Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB
Der Gemeinderat von Strullendorf hat in seiner Sitzung vom 25.07.2023 beschlossen, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan "Dr. Renger" zum 3. Mal zu ändern.
Der Plan erhält den Namen "3. Bebauungsplan-Änderung 'Dr. Renger' ".
Es sollen weiterhin Flächen für ein Dorfgebiet (MD) gemäß § 5 BauNVO ausgewiesen werden.
Das Plangebiet liegt im Südosten des Ortes Strullendorf und ist von der bestehenden Ortsbebauung umgrenzt. Zusätzlich grenzt das Gebiet im Osten an die Martin-Luther-Straße und im Süden an die Reinhard-Reichnow-Straße.
Folgende Grundstücke der Gemarkung Strullendorf liegen im Geltungsbereich:
| Flurnummern ganz: | 833, 834/3, 834/4 und 834/5 |
Mit der Planaufstellung wird die BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - beauftragt. Der Grünordnerische Fachbeitrag wird durch das Büro TEAM 4 in Nürnberg erstellt.
Der Gemeinderat von Strullendorf hat in seiner Sitzung vom 25.07.2023 gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB beschlossen, die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.
Zu diesem Zweck kann sich die Öffentlichkeit über die Planung in der Zeit vom
vom 31.07.2023 bis einschließlich 25.08.2023
im Rathaus der Gemeinde Strullendorf, Forchheimer Str. 32, 96129 Strullendorf, während der Dienststunden informieren und innerhalb dieser Frist erstmals zur Planung äußern.
Außerdem sind Plan, Verbindliche Festsetzungen und Kurzbericht (Grundzüge der Planung) auf der Homepage der Gemeinde Strullendorf www.strullendorf.de/bauleitplanung ab Beginn des Zeitraumes einzusehen.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren", das ebenfalls öffentlich ausliegt.