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Gemeindeblatt Strullendorf
Ausgabe 32/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO), Stockweg, Strullendorf

Durch die Auflassung des ehemaligen Bahnüberganges ist eine Durchfahrt nicht mehr möglich. Der daraus entstehende Wendehammer dient als Rettungsplatz für die Deutsche Bundesbahn bei einer Havarie, für den Rettungsdienst wie auch zum Wenden für Müllfahrzeuge. Ein entsprechendes Parkverbot VZ 283 StVO (Absolutes Haltverbot) wird angeordnet. Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft. Um Beachtung wird gebeten.

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