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Gemeindeblatt Strullendorf
Ausgabe 34/2022
Von anderen Stellen und Behörden
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Eingeschränkte Öffnungszeiten der Waffenbehörde

Im Bereich Waffen- und Sprengstoffrecht des Landratsamtes Bamberg ist derzeit krankheitsbedingt nur eine sehr eingeschränkte Sachbearbeitung möglich. Wir bitten Sie deshalb, Ihre Anfragen und Anträge schriftlich oder per E-Mail (waffenrecht@lra-ba.bayern.de) an uns zu richten.

Wir bitten um Verständnis.