrechnung der Wasser- und Abwassergebühren erfolgen.

Eine Eingabe über das Bürgerserviceportal ist leider nicht mehr möglich!

Falls die Zählerstände nicht über unser Formblatt übermittelt werden, sondern per mail o. ä. bitten wir Sie, unbedingt Name, Anschrift, sowie Finanzadresse anzugeben.

Erhalten wir keine Rückantwort, muss der Wasserverbrauch auf Basis der Vorjahreswerte geschätzt und berechnet werden, was jedoch oftmals mit Ungenauigkeiten verbunden ist.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen von Mo. – Fr. von 08.00 – 12.00 Uhr unter der Tel. Nr. 09543/8226-53 zur Verfügung.

Ihre Gemeindeverwaltung