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Gemeindeblatt Strullendorf
Ausgabe 30/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

der Genehmigung der 17. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Strullendorf im Bereich der Westumgehung in Geisfeld

Der Gemeinderat Strullendorf hat die 17. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der „Westumgehung“ in Geisfeld in der Fassung vom 22.05.2023 in seiner Sitzung vom 22.05.2023 festgestellt.

Mit Bescheid vom 17.07.2023, Nr. 41.2-6100-004131, hat das Landratsamt Bamberg die 17. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der „Westumgehung“ in Geisfeld genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 17. Änderung des Flächennutzungsplans wirksam. Jedermann kann die 17. Änderung des Flächennutzungsplans und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Plan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Gemeinde Strullendorf, Bauamt, Zimmer E12, Forchheimer Straße 32. 96129 während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft erlangen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

1.

eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und

2.

eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3.

nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der 17. Änderung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind, der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Strullendorf, den 21.07.2023
Gemeinde Strullendorf
gez. Wolfgang Desel
Wolfgang Desel
Erster Bürgermeister