Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Der Gemeinderat von Strullendorf hat in seiner Sitzung vom 25.07.2023 beschlossen, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan "Dr. Renger" zum 3. Mal zu ändern.
Der Plan erhält den Namen "3. Bebauungsplan-Änderung Dr. Renger".
Es sollen Flächen für ein Dorfgebiet (MD) gemäß § 5 BauNVO ausgewiesen werden.
Ein Umweltbericht wird erstellt.
Das Plangebiet liegt im Südosten des Ortes Strullendorf und ist komplett von der bestehenden Ortsbebauung umgrenzt. Zusätzlich grenzt das Gebiet im Osten an die Martin-Luther-Straße und im Süden an die Reinhard-Reichnow-Straße.
Folgende Grundstücke der Gemarkung Strullendorf liegen im Geltungsbereich:
Flurnummern ganz: 833, 834/3, 834/4 und 834/5
Mit der Planaufstellung wird die BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - beauftragt. Der grünordnerische Fachbeitrag wird durch das Büro TEAM 4 in Nürnberg erstellt.
Die Änderung wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Dabei kann von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Das Beteiligungsverfahren ist nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB (§ 4a Abs. 2 BauGB) durchzuführen.
Wesentliche Gründe der Planung sind die Anpassung an geänderte städtebauliche Ziele und eine innere Nachverdichtung.